Erstes Blatt.
MesvemnitS-
Preis:
Jährlich 9 ^t Hawj. 4-^50^ Werteljâhrlich 2^25^.
Mr «mSwärtig« M«m««ten mit dem betreffenden iofttmffchlag. Li« einzelne
Numwer !0 A
MaucrAnzeizcr
Zugleich
ArnttilHes $rgon für Stcröt- und LcrrrHkveis Kcrncru. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Berlage.
JNsertionS-
Preis:
Die 1 saftige Garmondzeile oder deren Ra«m
10 A die IVifp. Zeile
15 A die 2spalt. Zeile
20 A die Npalt. Zeilei
30 Â imReklamentheil die Ispalt. Zeile 20 <4 netto.
R«. 135.
Donnerstag den 11. Juni
'W^WM^ÄLWÄ^Wtk8Ä^^^ÄÄW8?8?WW^^W??^?^??^?^^?^^^???8NW^LWWNÄ^^^^2^ÄÄ âMtttches.
^taöt^rei^ ^artaxu
Es wird hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß alle diejenigen Fuhrunternehmer, welche beabsichtigen, Fahrzeuge zur Beförderung von Personen zu Jedermanns Gebrauch während des Lamboyfestes zur Verfügung zu stellen, gemäß A § 1 ber P.-V. vom 6./12. 1895 einen Fahrschein hierzu bedürfen, da sonst die Ausübung des qu. Betriebes unter Strafe gestellt ist.
Diese Interims-Fahrscheine sind auf Zimmer 16 und 17 der unterfertigten Amtsstelle in Empfang zu nehmen.
Hanau am 10. Juni 1896.
Königliche Polizeidirektion.
v. Schenck.
Dicilftnachrichtm aus dem Kreise.
Entlaufen: Am 9. ds. Mls. eine schwarze Dachshündin mit rothbraunen Abzeichen; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Verloren: Ein schwarzseidener Sonnenschirm. Ein Portemonnaie mit 20 Mk. 15 Pf. und einem Rezept. Eine kleine goldne Broche. Ein Packet mit 5 Meter Rosaseidenstoff nebst Futter. Ein grauer Arbeitsbeutel mit Inhalt, auswendig eine Figur eingestickt.
Gefunden: Eine âabenmütze (auf der Ortskrankenkasse liegen geblieben). Eine silberne Kinderrassel. Ein Reiszeug.
Hanau am 11. Juni 1896.
Hanauer Ortskrankenkasse.
Des Lamboyfestes wegen bleibt das Büreau unserer Kasse am 13. Juni ds. Js. geschlossen.
Die Krankengelder werden gemäß § 33 des Statuts am Freitag den 12. Juni von 9—1 Uhr zur Auszahlung gelangen.
Hanau am 10. Juni 1896.
Der Vorstand der Hanauer Ortskrankenkaffe.
Zimmermann,
Vorsitzender. 7640
Die Umwandlung der vierten Bataillone.
Die Verhandlungen der Budgetkommission in der vorigen Woche haben die Umwandlung der vierten Brtaillone in ihren Einzelheiten klar- gestellt. Es bestehen also seit 1893 178 Halbbataillone der Infanterie. Jedem Infanterieregiment ist ein solches Halbbataillon zugetheilt. Von diesen 173 Halbbataillonen werden 172 zu 86 Vollbataillonen zusammen- gclegt. Tas überschießende 173. Bataillon (des 1. Garderegiments zu Fuß) wird aufgelöst. Die neuen 86 Vollbataillone erlangen die nachfolgende Stärke. Wir geben dabei in Klammern die entsprechende Kopfzahl an von 2 bisherigen Halbbataillonen, welche in 1 Vollbataillon zu- sawwengclegt werden. 1 (2) Stabsoffizier als Kommandeur, 4 (4) Hauptleute, 4 (4) Premierlieutenants, 9 (6) Sekondelieutenants, 1 (2) Zahlmeister, 1 (2) Büchsenmacher, 4 (4) Feldwebel, 4 (4) Dizeseldwebel, 4 (0) Portepcefähnriche, 17 (20) Sergeanten, 34 (38) Unteroffiziere, 1 (2) Bataillonstamboure, 8 (8) Kapitulanten, 40 (28) Gefreite, 384 (276) Gemeine, 1 (2) Zatlmeisteraspiranten, 4 (4) Lazarethgehilfen. Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß für die neuen Bataillone im Offizierkorps je 1 Stabsoffizier in Fortfall kommt und 3 Sekondelieutenants hinzutreten. Dies ergibt also im ganzen einen Ausfall von 86 Stabsoffizieren und einen Zuwachs von 258 Sekondelieutenants. Einer Verminderung der Sergeanten und Untere!filiere steht gegenüber der Zuwachs der Portkpeesälnriche. Die neuen Bataillone erhalte» außer den Gemeinen der beiden Halbbataillone noch weiter zugetheilt je 12 Gefreite und 108 Gemeine. ' Diese werden abgezweigt von' den bisherigen Vollbawillonen der Infanterie. Ter Etat der jetzigen Bataillone mit hobem Etar erfährt nämlich eine Verminderung um 4 Gefreite und 17 Gemeine und der
DE" Die heutige Nummer umfaßt außer dem Uuterhaltuugsbtatt 14 Seiten.
1896.
Etat der bisherigen Bataillone mit niedrigem Etat eine Verminderung um 2 Gefreite und 21 Gemeine. Außerdem wird zur Verstärkung der Bataillone auf die angegebene Zahl die Mannschaftszahl aus dem aufgelösten Halbbataillon des 1. Garderegiments zu Fuß mitverwandt. Für die neuen 86 Bataillone werden weiterhin 42 neue Regiments st äbe gebildet und 19 neue Brigadestäbe. Je 2 neue Bataillone formiren sich zu 1 Regiment. In Bayern werden 2 Regimenter â 3 Bataillone gebildet. Je 2 Regimenter bilden 1 Brigade. Eine preußische uno eine sächsische Brigade werden zu 3 Regimentern formirt, die neuen württembergischen Regimenter werden schon bestehenden Brigaden zugetheilt, so daß also dort keine neue« Brigade-Verbände gebildet werden.
Tagesschau.
Dem Vernehmen nach ist die Vorlage wegen Revision der Alters- und Jnvaliditätsversicherung nunmehr ausgearbeitet und unterliegt zur Zeit den Berathungen des preußischen Staatsministeriums. Der Entwurf soll eine recht erhebliche Zahl von Erleichterungen bei Ausführung und Handhabung des Alters- und Jnvaliditätsversicherungsge- setzes gegenüber den bisherigen Bestimmungen enthalten. Man wird in der Annahme nicht sehlgehen, daß entsprechend den bisherigen Gepflogenheiten auch diesmal die Vorlage veröffentlicht werden wird, sobald sie für die Berathungen im Bundesrath reif ist.
Die „Berliner Korrespondenz" schreibt: Die Meldung der „Freisinnigen Zeitung", daß der Justizminister sich einem jüdischen Assessor gegenüber ausgesprochen habe, er gehe von dem Grundsätze aus, nur so viele jüdische Richter anzustellen, wie das Zahlenverhâltniß der christlichen zur jüdischen Bevölkerung ergebe, ist völlig erfunden. Der Minister that weder eine solche noch eine ähnliche Aeußerung.
Im Budgetausschuß der österreichischen Delegation wurde auch die Frage des Dreibundes erörtert. Graf Goluchowski stellte fest, daß die Nothwendigkeit einer Erneuerung des Bündnißvertrages, dessen Text im Jahre 1888 veröffentlicht wurde, bishrr nicht vorgelegen habe, da er von selbst fortlaufe. Damit entfallen alle jene Konsequenzen, welche aus einer stattgehabten Erneuerung gezogen werden. Des Weiteren betonte der Leiter der auswärtigen Politik, daß die Hervorhebung des festen, zielbewußten Auftretens des Dreibundes in der Thronrede nicht so gedeutet werdrn könne, als ob mit den Verbündeten Oesterreich-Ungarns ein spezifisches Programm betreffs der österreichisch-ungarischen Orientpolitik bestände. Der Dreibund sei zur Erhaltung des Friedens bestimmt, und es sei selbstverständlich, daß Oesterreich-Ungarn sich mit seinen allernächsten Freunden ü er Schritte zur Erhaltung des Friedens zunächst verständige. Eine Feststellung über eine positive Orientpolitik, welche sich auf die Wahrung der Interessen einzelner Theilnehmer bezöge, würde dem defensiven Charakter des Bündnisses zuwiederlaufen, wenn auch jeder Theilnehmer nicht nur betreffs der Erhaltung des Friedens, sondern überhaupt in Bezug auf seine Politik auf die Freundschaft und Unterstützung seiner Bundesgenossen zu zählen berechtigt sei. Außerdem wiederholte der Minister nochmals, daß keineswegs eine Abänderung der Bündnißver- träge der Grund war, weshalb in der diesjährigen Thronrede das Bünd- nißverhältniß aufs Neue betont wurde, daß dies vielmehr deshalb geschehen sei, weil er die Basis der österreichisch-ungarischen Politik festzustellen für nöthig erachtete unter anderem auch mit Rücksicht auf verschiedene Zeitungsstimmen, welche von einer Lockerung des Bündnißver- Hältnisses zu erzählen wußten.
Zu dem vielbesprochenen Zwischenfall, der sich auf dem Feste des Deutschen Wohlthätigkeitsvereins in Moskau während der Krönungsfeier zugetragen hat, bringt die Nordd. Allg. Ztg. folgende durch Sperrdruck ausgezeichnete Darlegung: Den zum Theil ungenauen Berichten liegen gutem Vernehmen nach folgende Thatsachen zu Grunde: Der Präsident des Vereins batte bei der Begrüßung Cr. Königl. Hoheit des Prinzen Heinrich als Vertreters Sr. Majestät des Deutschen Kaisers und der übrigen anwesenden deutschen fürstlichen Personen auf diese Letzteren den Ausdruck „Gefolge" angewandt. Ce. Kgl. Hoheit Prinz Ludwig von Bayern sand sich dadurch veranlaßt, in einer Ansprache jenen ungeeigneten