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Mittwoch den 3. Juni

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HierzuAmtliche Beilage" Nr. 46.

Dunstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Am 30. v. Mts. ein Rosenkranz. Ein Portemonnaie mit einigen Konsummarken. Ein weißer baumwollener Handschuh. Eine Broche. Eine Haarnadel. Ein Theelöffel. Ein goldnes Medaillon. Ein weißer Kinderhut mit weißen Spitzen. Ein Federhalter. Ein Metermaß.

Zugeflogen: Eine Lachtaube.

Verloren: Eine schwarze Brieftasche mit verschiedenen Notizen (inwendig das Bild von der Kirche zu Corbach).

Entlausen: Ein kleiner Rehpinscher mit Halsband und Schelle; dem Wiederbringer eine Belohnung.

Hanau am 3. Juni 1896.

Der Prozeß Schöler.

Dieser Prozeß, der Ende voriger Woche vor dem Landgerichte in Hannover verhandelt wurde, bildet einen interessanten Abschluß zu dem Fall Schöler", den Herr Bebel am 20. Februar d. Js. im Reichstag vortrug, um die Willkürlichkeit und Ungerechtigkeit des militärischen Dis­ziplinarverfahrens darzuthun. Der freisinnige Redakteur Schöler ist wegen Beleidigung einer Anzahl Offiziere, u. A. des gegenwärtigen preußischen Kriegsministers, sowie des deutschen Offizierstandes in seiner Gesammtheit zu acht Monaten Gefängniß verurtheilt worden, nachdem er aus dem gleichen Grunde bereits von einem sächsischen Gerichte mit einer Gefängniß­strafe von zwei Monaten belegt worden war. Enthalten waren die Be­leidigungen in einer Broschüre, die Schöler unter dem bezeichneten Titel Militärische Schreckensbilder in Friedenszeiten" herausgegeben hatte, und zwar in dem zweiten Theile derselben, der den Untertitel trug:Ein Jahr Arbeitssoldat". Der Abg. Bebel brachte es in der Reichstagssitzung vom 20. Februar fertig, den Abgeordneten die Anschaffung dieser Broschüre dringend zu empfehlen; der Verfasser habe siebei klarem Verstände und mit Humor" geschrieben. Ein geistiger Defekt sei an dem Verfasser nicht erkennbar. Der sozialdemokratische Parteiführer bezeichnete den letzteren als einenMann mit ganz feinem Rechtsgefühl", und der freisinnige Abg. Lenzmann sekundirte ihm insofern, als auch er dem Schöler ein ausgefprochenes Rechtsgefühl" nachsagte. Freilich war er vorsichtig ge­nug, wenigstens einen Zweifel daran auszusprechen, ob sich p. p. Lcholer immer von dem richtigen Gedanken habe leiten lassen", und er charakte- ristrte ihn als einen Menschen, den manetwas an der Kandare halten müsse. In Wirklichkeit ist in dem jetzt verhandelten Prozesse festgestellt worden, daß derMann mit dem ganz seinen Rechtsgefühl" wider besseres Wissen unwahre Thatsachen behauptet hat, daß er sich durch disziplin­widriges Verhalten nicht weniger als dreißig Strafen zugezogen bar, und daß er seine Broschüre mit der vollbewußten Absicht zu beleidigen, geschrieben hat. Wir lassen die Frage, ob die militärische Disziplinargewalt so weit ausge­dehnt werden kann, daß sie die Versetzung eines Soldaten ohne militärge^cht- lichen Spruch in die sogenannte Arbeiterabtheilung umsaßl, außer Betracht, sie wird ohne Zweifel im nächsten Jahr die Budgetkommission des Reichs­tags und diesen selbst beschäftigen. Für die objektive Beurtheilung der Beleidigungen, welche Schöler sich gegen eine ganze Reihe namhaft gemach­ter Offiziere hat zu Schulden kommen lassen, ist sie ohne Belang, zumal sich diese Beleidigungen nicht auf die Thatsache der Versetzung Schölers in die Arbeiterabtheilung beziehen. Der Eindruck, den jeder unbefangene Beobachter aus der Prozeßverhandlung und aus der Broschüre Schölers entnehmen muff geht dahin, daß selten in frivolerer Weise das einem Untergebenen gegen seinen militärischen Vorgesetzten zustehende Beschwerde­recht mißbrauckt worden ist, als es von Schölers Seite geschehen ist, und und daß selten ein leichtfertigerer Angriff auf die Grundlage unseres Heer­wesens, die Disziplin, ausgeführt wurde, als es in der Broschüre des Schöler der Fall ist. Damit ist aber arch demjenigen das Urtheil ge­sprochen, der die Parlamentstribüne benutzte, um auf Grund dieser Bro­schüre unsere Armee und ihre Einrichtung zu verdammen. Herr Bebel weinte am 20. Februar: wenn die Angaben in der Broschüre Schölers nicht aus Wahrheit beruhten, so würde der Marn wegen dessen, was er gegen den preußischen Kriegsminister und andere militärische Behörden ge­schrieben habe, verurtheilt und bestraft worden sein. Das Urtheil des Landgerichts Hannover bildet eine recht drastische Widerlegung dieser

WM- Die heutige Rvwmir umfaßt au

1896

Bebel'schen Argumentation. Der ganze Fall zeigt, wie nnenbli^ leicht­fertig und gewissenlos von sozialdemokratischer Seite verfahren wird, wenn es gilt, unserer Armee am Zeuge zu flicken. Daß der Ausgang des hannoverschen Prozesses darin eine Wandlung herbeiführen werde, glauben wir nicht. Herr Bebel ist in puncto Soldatenmißhandlung io. schon so oft ohne erzieherische Wirkung ad absurdum geführt worden, daß er auch denProzeß Schöler" von sich abschütteln wird, wie der Pudel die Prügel. Er wird weiter hetzen und Lügen nachbeten.

Deutscher Reichstag. (Sitzung vom 2. Juni.)

Der Reichstag nahm heute seine Arbeiten wieder auf und erledigte in erster Lesnng den Nachtrag zum Reichshaushaltsetat in Verbindung mit der ersten Berathung des Nachtrags zum Haushalt der Schutzgebiete sowie des Gesetzentwurfs wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres und des Auswärtigen Amts, sowie der Po st- und Telegraphen-Verwaltung.

Abg. H affe (natlib.) tritt für die Uebertragung der Landeshoheit über Neuguinea auf das Reich ein, da die jetzigen Zustände dort unhalt­bar seien.

Abg. Müller-Fulda (Ctr.) bedauert, daß die Neuguinea-Ge'ell- schaft in dem mit ihr abgeschlossenen Vertrage das Monopol der Arbeiter- anwerbung belasten werde, ist aber im Uebrigen mit dem Wechsel in der Landeshoheit einverstanden.

Abg. Barth (sreis. Ver.) ist gegen die Uebertragung der Landes­hoheit aus das Reich, gleichviel ob dies aus Grund des vorliegenden oder eines abgeänderten Vertrages geschehe, da es nicht angez.'igt sei, die selbst­ständige kaufmännische Verwaltung in Neuguinea zu beseitigen.

Abg. Graf Arnim (Reichsp.) betont, daß der Vertrag mit der Nexguinea-Gesellfchast allerdings einer Prüfung unterzogen werden müsse. Die Bedeutung der dortigen Kolonien sei jedoch groß, die Angelegenheit müsse daher noch reiflich erwogen werden; es wäre wünschenswerth, wenn im Herbst eine neue Vorlage über Neuguinea gemacht würde.

Abg. Richter (frei). Bolkèp.) führt aus, wenn das Reich wirklich noch Geld übrig habe, so sollten wir es nicht an einer solchen Stelle an- legen, wo seine Verwendung nicht lohne. Der vorliegende Vertrag sei derart, daß er selbst Kolonial ichwârmern nicht gefalle. Er halte es nicht für angezeigt, die Sache noch der Kommission zu überweisen, sie solle viel­mehr gleich im Plenum adgelehnt werden.

Der Direktor der Kolonialabtheilung K a y s er hebt hervor, daß die Neuguinea-Gesellschaft unter den jetzigen Verhältnisten keine ersprießliche kulturelle Thätigkeit mehr ausüben könne, wenn sie die Hoheitsrechle be­halte. Auch die ost- und südwestafrikanischen Gesellschaften hätten sich nach kurzen Erfahrungen ihrer Hoheitsrechte wieder entäußert. Sei das Reich im Be­sitze der Hoheitsrechte, so könne es viel leichter geordnete Zustande herbei- führen. Bezüglich des Vertrages mit der Neuguinea-Gesellschaft weist er daraus hin, daß diese Gesellschaft große Summen im öffentlichen Interesse verwendet habe. Es handle sich hier um ein Gebiet, von dem thatsächlich noch Großes zu erwarten sei.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (kons.) tritt für die Kolonial­politik im allgemeinen ein, erklärt aber hinsichtlich des Vertrages mit der Neuguinea-Gesellschaft, daß die Sache nicht klar sei, sie müsse daher bis zum Herbst vertagt werden. Infolge der Besorgniß des Redners, daß man für die Repräsentation des Reichs bei der Moskauer Krönungsfeier noch mit einer Nachsorderung kommen könnte, weist der Staatsminister Frhr v. Marschall darauf hin, daß früher derartige Ausgaben dem Reichstage stets zu nachträglicher Genehmigung unterbreitet worden seien; das wäre auch diesmal geschehen, wenn nicht gerade aus anderweitigen Gründen ein Nachtragselat erforderlich gewesen wäre.

Direktor Kays er bemerkt aus eine Aeußerung des Abg. Beckh ssüdd. Vslkèp.), daß im Kolonialdienst norddeutsche Beamte den süd- deutschen nicht vorgezogen würden.

Abg. Bachem (Ctr.) ist für die Ablehnung des auf Neuguinea bezüglichen Theils des Nachirogsetats, wünscht aber gleichwohl die Prüfung des Vertrages durch die Kommission.

Abg. Freese (fr eis. Ver.) spricht sich für die Ablehnung, Abg. Graf Arnim (Reichsp.) für die Ueberweisung der Vorlage an die Kommission rer dem UnterhaltungSblatt 12 Seiten.