Erstes Blatt.
WiMMMNtt--
Keis: MhrÜchS^L 166*1.4^50^ ««Ehrlich 3 J4 N ^.
Wk «Msürtige MamrarLen mit -E fertöSenben Bostanffchtag.
Die einzetve ‘touaattt 10 ^,
HMMerAmeiaer.
Zugleich
Arnttiches Hvgcm für KLcröt- und cSandüreis Kanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Inlertions- Prcis :
Die Upntnge Gor:i!oi.d'.ci!e oder deren R' um
W ^, die I' »sp. Zeile 15 1, die 2spall. Zeile 20 ^, die 3spalt. Zeile 30 .4, imReklamenlbcil die Ispalt Zeile 20 »4 netto.
Nr. 142
Samstag bin i0. ^unt
1896.
HeKanntmachung.
Postpacketverkehr mit Venezuela.
Von jetzt ab können Postpackete ohne Werthangabe und ohne Nachnahme bis zum Gewicht von 3 kg nach Venezuela versandt werden. Die Beförderung erfolgt über Hamburg und mittels direkter Postdampfer. Die Postpackete müssen frankirt werden; die Taxe beträgt 3 M. für jedes Packet.
Ueber die sonstigen Versendungsbedingungen ertheilen die Postanstalten nähere Auskunft.
Berlin W., 15. Juni 1896.
Der Staatssekretär des Reichspostamts, von Stephan.
SlcrötKr'erS ^anatx.
Der am 15. Dezember 1855 zu Großauheim geborene Taglöhner Eduard Rumpf entzieht sich der Polizeiaufsicht.
Um Mittheilung des gegenwärtigen Aufenthalts des Genannten wird ergebenst ersucht.
Hanau am 8. Juni 1896.
Königliche Polizeidirektion.
P. 5576 v. Schenck.
Der Königliche Gewerbeinspektor Scheibel aus Fulda gibt am DorrnerfLag Ven 25. Juni er-, abends von 7—8 Uhr, im Hotel Adler den Arbeitgebern und Arbeitern Gelegenheit zu Besprechungen.
Hanan am 19. Juni 1896.
Königliche Polizeidirektion.
J. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
^anö&rei^ ^artmx«
Beikanntmächttngen des Königlichen Landrathsamtes.
Infolge Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche unter dem Viehbestände auf dem Baumwieserhofe, Gemarkung Langenselbold, wird hierdurch bis auf Weiteres der Gemeindebezirk Hüttengesäß in das die Gemeindebezirke Langenselbold und Langendiebach umfassende Beobachtungsgebiet mit ein geschlossen.
Die hierunter abgedruckten einschlägigen Bestimmungen der Bundesrathsinstruktion zur Ausführung des Reichsviehfeuchengesetzes vom tStTÄ s'"b 8“““ i“ 6e**
Die Herren Ortsvorstände wollen Vorstehendes sofort ortsüblich bekannt machen lassen.
Hanau am 19. Juni 1896.
Der Königliche Landrath.
I. V.: Dr. Köh ler, Regierungsassessor.
§ 59a. Bei größerer Seuchengefahr kann die Polizeibehörde für den Seuchenort oder für ein um denselben ohne Rücksicht aus Feldmark- grenzen zu bestimmendes Gebiet alle der Seuchengefahr ausgesetzten Wiederkäuer und Schweine, auch wenn dieselben der Ansteckung nicht verdächtig sind, unter polizeiliche Beobachtung (§§ 19 und 22 des Gesetzes) stellen.
Aus dem Beobachtungsgebiete dürfen Wiederkäuer und Schweine ohne ausdrückliche Genehmigung der Polizeibehörde nicht entfernt werden. < te Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gefahr einer Verschleppung der Seuche nicht durch polizeilich anzuordnende Maßregeln beseitigt werden kann.
Zum Hweck sofortiger Abschlachtung ist indeß die Ausführung ree unter Beobachtung gestellten Thiere unter den im vorstehenden 59 Absatz 7 Mfgeführten Bedingungen zu gestatten. _
" LiciOmchrichtc^ aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Kinderschuh. Ein Veloziped mit der Nr. 4267. ^ei Damensonnenschirme. Eine geflochtene Handtasche.
^E"- Dis hrntigs Rnmmrr «mfatzt a«
Zugeflogen: Ein Kanarienvogel.
Verloren: Ein goldnes Amulett. Ein Portemonnaie mit 4 Mark.
Hanau am 20. Juni 1896.
Tagesschau.
In Betreff der seit länger verheißenen allgemeinen Erhöhung der Beamtengehälter, welche, wie vom Ministertische aus im gegenwärtigen Landtage verkündet worden, mit dem 1. April k. I. ins Leben treten soll, wird sich, wie der ,,Hannov. Kur." erfährt, darauf beschränken, die Ungleichheiten zwischen den einzelnen Kategorien der Beamten gleichen Ranges in den verschiedenen Fächern durch Erhöhungen eben tu machen. Es werden dadurch nur diejenigen Gehälter erhöht, welche bisher unter dem Niveau derjenigen Sätze standen, die die gleichen Kategorien anderer Fächer bereits als Minimal-, Normal- und Maximalgehälter bezogen. Daraus folgt, daß die Beamten, welche gegen die ihnen gleichstehenden, aber geringer besoldeten Klassen ein höheres Gehalt bezögen, das demnächst als Norm gelten soll, überhaupt keine Erhöhungen erfahren. Die geplanten allgemeinen Erhöhungen sollen dann erst später voraenommenn werden. Wann dies eintritt, darüber ist die Regierung wahrscheinlich selbst noch nicht schlüssig.
Noch ist der Preußische Landtag nicht geschlossen, und schon wird das Programm für seine nächste Seifton angekündigt. Die „Nat.- lib. Korr." schreibt: Von Seiten der Regierung ist wiederholt in Aussicht gestellt worden, daß der preußische Landtag im Herbst dieses Jahres einberufen werden wird. Nunmehr steht fest, daß dies und zwar in der zweiten Novemberwoche geschieht. Veranlaßt wird der Zusammentritt zu ungewohnter Zeit durch die Nothwendigkeit, die Erwerbung von Theilen der Hessischen Ludwigsbahn perfekt zu machen. Die Arbeiten des Landtags werden jedoch nicht auf diesen Gegenstand beschränkt bleiben. Es ist vielmehr beabsichtigt, ein Richter- und Lehrerbewldungsgesctz, ein Gesetz betreffend die Sparkassen und ein solches betreffend die Verwendung der Ueberschüsse der Staatseiieubahmn vorzulegen. Das seit Langem angekündigte Komptabilitätsgesetz werde hingegen, wenn überhaupt vor 1898, erst nach dem Januar 1897 eingebracht werden können.
Die Meldung, daß Oberst Liebert, der Kommandeur des Grenadier-Regiments Prinz Karl von Preußen Nr. 12, als Reorganisator der chinesischen Armee in Aussicht genommen ist, wird durch eine Mittheilung der „Kreuz Ztg." bestätigt, welche noch folgende Einzelheiten meldet: „Oberst Liebert soll zum Kommandeur von etwa 100 Offizieren der verschiedenen Waffengattungen der deutschen Armee zur Reorganisation der chinesischen Armee bestimmt sein. Oberst Liebert war früher lange Jahre im Großen Generalstabe und zwar in der Eisenbahnabcheilung, mehrere Monate zu einer Orientirungsreise in Ostafrika kommandirt und dann Chef des Generalstabes des 10. Armeekorps. In seiner Begleitung sollen sich u. A. der Hauptmann und Kompagnie-Chef im Infanterie-Regiment von Stülpnagel (5. brandenburgisches) Nr. 48, v. Falkenhayn und der Premier-Lieutenant und Adjutant im Grenadier-Regiment Nr. 12, Genz, der Schwiegersohn des Obersten Liebert, befinden. Die pekuniären Bedingungen für diese Offiziere in China sollen sehr gute sein. Die'e scheiden aus der Armee, wie die nach Chili kommaudirten Ossiziere, ganz aus, und soll ihnen der spätere Rücktritt in die deutsche Armee mit entsprechenden Patenten Vorbehalten sein."
Der immer seniler werdende Abg. Bebel verstieg sich in seinem Haß gegen d-n Fürsten Bismarck in der vogestrigen Reichs'.agssitzung wiederum zu einer Beschimpfung des Gründers unserer Einheit. Aber es wäre geboten gewesen, daß vom Präsidentenstuhl solche erbärmlichen Ausfälle gegen den Altreichskanzler, die tum Reichstage selbst Unehre machen, Zurückweisung erfahren hätten. Dem „freisinnigen" Vizepräsidenten Schmidt, der während der kurzen Beurlaubung des Herrn von Buol präsidirt, fiel das nicht ein. Auf sein Versäumniß wurde 'er dann, allerdings in sehr unparlamentarischer Weise, durch den Antisemiten Liebermann üou Sonnenberg gestoßen. Durch diese Aeußerung gegen seine Person und seinen Kollegen erachtete natürlich Herr Schmidt die Würde des Hauses in noch nie dagewesener Weise verletzt und ertheilte an Liebermann den Ordnungs ruf. Selbstverständlich ist die Grobheit Liebermanns nicht zu billigen, irr ssm Unt-rhattnngsvlatt 16 Seiten.