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Dienstag den 30. Juni

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1896,

AMtriiches.

Dienstnachrichten aus dem Steife.

Gefunden: Eine weiße Kinderhose. Von der Post: eine Jnva- liditätsmarke nebst Briefmarken und Briefmappe. Ein Hundehalsband. Ein rother Kinderschirm.

Verloren: Am 28. d. Mts. im Lamboywald ein goldnes Arm­band. Eine einreihige Korallenkette mit goldnem Schloß. Ein Tragband von Hanf.

Vom Wasenmeister eingefangen: Ein weißer Schäferhund w. Geschl. Ein schwarzer Dachshund mit gelben Abzeichen.

Zugeflogen: Ein Wellenpapagei.

Zugelaufen: Ein schwarzer Dachshund w. Geschl. Ein großer englischer Doggenhund mit weißen Vorderbeinen und weißer Brust; Em­pfangnahme beim Herrn Beigeordneten Gruner zu Oberdorfelden. Ein schwarzer junger Pinscher.

Hanau am 30. Juni 1896.

^taöt^re ie ^atum» Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.

Aus Grund § 82 des landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes vom 5. Mai 1886 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß die Heberolle über die von den Unternehmern land- und forst- wirthschaftlicher Betriebe in der Stadt Hanau zu zahlenden Beiträge für das Jahr 1895 in der Zeit vom L bis 15. Juli er. in der hiesigen Kämmereikasse zur Einsicht der Betheiligren ausgelegt ist.

Hana« am 26. Juni 1896.

Der Oberbürgermeister Dr. Gebeschus.

Sielban Hanau. Bau des Hauptsiels in der Philipps- ruher Allee.

Die Herstellung von ca. 525 lfd. m Backsteinfiel von 120/200 cm einschließlich aller zugehörigen Sonderbauten und etwaiger Nebenarbeiten soll auf dem Wege des öffentlichen Ausschreibens vergeben werden.

Die Pläne liegen auf dem städtischen Sielbaubureau, Kanalthor- mâhle, vom 29. d. Mts. ab zur Einsicht offen, woselbst auch die allge­meinen und besonderen Vergebungsbedingungen, sowie in 2facher Aus­fertigung die zugehörigen Anerbietungssormulare nebst Massen- und Preis­verzeichnissen gegen Zahlung von 1 Mk. 50 Pf. erhältlich find.

Die Anerbieten sind vollständig ausgefertigt, versiegelt, frankirt und mit der Aufschrift:

„Anerbieten für die Herstellung der Sielbante« in der Philippsruher Allee" spätestens bis

Montag den 6. Juli 1896, vormittags 11 Uhr, an das Oberbürgermeisteramt der Stadt Hanau abzuliefern. Die einge­gangenen Anerbieten werden in Gegenwart der etwa erschienenen Anerbieter eröffnet.

Es wird keinerlei Verpflichtung zur Annahme des niedrigsten oder irgend eines der eingelaufenen Anerbieten eingegangen.

Hanau am 26. Juni 1896.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 8428 Bekanntmachung der Ortskrankenkasse.

Nach diesseits gemachten Wahrnehmungen sehen wir uns veranlaßt, allen Betheiligten in Erinnerung zu bringen, daß

„alle männlichen und weiblichen Gehülfen und Lehr- „linge, welche in einem Gewerbe- oder Handels-

„betriebe beschäftigt sind, gesetzlich bezw. statutarisch „der Krankenversicherungspsticht unterliegen"

und deshalb bei Aufnahme der Beschäftigung im Stadtkreis Hanau der unterzeichneten Kasse Paradiesgaffe Nr. 2 mittelst der vorgeschriebenen Anmeldezettel zu melden sind.

„Dienstboten, welche in einem Gewerbebetrieb, z. B. „bei Bäckern, Metzgern, Wirthen und in sonstigen „Betrieben beschäftigt werden, sind gleichfalls an- „meldepflichtig."

Nicht meldepflichtig sind:

1. diejenigen, welche nachweisbar schon vor Beginn der Beschäftigung Mitglied einer „Eingeschriebenen Hülfskaffe" sind und mindestens die Hälfte des ortsüblichen Tagelohns (Mk. 1.09 für den Stadtkreis Hanau) als Krankengeld zu beanspruchen haben,

2. diejenigen, welche keinerlei Vergütung für ihre Arbeit erhalten (Lehr­linge ohne Kost und Logis sowie Volontaire ic.),

3. Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker, Handlungsgehülfen und Lehr­linge, welche mehr als 62/s Mark pro Arbeitstag bezw. mehr als 2000 Mark pro Jahr an Gehalt oder Lohn beziehen.

Das Ortsstatut für Handlungsgehülfen re. vom 10./11* 1892 lautet:

Die Versicherungspflicht nach Maßgabe des §. 1 des cit. Gesetzes wird erstreckt auf alle im Gemeindebezirk Hanau beschäftigten Handlungs- gehülfen und -Lehrlinge, deren Arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 62/s Mk. für den Arbeitstag, oder sofern Lohn oder Gehalt nach größeren Zeitabschnitten bemessen ist, zweitausend Mark für das Jahr gerechnet, nicht übersteigt.

Schließlich wird noch darauf hingewiesen, daß die Lersäumniß der Anmeldepflicht Strafen nach sich ziehen kann und die Arbeitgeber außer den nachzuzahlenden Beiträgen alle Aufwendungen zu erstatten haben, welche die Kasse in einem vor der Anmeldung durch die nicht angemeldete Person veranlaßten Unterftützungsfalle zu machen hat.

Hanau am 30. Juni 1896.

Der Vorstand der Hanauer Ortskrankenkaffe.

Zimmermann,

Vorsitzender. 4325

Tagesschau.

Zu der weihevollen Feier des Nationalfesttages am 22. März 1897, dem Hundertjährigen Tage der Geburt Kaiser Wilhelms des Großen, hat sich in Berlin ein Komitee gebildet, dessen Vorsitzender General von Sasse und dessen Vizepräsident Redakteur Trojan ist. Geplant ist an­schließend an die Enthüllung des Nationaldenkmals ein historischer Fest­zug unter Betheiligung der gesammten Bürgerschaft, auch FesigotUsdienst, Schulfeier, Militär-Konzerte, öffentliche Speisung, Kinderfeste, Festauf- sührungen, Festversammlungen, Beleuchtung, imposanter Fackelzug, sowie einheitliche ^Feierlichkeiten an alle« deutschen Orten.

Erhebung in den Adelstand. Der heute erschienene „Reichs­anzeiger" meldet die unterm 16. d. Mls. vom Kaiser vollzogene Erhebung der beiden Söhne des verstorbenen Generalarztes Geh. Raths Dr. Wilms, des Premierlieutenants Wilms im 1. Grobherzoglich Hessischen Dragoner- Regiment (Garde-Dragoner Regiment) Nr. 23 und des Regierungs- Affeffors Dr. Wilms, in den Adelstand. Bekannt find die hervorragenden Verdienste des im Jahre 1880 verstorbenen berühmten Chirurgen, General­arztes 1. Klaffe und Geh. Sanitâtsraths Dr. Wilms, auf den Kriegs­schauplätzen von 1866 und 1870/71, welche Allerhöchsten Orts durch Verleihung des Eisernen Kreuzes 1. Klasse anerkannt wurden, eine Aus­zeichnung, welche außer ihm nur noch zwei anderen Aerzten zuiheil ge­worden ist. Dem Geheimelt Rath Wilms und Geheimen Rath v. Langm- bcck ist ferner zu verdanken, daß nach dem Attentat im Jahre 1878 das Leben des hochseligen Kaisers durch Gottes Gnade erhalten und Deutsch­land die Schande erspart blieb, seinen Großen Kaiser durch Mörderhand zu verlieren. Gegenüber dem Diakonissenhause Bethanien, auf dem Mariannenplatze, wo Wilms so viele Jahre seine segensreiche Thätigkeit zum Wohle der leidenden Menschheit aus übte, erhebt sich, jetzt sein von Siemering entworfenes Denkmal. Weniger bekannt dürste es sein, daß Wilms auch auf dem Siegesdenkmal, und zwar auf dem westlichen, dem Kroll'schen Etablissement zugewendeten Relief in voller Lebensgröße ver-