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M. 117.

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Mittwoch ben 20. Mai

Amtliches.

Dienstiiachrichtcii aus dem Kreise.

Verloren: Ein Portemonnaie mit ca. 6 M. 80 Pf. Eine sil­berne Damenuhr, E. Stern eingravirt, mit Herrenkette.

Gesunden: Eine Brille mit Futteral. Eine Kriegsdenkmünze, gestiftet am 14./6. 40. 8. Eine Peitsche. Ein Teppich.

Hanau am 20. Mai 1896.

JMaM&rew ^artoxu Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.

Durch Beschluß des Stadtraths vom 14. Januar und Zustimmung des Gemeindcausschusscs vom 31. Januar d. J. werden folgende Er­gänzungen des Ortsstatuts vom 2./4. August 1892, betreffend die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Hanau, zur Kenntniß gebracht:

1) In § 22 b der technischen Bedingungen sind in Absatz 2 hinter das sünfte Wort die Worte einzuschallenund dort, wo die Führung in gußeisernen Röhren Schwierigkeiten bereitet, auch bei 50 m/ni Durchmesser", so daß folgender Wortlaut entsteht: Bei Durchmessern unter 50 m m und dort, wo die Führung in gußeisernen Röhren Schwierig- keiten bereitet auch bei 50 m m Durchmesser sind für Nebenleitungen der Fallröhren und für Luftröhren Bleiröhren von vorgeschriebenem Gewichte und Beschaffenheit zu verwenden."

2) Am Schlüsse des § 26 der technischen Bedingungen sind die Mini­malgewichte der Bleiröhren wie folgt zu ergänzen:

40 m/m 6,5 kg pro lfd. Meter,

50 9,5

Hanau am 15. Mai 1896.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 6756

Oejfmiliâe Sijung des Gemein lle-Nussâffes

Donnerstag den 21. Mai 1896, nachmittags 5 Uhr. Berathungsgegenstände:

1. Zusatz zu § 28 der technischen Bedingungen, die Entwäsierung der Stadt betreffend.

2. Aufstellung eines Geländers Ecke der Marktstraße u. gr. Dechaneigasse, M. 186, Tit. XII 3 pro 1896/97.

3. Bauliche Herstellungen in den Diensträumen der Stadlkasse, Kosten M. 3100.

4. Legung des Straßensiels in der Waldstraße.

5. Nachverwilligung von M. 111,25 auf Tit. II 0 7 pro 1895/96.

6. Das Aichen von Längemaßen betr.

7. Nachverwilligung von M. 594,42 auf Tit. IV B 5 Spez.-Etat Wasserwerk pro 1895/96.

8. Herabsetzung des Pachtgeldes für G. G. 52 u. 54.

9. Auflösung des Miethverhältnisses zu dem Obstbau-Wanderlehrer Raht.

10. Verpachtung der Parzelle L 79/35.

11. Suspension des § 27 der Schlachthofordnung.

12. Einsührung von Gas- und Wasserleitung Eberhardstraße, Sandel­damm, Maulbeerallee Kosten M. 8418.

13. Nachverwilligung von M. 221,16, Tit. 4 E.-O. pro 1895/96.

14. Aufstellung und Versetzung von Laternen in der Steinh. Landstraße, Kosten M. 150.

15. ~ M. 681,37 aus |^|

Grundstücksverpachtung.

Die neben dem Leinpfad und dem Fahrweg unter dem Kinzdorf ge­legene 2 ha 7 a 20 qm große Wiese sogen. Ochsen wiese soll

Freitag den 22. d. Mts., nachmittags 4 Uhr,

1896.

im Scadttassetotal, Neusiämer Rachhaus Zimmer Nr. 9, öffentlich meist­bietend uns unter Zuschlagsvorbehalt vom 1. Januar 1897 an auf ;6 Jahre verpachtet werden.

Hanau den 18. Mai 1896.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 6780

Die vierten Bataillone.

Der Reichstag hat die erste Lesung der Vorlage wegen der Um­formung der vierten Bataillone beendet. Zn den Debatten stellten sich ihr die meisten Redner nicht unsympathisch gegenüber. Nichtsdestoweniger zeigt sich in der Haltuilg einzelner Parteien das schon seit einem Menschenalter wahrgenommene Streben wieder, unabweisbare Forderungen der Regierung, namentlich auf militärischem Gebiete, zum Austrag parlamentarischer Macht­fragen zu benutzen.

Wie einst in der preußischen Konfliktsperiode der Meinungsstreit über die Heeres-Reorganisation nur die Kulisse bildete, hinter der man die Lösung der Frage: machtvolles Königthum oder bedingungslose Parlaments­herrschaft? zu Gunsten des Parlamentarisnius betrieb, so hat man auch jetzt wieder die Gelegenheit benutzt, um die Partei-Interessen zu fördern.

Die Dringlichkeit und tiefere Berechtigung der Vorlage ergibt sich für Jeden, der sich nicht absichtlich gegen Thatsachen verschließt, von selbst. Die vierten Bataillone in ihrer bisherigen Gestalt waren nur ein Versuch, der fehlgeschlagen ist. Ihre Umformung ist einfach ein Gebot der Auf­rechterhaltung der Schlagfertigkeit und inneren Tüchtigkeit des deutschen Heeres; für nationales Denken gibt es da keinwenn" undaber."

Trotzdem verquickten freisinnige und Centrumsblätter die Vorlage so­fort mit Forderungen, die mit ihr in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen. Die Annahme derselben wurde von der Uebernahme bindender gesetzlicher Verpflichtungen der Reichsregierung mit Bezug auf die Militär­strafprozeßordnung und auf den Fortbestand der zweijährigen Dienstzeit ab­hängig gemacht, mjt der Vorlage also wiederum eine Macht-Frage ver­knüpft, die sich dahin formuliren läßt:Kaiserliches Heer oder Parlaments­heer?"

Die Regierungsvorlage drohte also ttotz ihrer Dringlichkeit au will­kürlich erhobenen Parteifordernngen zu scheitern. Dies fand mit Recht den Widerspruch von nationaler Seite, und zwang die Opposition zu einer vor­sichtigeren Taktik.

In den Debatten am Montag erhielten jene Forderungen eine direkte Vertretung nur durch die freisinnigen und volksparteilichen Redner Richter und Haußmann. Die Centrumspartei befürwortete sie in sehr gewundener Weise; sie will anscheinend noch Zeit gewinnen. Die verbündeten Re­gierungen ließen indessen darüber keinen Zweifel, daß sie weit davon ent­fernt sind, auf derartige Direktiven einzugeheu. Der Reichskanzler erklärte, daß eine Reform des Militärstrafverfahrens schon seit längerer Zeit vor­bereitet, auf den Grundsätzen der modernen Rechtsanschauungen aufgebaut und dem Reichstage voraussichtlich im Herbst zugehen werde. Von einer formellen Bürgschaft nach dem Wunsche des Herrn Richter sagte er kein Wort.

Ebenso lehnte der Kriegsminister auf das Bestimmteste das Verlangen nach einer gesetzlichen Verpflichtung für die Beibehaltung der zweijährigen Dienstzeit nach dem 1. April 1899 ab. Gleichzeitig gab derselbe eine in der Sache erschöpfende', in der Form verbindliche Darlegung der Beweg­gründe, welche vor drei Jahren für die Neuenichtung der vierten Bataillone in ihrer bisherigen Stärke und gegenwärtig für ihre Umformung in selb­ständige Regimenter maßgebend gewesen sind und zwar so überzeugend, daß die der Reichskriegsver-waltung gemachten Vorwürfe wegen mangelnder Sachkenntniß und Willensklarheit, sowie andere Uebertreibungen mit Bezug auf die Vertrauenswürdigkeit der militärischen Sachverständigen ihre Urheber beschämen müssen. Hoffentlich führt ihre Berathung in der Budgetkommission, wo neue Erklärungen der Regierung erwartet werden, bald zu einer be- befriedigeuden Regelung im Interesse des Vaterlandes. -r

Die sozialdemokratische Parteiorganisation vor Gericht.

Nach dreitägiger Dauer ist der Prozeß gegen die Leiter der sozial­demokratischen Parteiorganisation beendet worden. Das Urtheil lautet: Wegen Vergehens gegen das Vereinsgesetz sind die Angeklagten Auer zu