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Beilage zu Nr. 123 des Hanauer Anzeiger.

Hanau den 28. Mai 1896.

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Nochmals derFall Stern".

Der bereits bekannte Schriftwechsel, der im Herbst vorigen Jahres zwischen dem deutschen Botschafter in Washington, Frhrn. v. Thielemann, und dem dortigen auswärtigen Amte anläßlich des Falles Laib Stern statt- gesunden hat,^ sowie die Instruktionen des Leiters unserer answärtigen Politik, des Frhrn. v. Marschall-Bieberstein, sind in diesen Tagen im Reichsanzeiger" unverkürzt veröffentlicht worden.

Wie unsern Lesern bekannt sein dürfte, wurde der amerikanische Millionär Laib Stern im vorigen Sommer wegen grober Beamtenbeleidigung, begangen an dem Badekommissar Freiherr v. Thüngen in Kissingen, gemäß dem Reichsstrafgesetzbuch zu einer Gefängnißstrafe verurtheilt. Auf seinen Antrag war er jedoch gegen eine seinen Vermögensverhältnissen entsprechende Kaution von 80,000 Mk. entlassen worden. Statt die Gefängnißstrafe zu verbüßen, ließ Stern die Kaution verfallen und suchte aus diplomatischem Wege eine Begnadigung zu erzielen. Infolge dessen richtete am 26. Sep­tember vorigen Jahres der amerikanische Staatssekretär Olney an den Frhrn. v. Thielemann eine Note, worin er das Vorgehen gegen Stern einer überaus scharfen Kritik unterzog. Unter anderm hieß es:Das Verfahren gegen Herrn Stern scheint mir von Anfang an willkürlich und unverdient streng gewesen zu sein und zwar von der Forderung einer über­mäßigen Sicherung an bis zu dem Urtheile, das außer auf Geldbuße auf erniedrigende Gefängnißstrafe sich erstreckte. . . . Herr Stern muß der dem Ganzen die Krone aufsetzenden Schmach einer Gefängnißstrafe, die das Urtheil vorsieht, nicht ausgesetzt werden, diese Strafe sollte ihm vielmehr erlassen wekden, zunächst, weil die einfache Gerechtigkeit gegen ihn es ver­langt, denn eine solche Strafe läßt sich unter keinem möglichen Gesichts­punkte durch sein Vergehen rechtfertigen."

Der deutsche Botschafter machte von diesem Schreiben, dessen Ton selbst von amerikanischen Blättern gerügt worden ist, dem Staatssekretär Freiherrn von Marschall Mittheilung, worauf dieser am 30. September folgende telegraphische Anweisung an ihn erließ:Antworten Sie schriftlich umgehend, daß Sie die Kritik des in der Stern'schen Sache ergangene« Urtheils als durchaus unberechtigt zurückweisen müßten und es überhaupt ablehnen, über die Ausübung der Rechtspflege in einem Bundesstaate und die Ausübung des Begnadigungsrechtes durch einen Bundessürsten aus Anlaß einer diplomatischen Reklamation zu verhandeln. Wenn die dortige Regierung der Regierung Sr. Majestät in dieser Angelegenheit, die einen amerikanischen Bürger betreffe, irgend welche Mittheilung zu machen habe, so bleibe ihr überlassen, dies durch ihren hiesigen Vertreter zu thun." Dementsprechend lautete auch die Antwort Thielemanns an Olneys

Daß Freiherr v. Thielemann dabei den richtigen Ton getroffen hat, beweist die Thatsache, daß der amerikanische Staatssekretär die Sache auf sich beruhen ließ und sich in einer neuen längeren Note vom 7. Oktober nur zu rechtfertigen suchte. Freiherr v. Marschall wies baiauf den Bot­schafter mit dem Hinweis auf sein erstes Schreiben an, jeden Versuch einer amtlichen Reklamation über die Ausübung des einem deutschen Souverän zustehenden Begnadigungsrechtes, sowie über das gerichtliche Verfahren von vornherein zurückzuweisen. Gleichzeitig theilte der Staatssekretär mit, daß ihm der amerikanische Botschafter in Berlin, Runyon, über den Fall ackern gesprochen habe. Auch dieser meinte, ihm schiene Stern ungewöhnlich hart behandelt worden zu sein.

Bezeichnend für die in Amerika geltenden Rechtsanschauungen sind die Gründe, die der amerikanische Botschafter Jbei dieser Gelegenheit für seine Behauptung angab. In erster Linie wundert er sich darüber, daß der Baron v. Thüngen die am folgenden Tage vorgebrachte Entschuldigung Sterns und sein Anerbieten, für die Armen 5000 Mk. zu zahlen, zurück­gewiesen habe. Weiter wundert er sich über die Forderung einerunge­heuer hohen Bürgschaft" und endlich über die sieben der Geldstrafe er­kannte Gefängnißstrafe. In den Vereinigten Staaten so fügte der amerikanische Botschafter hinzu sei Stern ein sehr angesehener und auch einflußreicher Mann. Staatssekretär Freiherr v. Marschall betonte dem­gegenüber die deutsche Auffassung von Recht und Gesetz: in Deutschland sei vor Gericht jedermann gleich, die Rechtsprechung läge in den Händen unabhängiger Gerichte, Amerikaner würden genau wie Deutsche behandelt. Wenn Herr Stern auf dieselbe Achtung in Deutschland Anspruch mache, deren er sich in Amerika erfreut, so möge er auch, solange er in Deutsch­land ist, sich so benehmen, wie man es von einem gebildeten und an­ständigen Manne erwartet. Herr Stern habe das nicht gethan. Für die Anwendung der Gesetze seien lediglich deutsche Auffassungen maßgebend und bestimmend. Der Leiter unserer auswärtigen Politik machte den amerikanischen Botschafter noch auf die eiserne Strenge aufmerksam, mit der das Gesetz über die Sonntagsruhe in Amerika angewandt wird. Verschiedene Deutsche seien mit unverhältnißmäßig hohen GAd- und selbst Gefängnißstrafen be­straft worden, weil sie Sonntags Selterswasser oder Bier verkauften. , In Deutschland sei die Sonntagsruhe in dieser Strenge unbekannt; gleich- i wohl dachten wir nicht daran, zu interveniren, und deshalb erwarteten wir

auch eine analoge Haltung seitens der Regierung der Vereinigten eiaaten von Amerika.

Die Entschiedenheit, mit der die deutsche Regierung die amerikanische Anmaßung zurückgewiesen hat, wird nicht verfehlen, in weiten Kreisen die lebhafteste Befriedigung hervorzurufen.

Depeschen-BureauHerold".

27. Mai, abends 9 Uhr:

Berlin, 27. Mai. Der Kaiser und die Kaiserin mit dem Kron- - Prinzen und Pi inz Eitel Fritz besuchten heute Vormittag die Ausstellung. Die Kaiserin traf mit den beiden Prinzen um 10*/» Uhr in der Aus­stellung ein, während der Kaiser erst mittags um l3/* in Begleitung des Prinzen Ernst Günther von Schleswig-Holstein und einem größeren Ge­folge erschien. Kurz nach dem Frühstück, das die hohen Herrschaften aus

dem Kaiserschiff einnahmen, Prinzen ein.

Berlin, 27. Mai. rischen Ministerpräsidenten orden verliehen worden.

Berlin, 27. Mai.

trafen auch die drei jüngeren kaiserlichen

DemReichsanzeiger" zufolge ist dem baye- Freiherrn v. Crailsheim der Schwarze Adler-

DerLokalanzeiger" meldet aus Bordeaux,

daß der Abschub Friedmanns nach Berlin abermals eine Verzögerung durch Zuwachs einiger Häftlinge aus dem Süden Frankreichs erlitten habe, die gleichzeitig mit befördert werden sollen. Friedmanns Abreise erfolgt des­halb erst am heutigen Abend, seine Ankunft in Paris morgen Vormittag, wo ein mehrstündiger Aufenthalt srattfindet. An der deutschen Grenze werde Friedmann Freitag früh eintreffen.

Berlin, 27. Mai. Für die Errichtung eines Treitschkc-Denkmals hat sich ein Komitee gebildet, dem auch Fürst Bismarck beitrat.

Karlsruhe i. B., 27. Mai. Die Regierung brachte im Land­tage eine Vorlage, betr. Bewilligung von 3,300,000 M. zur Beseitigung der im Frühjahr angerichteten Hochwässerschäden, ein.

Wien, 27. Mai. Infolge der bedrohlichen Nachrichten aus Kreta sendet Oesterreich-Ungarn zum Schutze seiner Unterthanen gleichfalls ein Kriegsschiff nach Canea.

Wien, 27. Mai. Wie in hiesigen politischen Kreisen verlautet, ist die Einladung Lord Salisburys an die Großmächte zu einer Konferenz behufs Regelung der kretensischen Frage bereits erfolgt.

RoNt, 27. Mai. Tas nächste päpstliche Nuntium findet Ende Juni statt. Nicht Ajuti soll Nuntius in Wien werden, wie bisher an­genommen wurde, sondern ein Mitglied des hohen italienischen Episkopats.

Brüssel, 27. Mai. Bezüglich des Prozesses gegen den General Baratieri schreibt die Jndependance belge: Der General könnte höchstens der Fahrlässigkeit überführt werden. Daß Crispi von Baratieri einen Sieg gefordert habe, werde dadurch bewiesen, daß die interessirtcn politischen Persönlichkeiten dem unglücklichen General den Rath ertheilt hätten, Selbst­mord zu begehen, was aber der General in dem Bewußtsein ablehnte, seine Schuldigkeit gethan zu haben.

Antwerpen, 27. Mai. Im hiesigen Hafen wird die Regierung demnächst große Umbauten vornehmen lassen, deren Gesammtkosten sich auf 50 Millionen belaufen werden.

Paris, 27. Mai. Die imperialistischen Abgeordneten beschloßen gestern, dem Cabinet Mèline ihre Unterstützung zu entziehen, falls es die Renten besteuert und die Dekrete betreffend Suspendirung des Gehalts mehrerer Bischöfe beibehâlt und endlich die Absetzung gewisser Magistrats- Personen verweigern sollte. Der Justizminister soll bereit sein, sich dem Ultimatum zu unterwerfe«.

Paris, 27. Mai. Präsident Faure hat die Ernennung des Mar­quis de Noailles zum Botschafter in Berlin vollzogen.

Paris, 27. Mai. Der Satz der Kouponsteuer ist auf 4'/r Proz. festgesetzt worden.

Paris, 27. Mai. Ungeheures Aufsehen erregt die Broschüre des Generals Tournier, Kommandant der Flotten-Kriezsschule. Derselbe weist darin nach, daß die Wehrkraft Frankreichs zur See nur ein Trugbild sei. Die Organisation der französischen Flotte kompromittire die In­teressen des Landes, weil dieselbe auf falschen Voraussetzungen beruhe.

Madrid, 27. Mai. Ein offiziöses Telegramm meldet abermals mehrere Erfolge der spanischen Truppen gegen die In urgenten. Letztere sollen etwa 20 Todte verloren haben.

Moska«, 27. Mai. Anläßlich der Krönung erließ der Zar für die Armee folgende Gnadenakte: Eine jährliche Unterstützung der Pensions­kasse von 1,200,000 Rubel, eine jährliche Zuwendung von 100,000 Rub.'l jur Vermehrung der Penstonsfreistellen für Töchter von Militärpersonen, eine Zrrwenduvg von drei Millionen jährlich für bessere Verpflegung von Soldaten, Beförderung aller Fähnriche bei der Armee und den Kosaken, beschleunigtes Avancement aller Alterszrade vom Kapitän abwärts. Außer­dem erließ der Kaiser verschiedene Gnadenbeweise.