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Erstes Blatt.

HanMerAilzeiger.

Zugleich

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Erscheint täglich mit AusnaAne der Sonu- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Samstag den 27. yuni

HierzuAmtliche Beilage" Nr. 52

^mtOUrew ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Infolge Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche unter dem Viehbestand des Russentteinfabrikantm Peter Philipp Müller in Nieder­issigheim wird hierdurch bis auf Weiteres die Orts- und Gemarkungs-

ordnung zur Einsicht der Gememdegliever vom 27. d. Mts. an acht Tage lang im Rathhause offen liegen.

Die Gemeindeglieder können zu dieser Rechnung Bemerkungen bei­fügen, von welchen der Gemeindeaussckuß geeigneten Gebrauch machen wird.

Hanau am 26. Juni 1896.

Der Gemeindeausschuß-Vorsteher

Nickel.

sperre für die Ortschaften Niederissigheim und Bruchköbel angeordnet.

Die hierunter abgedruckten einschlägigen Bestimmungen Bundesrathsinstruktion zur Ausführung des Reichsviehfeuchengesetzes 23. Juni 1880 _ . , _

~1. Mai 1894 lrud genau zu beachten.

Die Herren Ortsvorstände wollen den Ausbruch der Seuche die Anordnung der Sperre sofort ortsüblich bekannt machen lassen.

Hauau am 27. Juni 1896.

Der Königliche Landrath v. Schenck.

der vom

und

§ 59 Abs. 6. Die Ueberführung der unter Gehöftssperre stehenden Thiere in ein anderes Gehöft derselben Ortschaft darf ausnahmsweise ge­nehmigt werden, wenn damit eine Gefahr der Weiterverbreitung der Seuche nicht verbunden ist. Dabei müssen die Thiere zu Wagen oder in solcher Weise transportirt werden, daß sie die von Wiederkäuern oder Schweinen aus seuchefreien Gehöften benutzten Wege nicht betreten.

Die Ausführung der der Ansteckung verdächtigen Wiederkäuer und Schweine aus dem gesperrten Gehöfte, der Ortschaft, der Weide, der Feld­mark oder einem anderen Sperrgebiete zum Zweck sofortiger Abschlachtung darf nur gestattet werden, wenn die unmittelbar vorausgehende thierärzt­liche Untersuchung ergibt, daß kein Thier des betreffenden Transportes von der Maul- und Klauenseuche befallen ist. Mit dieser Maßgabe ist sie unter der Bedingung zu genehmigen, daß die Thiere zu Wagen oder auf Wegen transportirt werden müssen, die von Wiederkäuern oder Schweinen aus seuchefreien Gehöften nicht betreten werden:

Srelbau Hanau.

Bau des Hauptstels in der Philipps­ruher Mee.

Die Herstellung von ca. 525 lfd. m Backsteinsiel von 120/200 cm einschließlich aller zugehörigen Sonderbauten und etwaiger Nebenarbeiten soll auf dem Wege des öffentlichen Ausschreibens vergeben werden.

Die Pläne liegen aus dem städtischen Sielbaubureau, Kanalthor­mühle, vom 29. d. Mts. ab zur Einsicht offen, woselbst auch die allge­meinen und besonderen Vergebungsbedingungen, sowie in 2facher Aus­fertigung die zugehörigen Anerbietungsformulare nebst Massen- und Preis­verzeichnissen gegen Zahlung von 1 Mk. 50 Pf. erhältlich sind.

Die Anerbieten find vollständig ausgefertigt, versiegelt, frankirt und mit der Aufschrift:

Anerbieten für die Herstellung der Sielbauten in der Philippsruher Allee"

spätestens bis

Montag den 6. Juli 1896, vormittags 11 Uhr, an das Oberbürgermeisteramt der Stadt Hanau abzuliefern. Die einge­gangenen Anerbieten werden in Gegenwart der etwa erschienenen Anerbieter eröffnet.

Es wird keinerlei Verpflichtung zur Annahme des niedrigsten oder irgend eines der eingelaufenen Anerbieten eingegangen.

Hanau am 26. Juni 1896.

1.

2.

nach benachbarten Orten;

nach in der Nähe befindlichen Eisenbahnstationen, behufs der Weiter­beförderung nach solchen Schlachtviehhöfen oder öffentlichen Schlacht­häusern, welche unter geregelter veterinärpolizeilicher Aufsicht stehen, vorausgesetzt;

a) daß die Polizeibehörde des Schlachtortes sich mit der Zuführung der Thiere vorher einverstanden erklärt hat;

b) daß die Thiere diesen Anstalten direkt mittelst der Eisenbahn oder doch von der Abladestation aus mittelst Wagen zugeführt werden. Durch vorgängige Vereinbarung mit der Eisenbahn­verwaltung oder durch unmittelbare polizeiliche Begleitung ist dafür Sorge zu tragen, daß eine Berührung mit anderen Wiederkäuern oder Schweinen auf dem Transporte nicht statt­finden kann.

Der Oberbürgermeister Dr. Gebeschus.

8428

Dicustnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Baares Geld. Ein Portemonnaie mit Geld. Auf dem Wochenmarkt am 23. d. Mts. ein 200- und ein 50-Gr.-Gewicht. Ein goldnes Kinderohrringchen. Ein Regenschirm, auf der Straße nach Wilhelmsbad. Ein grauer weicher Filzhut (auf der städtischen Sparkasse liegen geblieben).

Zugelaufen: Ein junges weißes Kätzchen.

Entlaufen: Ein schwarzer Spitz m. Geschl.

Verloren: Ein Teppich.

Hanau am 27. Juni 1896. ___________________________________________________

j^taOt^reis -^anau.

vekarttttmachuttgen des Oberbürgermeister»«^.

Aus Stadt, Provinz und Umgegend.

Die Erbauung und Einweihung des Neustädter Rathhauses.

Durch ein Edikt des Grafen Philipp Ludwig II. vom 9. April 1601 war die Bestimmung, nach welcher die Neuhanauer im Altstädter Stadtrath Sitz unb Stimme haben sollten, aufgehoben und die Errichtung eines besonderen Stadtrathes für die Neustadt angeordnct worden. Zu Anfang des Jahres 1603 wurden seitens des Grafen die Mitglieder des neuen Stadtrathes ernannt und begannen bald darauf die ihnen vom Grafen bestimmten Funktionen zu verrichten. Die Erbauung eines Rath­hauses wurde auf eine spätere Zeit verschoben, aber dcr Platz für dasselbe schon damals abgesteckt und im Jahre 1606 durch eine Mauer abgegrenzt. Seine Sitzungen hielt der Stadtrath zuerst in einem Hause an der Ecke des Marktplatzes, als jedoch im September 1606 ein Bewohner dieses Hauses an der Pest erkrankte, tagte der Rath in dem Hause des Peter t'Kind (jetzt Marktplatz 15) und später ix einem neben dem heutigen Rathhaus gelegenen Hause. Erst unter der Regierung des Grafen Johann Reinhard, des Schöpfers der Fasanerie (1713), Kastanienallee (1722), Philippsruher Chaussee mit Hellerbrücke (1716) und des Schlosses Philipps- ruhe (1713) benannt nach Philipp Reinhard, der den Grundstein da­zu legte sollte der Neustädter Rath sein eigenes Heim erhalten. Sm 11. Juni 1725 wurde mit der Erbauung des Rathhau es begonnen und nach Verlauf von acht Jahren, am 5. November 1733, konnte die Ein­weihung stattfinden. Die Einweihungsfeierlichkeiten waren ziemlich umfang­reich. Ein bei dem Hofbuchdrucker Georg Lösch 1733 erschienener Bericht gibt uns darüber folgende Schilderung:Den 5. November 1733,

Die vom Stadtrathe und Gemeindeausschusse geprüfte Rechnung der städtischen Sparkasse pro 1895 wird nach § 90 der Gemeinde- iMK* Die heutige Nummer umfaßt außer dem Unterhaltungsblatt 18 Seiten.