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Nr. 119.

GrUes Blatt.

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Zugleich

AmMches Kvgan für Stadt- und LcrrröKvers Karrau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Freitag bitt 22. Mai

IllsertiktuS- Preis: .

Tic lipnlnge Garmond ci!e oder deren R um

10 P, die 1*'»|p. Zeile

15 A die 2fpalt. Zeile

20 A die 3spalt. Zeile

30 A imRekiamentbril die Iföolt Zeile 20 <5 netto.

1896.

HierzuAmtliche Beilage" Nr. 44.

Amtliches.

DicnstLllchrichten ans dem Kreise.

Gefunden: Ein alles Portemonnaie mit etwas Geld. Am 21. d. Mts. in der Nähe von Wilhelmsbad eine kleine goldne Damenuhr mit kleiner Kette. Eine Brille mit Futterale Ei« goldner Kinderohrring. Eine Briefmarke (von der Post).

Zugelaufen: Ein junger schwarzer Hund mit weißen Abzeichen, m. Geschl.

Hanau am 22. Mai 1896.

Aus «toöte Provinz un» Umgegend Aus ^anauö Wo r gort.

Die Gründung der Neustadt.

Quellen: K. Arndt u. Sturio's Ebronik der Neustadt, handschriftliche Aufz eichnungen, die im städtischen Archiv aufbewahrt sind.

Im Jahre 1897 sind 300 Jahre seit der Gründung unserer Neustadt ver- flosien. Von berufener Seite werden jetzt schon Vorkehrungen zur würdigen Feier dieses Gründungsjubiläums getroffen. Es dürfte deshalb unseren Lesern erwünscht sein, wenn wir im Nachfolgenden die auf die Gründung der Neustadt bezüglichen geschichtlichen Thatsachen in gedrängter Kürze wiedergeben.

Während Kaiser Karl der V., von dem kräftigen Widerstande der Fürsten Deutschlands gezwungen, daselbst die Ausübung der Lehre des Reformators Martin Luther duldete, verfolgte er sie in den ihm schon während seiner Minderjährigkeit zugesallenen Niederlanden durch die grausamsten Edikte. Wer überwiesen wurde, ketzerische Lehren verbreitet oder auch nur den gemeinsamen Zusammenkünften ihrer Verbreiter beigewohnt zu haben, wurde zum Tode verurteilt.

Diese blutige Verfolgung veranlaßte die Auswander ng vieler Wallonen und Niederländer nach England, wo keine Verfolgung wegen Religionsübungen ge­duldet wurde. Da trat am 6. Juli 1553 die Königin Maria die Regierung an und damit begann auch in England die Unterdrückung und Vertreibung der Pro­testanten. Infolgedessen verließ im Dezember 1553 Johannes von Lasko mit 175 Personen der holländischen Gemeinde zu London England und eilte noch Dänemark: auch hier vertrieben, g'ng er mit seinem Anhang im März 1554 nach En den und von da noch im April desselben Jahres nach Frankfurt a. M. Da fanden sie willige Aufnahme und konnten frei und öffentlich und in ihrer Sprache nach ihrer Religion ihrem Gotte dienen. Die Abhaltung ihres Gottesdienstes gestattete man ihnen anfangs in der Weißsraucnkirchc, aber noch in demselben Jahre räumte man ihnen eine besondere Kirche ein. Allein 1556 bemerkten die lutherischen Prediger der Stadt, daß zwischen der religiösen Lehre der Fremden und der ihrigen ein Unterschied und zwarin dem Artikel vom Nachtmahl" bestand und es kam deshalb zu Differenzen. Als die Einigungsversuche alle scheiterten, erließ der Stadtiath zu Frankfurt 1561 einen Beschluß, wonach die Kirche der Reformirten solange geschloffen werden sollte, bis sie Prediger oustellen würden, die von den lutherischen Stadt­predigern examinirt seien. Im Laufe der folgenden Jahre hielten sie nun ihre gottesdienstlichen Versammlungen in verschiedenen Räumlichkeiten ab, wie in der Stadtwaage" und in einer Scheune am Wcißsrauenklostcr. Am 22. Dezember 1593 wurde der holländische Prediger Franziskus Gowarus seines Amtes entsetzt und aus der Stadt gewiesen, weil er sich mit einer Auswärtigen vermählt hatte, während ein Frankfurter Statut nur das Heirathen Einheimischer gestattete. Zu­gleich wurde dieser Gemeinde untersagt, einen anderen Prediger arzustellen, und als hierauf einige Mitglieder der Gemeinde in ihrem Bctsaal abwechselnd Vorträge hielten, wurde ihnen dies am 12. Februar 1594 ebenfalls verboten; auch wurde ihnen am 27. Juli 1596 ans Befehl des Stadtrathes dir Miethe ihres Betsaales aufgekündigt. Der wallonischen Gemeinde war unterdessen 1595 gleichfalls die An­stellung eines Predigers untersagt worden. Toch ließ die Hilfe in der Noth nicht lange auf sich warten. Graf Philipp Ludwig II. von Hanau erklärte sich zur Ge­stattung ihrer Religionsfreiheit in Hanau bereit; einstweilen räumte er ihnen die Kirche zu Bockenheim ein. .

Schon im Jahre 1593 wurde eine Anzahl Neuangekommener Niederländer, welchen die Aufnahme in Frankfurt verweigert worden war, in Hanau ausgenommen; sie hiclt-n ihren Gottesdienst in der goldenen Hand und in der Metzgergasse. Als hierauf 1594 Anton de Ligne, Mitglied der wallonischen Gemeinde, Bürger und Handels­mann zu Frankfurt, jenem städtischcn Statut zuwider sich mit einer Aachenerin ver- heirathct und die ihm vom Stcdtralh dieserhalb aufcrlegte Strafe nicht bezahlen wollte, zog er ebenfalls nach Hanau und erlangte vom Grafen und seinem Vorn und, daß die Abhaltung des Gottesdienstes der Fremden in französischer Sprache statl- finben durfte. Zu dem Emde wurde e n französischer Prediger in der Person des Theophilus Blevctur von Heidelberg berufen. Derselbe hielt die erste Predigt in

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der Hauskapelle des Schlaffes und die späteren in der Hoivitalkirche. Der Mann verweilte jedoch nur zwei Monate in seiner Stellung und es wurde an seiner Statt Friedrich Bellet von Wetzlar bestellt.

Unterdessen hotten die beiden Gemeinden der Niederländer in Frankfurt an den Stadtrath ein Gesuch um Wiedergcwährung freier Religionsübung eingereicht mit der Erklärung, daß sie bei etwaiger Verweigerung der BittedicStadt wieder verlassen würden. Ter Stadtrath entgegnete aber dem gleichzeitig entsandten Deputieren, er achte sie nicht würdig, sich mit ihnen in eine Diskussion einzulassen, sollten sie jedoch wieder mit .solchen hitzigen Schriften" kommen, so würden die Ucberbiinger in den Katha- rinenthurm gesperrt.'

Im Laufe der Zeit waren nun die Verbandlungen der Niederländer mit dem Grafen Philipp Ludwig soweit gediehen, daß ihnen dieser am 27. Januar 1597 einen von Nikolaus Gillet entworfenen Plan vorlegen konnte, nach welchem er ihnen neben seiner Residenz Hanau eine neue Stadt anleccn und auf seine Kosten die Gräben, Wälle, Thore und Zugbrücken aufführen wollte. Sollte sich eine ge­nügende Anzahl Niederländer bereit erklären, in der neuen Stadt zu bauen, so ver­sprach er, auch noch einen Schifffahrtskanal vom Main bis zur neuen Stadt auszu­führen. Freie Religionsübung wurde ihnen ebenfalls zugestanden. Es unterschrieben sich 58 Personen, von welchen eine Anzahl sich anheischig machte, mehrere Häuser zu bauen, dagegen versprachen ndcre, Häuser anzukaufen. Alle verpflichteten sich zu einer von ihnen selbst festgesetzten Konventionalstrafe, für den Fall, daß sie ihr ge­gebenes Wort brechen würden. Die Summe der also versprochenen Strafgelder be­zifferte sich auf 23,120 fl. 144 Personen versprachen, in die neue Stadt übersiedeln zu wollen.

Kaum hatte der Stodtrath zu Frankfurt von dieser Vereinbarung Kenntniß erlangt, so ließ er auch schon am 17. Mai eine Warnung öffentlich anschlagen, in welcher er die Niederländer von ihrem Vorhaben abmahnte und mit dem Ergreifen strenger Maßregelungen drobte. Mutbig gemacht durch die so unverhofft erschienene Hilfe, antworteten die Bedrängten, nachdem man ihnen mit Einstecken in den Katha- rinenthurm gedroht habe, hätten sie es nicht mehr genagt, weitere Bittschriften ein­zureichen, nunmehr wüßten sie jedoch erwidern, da man ihnen die öffentliche Aus­übung ihrer Religionsgedräuche fortgesetzt verweigere, würden sie jetzt, ihrer früheren Erklärung gemäß, dahin ziehen, wo ihnen die Ausübung gestattet sei uud da würden sie auch Käufer bauen. Sie folgten ja in dieser Beziehung nur einer früheren Weisung des hochedlcn Rathes, der ihnen auf eine Beschwerde deu Bescheid ertheilt habe: .wer nicht wolle b'eiben, der möge davon yehen.*

Gegen die Absichten des Grasen Philipp Ludwig wurde von drei Seiten Ein­sprache erhoben. Zunächst remonstrirtcn die Bürger der Altstadt, die sich in ihrem Interesse geschädigt glaubten. Die von den Altstädtern angeführten Motive waren folgende:

1. Dieweil viel schöne Baumgärten, theils mit lebendigen Frieden (Um­friedigungen) beschlossen, so mit großer Mühe, Arbeit und Kosten, theils vor un- erdenklichen Jahren Hero aufgepflanzt, in solchem Bezirk begriffen. Nun müssen aber viel alte Bäume verwüstet und abgehauen werden, dergleichen bei manns Leb­tag nicht wieder aufgevflanzt werden können.

2 Zur Befestigung solches Werks an allerhand Materialien viel auf­gehen wird.

3. Derweil an Zehend, Zins, Schatzung und Pachtung der Herrschaft viel ab gehen werde.

4. So sind die Aecker, so verbaut werden sollen, die nächstgelegenen und besten, so um diese Stadt zu finden.

5. Ter Niederländer, so bauen wollen, sind kaum 70, welche Platz genug in der Stadt, innerhalb der Wälle haben, oder sonsten, in der Vorstadt bei der Kinzig­brucken wohl bauen können.

6. Tie Niederländer werden allen Kommerz zu sich ziehen und als» die Ein­heimischen verderben.

7. Wenn ihnen der Weinschank euch sollte verstattet werden, würde der Herr­schaft und der Stadt das Ungelb entzogen werden.

8. Sie werden auch kein Mahlgeld geben wollen, also gingen der alten Stadt auch von jedem Achtel 20 Pf. ab.

9. Sie wollen ihr eigenes Regiment haben und keinem Herrn unterworfen sein. Was will das für ein Ausgang gewinnens

10. In Kriegsdurchzügen ist das Kriegsvolk > jeder Zeit hinter der Stadt hin über das Flußbett gewiesen und die Stadt zugehalten worden. Und da etwan in der Obergrafschaft sie sich nicht recht verhalten oder nicht bezahlet haben, ist ihnen der Schlag beim Spitalthor zugemacht und sie zur Bezahlung ungehalten worden, welches also nicht bestehen könnte, sondern durch die Stadt paffiren müßten, welches gefährlich.

11. Da sic die Kinzig oder den Main zum Stadtgraben wollen, hat man bei großen Gewässers Zeiten Gefahr auszustchcn.

12. Endlich ist zu besorgen, daß die Niederländer andere Gelegenheit auf­suchen und die gnädige Herrschaft in Stich setzen. ..... .

Dieweil dann einer Obrigkeit viel daran gelegen ,cm muß,datz ue vermögende und reiche Unterthanen habe, bitten wir sie, daß dieselbe der Niederländer verderb­liches Vorhaben abwendcn wolle, damit sie nicht dafür angesehen werde, als ob sie fremde Ausländische anpflanze und dagegen die armen angeborenen Unterthanen und Bürger verstören und austreiben wolle.

Einen weiteren Protest erhob Frankfurt, welches die Fremden auf alle erdenk­liche Weise am Abzüge zu hindern suchte, und endlich legte auch der Kurfürst von Mainz feierlich Protest ein, indem er behauptete, das bebauende Gebiet liege in seinem Wildbann. Er strengte sogar beim Kammergericht zu Speier gegen den er dem Uutrrhattvng-dlatt 12 Leiten.