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HanMerMzeiger.

Zugleich

Amtliches @>rgcm für Stcröt- und Lcmökreis Karrcru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonu- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Insertions- Preis:

Die livaltiae Garmoiid'>ri!e oder deren Reum 10 4, die l'/sfp. Zeile 15 die 2spalt. Zeile 20 4, die Zspall. Zeile 30 4, iwReNamenth«! die Ispalt. Zeile 20 4 netto.

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Aöonnements-Einlädung.

Mit dem 1. Juli 1896 beginnt ein neues Abonnement auf den Hanauer Anzeiger", welcher zugleich amtliches Organ für den Ziadt- und Landkreis Hauau,- und nachweislich das weitverbreitetste und umfang­reichste Blatt Hanaus ist.

Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen nnd Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Kurs- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, Verloosungen, ferner Geschäfts- und Privat- Anzeigen, sowie die vollständigen Ziehungslisten Königl. Preutz. Klaffen-Lotterie. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige, auch bringt der Hanauer Anzeiger" noch die im Laufe des Vormittags (am Tage der Ausgabe) beim Depeschen-Bureau Herold einlaufenden Drahtnachrichten.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der Hanauer Anzeiger" seiner starken und stetig zunehmenden Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.

Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung bis Anfang des Quartals unentgeltlich.

Die Expedition des Hanauer Anzeigers.

Amtliches.

In Verfolg meiner Bekanntmachung vom 23. Mai d. I. (Amtsblatt S. 130 Nr. 317) setze ich die Herren Landräthe und Kreisthierärzte davon in Kenntniß, daß außer den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Nach­barbezirken der Regierungsbezirk Niederbayern als verseucht gilt.

Cassel am 13. Juni 1896.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. Pawel.

^taöt^reio ^anau.

Während der Ausführung von Sielbauarbeiten in der Wolfsgasse dahier wird dieselbe für den durchgehenden Fährverkehr auf etwa 3 Tage gesperrt.

Hanau am 22. Juni 1896.

Königliche Polizeidirektion.

P. 5976 I. V.: Schneider, Kreissekretär.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamles.

In Gettenbach, Kreis Gelnhausen, ist die Maul- und Klauenseuche erloschen und sind die Sperrmaßregeln aufgehoben worden.

Hanau am 20. Juni 1896.

Ter Königliche Landrath.

I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.

Tiklipvkchrichtcn aus dem Kreise.

Gefunden: Ein weißer Tamenhm (im Lamboywald). Ein sil­berner Ring mit Ctein. Ein Portemonnaie mit Geld. Ein Sporn. Ein Regenschirm.

22. Zum 1896.

Verloren: Eine Kravattennadel. Ein Schließkorb mit Inhalt (im Lamboywald abhanden gekommen).

Zugelaufen: Am 19. d. Mts. ein gelber dänischer Doggenhund m. Geschl.

Hanau am 22. Juni 1896.

Zur Steuerung der Nothlage des Bauernstandes im Vogelsberg ist zwecks vortheilhaften Absatzes von Vieh die Abhaltung eines außerordent­lichen Viehmarktes in Leisenwald in nächster Woche unter folgenden streng einzuhaltenden Bedingungen genehmigt worden.

Als hierzu passenden Lag bestimme ich hiermit Donnerstag den 25. Juni d. I.

Bedingungen:

1. Jeder, welcher Wiederkäuer und Schweine am Markttage und an den beiden vorausgehenden Tagen in den Marktort bringt und in diesem feilbietet, hat durch eine Bescheinigung der Polizeibehörde des Ursprungsortes der Thiere den Nachweis zu führen, daß in diesem die Maul- und Klauenseuche nicht herrscht und daß der Ort nicht zu einem Beobachlungsgebiet im Sinne des § 59a der B. Jnstr. vom 27. Juni 1895 gehört.

2. Die Bescheinigung, in welcher Rindvieh einzeln nach Geschlecht, Alter, Farbe, Abzeichen, die übrigen Thiere summarisch nach Geschlecht, Alter und Farbe genau verzeichnet sein müssen, hat nur eine »tägige Giltig­keit, Ausstellungstag eingerechnet.

3. Wiederkäuer und Schweine, bezüglich deren der Einbringer oder der Verkäufer den Nachweis unter 1 nicht führen kann, ist der Eintritt in den Marktort bezw. auf den Marktplatz an den unter 1 näher bezeich­neten Tagen zu versagen.

4. Wiederkäuer und Schweine, welche seuchenverdächtige Erscheinungen wahrnehmen lassen, oder aus einem Beobachtungsgebiet stammen, oder deren Ursprungszeugniß abgelaustn, nicht beizubringen, unvorschrifts­mäßig oder gefätschi ist, sind einer »tägigen Beobachtung durch den beamteten Thierarzt zu unterwerfen.

5. Auf den Marktplätzen darf das Vieh nicht herumgeführt werden.

6. Die Kosten der Beobachtung trägt der Eigenthümer der Thiere.

Gelnhausen den 19. Juni 1896.

Der Königliche Landrath von Baumbach.

Eine russische Arbeiterbewegung.

Rußland halte bisher Nihilisten, aber es hatte keine Arbeiterbewe­gung und keine Sozialdemokratie. Der Nihilismus war und ist eine Art politischer Wahnsinn; die Geheimgesellschaften, die ihn pflegten, rekrutirten sich aus verzweifelten Existenzen der gebildeteren Klassen, verlaufenen Stu­denten und Studentinnen, Fanatikern, die mit Dolch und Tynamit das Polizeiregiment in Rußland mit seinen harten, im Verwaltungswege ver­hängten Strafen zu beseitigen trachteten. Wirthschaftliche Fragen lagen den Nihilisten ziemlich fern, und die russische Arbeiterwelt blieb von ihren Blutthaten unberührt.

Jetzt kommen nun auf einmal aus Rußland Nachrichten, die auf eine starke wirlhschaftliche Bewegung unter den Arbeitern schließen lassen. Bereits während der Krönungâseier in Moskau war es in Petersburg zu Ausschreitungen gekommen, in denen man anfangs nur belanglose Exzesse großstädtischen Pöbels sah. Es scheint jedoch, als ob sie mit einer Streik­bewegung zusammenhingen. Jedenfalls befindet sich jetzt ein großer Theil der Petersburger Fabrikarbeiter im Ausstande, nnd auch in ankeren In­du stricorün sollen die Arbeiter eine Abkürzung der Arbeitszeit, die in Ruß­land viel höher ist als bei uns, oder Lohnerhöhungen verlangen.

Das wäre noch nichts besonderes, da auch in Rußland, in Moskau z. B. und in Polen, hin und wieder schon Lohnkämpfe vorgekommen sind. Aber diese hatten immer nur rein örtliche Gründe, und von einer Or­ganisation der Arbeiter konnte keine Rede sein. Jetzt dagegen scheint man es mit einem zielbewußten Vorgehen von Arbeitern, nicht dieser oder jener einzelnen Fabrik, sondern bestimmter Fabrikationszweige, Uu thun zu haben. Sogar eine allgemeine Streikkasse soll existiren. Cs ist also auch wahr-