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Amtttches Organ für SLaöL- unö Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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15 ^, die 2fpalt Zeile
20 A, die 3spalt. Zeile
30 A imRekiameulheil die 1spalt Zeile 20 A> netto.
Nr. 115.
Hierzu „Amtliche Beilage" Nr. 42.
Montag dm 18. Mai
Amtliches.
Dicustnachrichtcil aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Messer. Ein brauner lederner Knabenschuh.
Einige Cigarren. Eine rothe Tasche. Ein Mädchenftrohhut. Ein Geldstück. Zwei roth und weiß karrirle s. g. Lampenteller.
Hanau am 18. Mai 1896.
Hanauer Ortskrankenkasse.
Ordentliche Generalversammlung
Donnerstag den 28. Mai 1896, abends 8 Uhr, im unteren Saale des Rathhauses, zu welcher die stimmberechtigten Vertreter gemäß 8.59 des Kassenstatuts hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Abnahme der Rechnung pro 1895 und Dechargeertheilung.
2. Wahl eines aus 3 Mitgliedern bestehenden Ausschuss zur Prüfung der Rechnung des laufenden Jahres.
3. Definitive Genehmigung der vom Vorstande abgeschlossenen Verträge mit Aerzten und Apothekern.
4. Beschlußfassung über Beibehaltung der itägigen Karenzzeit für die Dauer vom 1. Juli 1896 bis 30. Juni 1897.
5. Beschlußfassung über fernere Belassung der seitherigen versuchsweisen Erhöhung des Krankengelses für die Zeit vom 1. Juli 1896 bis 30. Juni 1897.
6. Neuwahl für ausscheidende Vorstandsmitglieder.
7. Verschiedenes.
Hanau, 18. Mai 1896.
Der Vorstand der Hanauer Ortskrankenkasse.
Zimmermann,
Vorsitzender. 6689
Die sozialdemokratische Parteiorganisation vor Gericht.
Im November vorigen Jahres wurden, wie unsere Leser sich noch erinnern werden, durch den Polizeipräsidenten von Berlin der sozialdemokratische Parteivorstand, die sechs Wahlvereine, die Agitations-, Preß- und Lokalkommiision und der „Verein öffentlicher Vertrauensmänner" sur vorläufig geschlossen erklärt, eine Maßnahme, die vom Landgericht bestätigt wurde. Gegen die Leiter der sozialdemokratischen Parteiorganisation wurde infolgedessen Anklage wegen Vergehens gegen das Veremsgesetz erhoben. Am Freitag hat der Prozeß vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts I in Berlin begonnen. Als Belastungsmaterial haben außer den Wahr- uehmungen einiger Kriminalkommissare auch die Ergebnisse der im letzten November vorgenommenen Haussuchungen zu dienen.
Unter den 47 Angeklagten stehen die Mitglieder des Parteivorstandes, die Reichstagsabgeordneteil Auer, Bebel, Singer, Pfannkuch, Gerisch und Metzner voran Zunächst wurden die Personalien festgestellt: Ignaz Auer, 1846 geboren, 'katholisch, im Jahre 1886 wegen Theilnahme an einer geheimen Verbindung mit 9 Monaten Gefängniß vorbestraft; Schriftsteller und Reichstagsabgeordneter August Bebel 1840 geboren, Dissident vorbestraft 1869 wegen Verbreitung staatsgefahrlicher Lehren mit 3 Wochen Gefängniß 1872 wegen Vorbereitung zum Hochverrath mit 2 Jahren Festung 1872 wegen- Majestätsbeleidiguiig mit 9 Monaten, 1877 wegen Beleidigung des Reichskanzlers mit 6 Monaten, wegen Beleidigung des Bundesratbs mit 2 Monaten, 1886 zu Freiberg wegen Theilnahme an einer staatsaefährlichen Verbindung mit 9 Monaten Gefängniß; Privatier und Reichslagsabgeordneter Paul Singer 1844 geboren, mosaisch, unbestraft- Maschinenbauer und Reichstagsabgeordneter Karl Alwin Gerisch,
1896.
jetzt zu Hamburg. Weiter figuriren auf der Anktagedank Emma Scholz und Ottilie Baader. Sie sind beschuldigt, als Frauenspersonen, als Mitglieder in einen Verein, welcher bezweckt, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, sich haben aufnehmen zu lassen. Der Abgeordnete Liebknecht ist außer Verfolgung gesetzt worden, weil er keiner her genannten Organisationen angehört.
Die Angeklagten bestritten, daß neben der öffentlichen noch eine geheime Organisation bestehe. Damit war im Großen und Ganzen das Interesse am ersten Verhandlungstage erschöpft. Bemerkenswerth ist nur noch ein Zwischenfall, der ein bezeichnendes Schlaglicht auf die Art und Weise wirft, wie die Arbeitergroschen von den sozialdemokratischen Parteiführern verwandt werden. In der Anklage ist ein Betrag erwähnt worden, der zu einem ganz bestimmten Zwecke, nämlich zur Unterstützung eines in Geldschwierigkeiten gerathenen Genossen, geleistet worden sei. Der Angeklagte Singer erklärte, daß er im Interesse des betreffenden Genossen die Behauptung der Anklage, daß dieser in Konkurs gerathen sei, als irrig zurückweisen müsse, worauf der Staatsanwalt erwiderte, in der Anklage sei der Name des Betreffenden aus Delikatesse auch nicht einmal angedeutet worden. Wenn aber der Angeklagte Singer hier öffentlich einen Vorwurf gegen die Anklage erhebe, so nehme er keinen Anstand, hier zu erklären, daß es sich um den Abgeordneten Dogtherr handelt, der 9000 Mark aus der sozialdemokratischen Parteikasse erhalten habe, um den drohenden Konkurs abzu- w enden.
Der Angeklagte Singer bestritt naiver, daß Vogtherr 9000 Mark aus der Parteikasse erhalten habe. Er habe sich allerdings in geschäftlichen Schwierigkeiten befunden, und um ihn daraus zu befreien, fei ihm ein Darlehn von 4500 Mark gegeben worden. Daß die von den Arbeitern sauer erworbenen Gro'chen im Interesse der Parteihäupter verwandt wurden, konnte also Singer nicht leugnen.
Die Verhandlungen werden noch mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Tagesschau.
In der Sitzung der Kommission zur Dorberathung des Gesetzentwurfs über die Errichtung von Handwerkskammern vom 15. d. Mts., machte der Minister für Handel und Gewerbe Freiherr v. Berlepsch Mittheilung von dem Stande der Angelegenheit, betreffend den im Handelsministerium ausgearbeiteten Entwurf eines Gesetzes über die Organisation des Handwerks. Der Entwurf, der Mitte April dem Staatsministerium zugegangen sei, werde von diesem voraussichttich in wenigen Wochen durchberathen sein. Dagegen werde die Beschlußfassung des Bundesraths voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen, o daß der Entwurf aller Wahrscheinlichkeit nach dem Reichstage erst im Herbst d. J. zugehen werde. Im Anschluß hieran äußerte der Unterstaatssekretär im Reichsamte des Innern Rothe, als Vertreter des durch eine Reise behinderten Staatssekretärs Dr. von Boetticher, den Wunsch, daß die Kommission die Berathung des vorliegenden Gesetzentwurfs über die Errichtung von Handwerkskammern fortsetzen möge, da diese ein geeignetes Organ sein würden, um die in Aussicht genommene gesetzliche Organisation des Handwerks zu begutachten und bei ihrer Ausführung mitzuwirken. Die Kommission beschloß, sich zunächst zu vertagen.
Wie vor einiger Zeit gemeldet wurde, sind in parlamentarische» Kreisen Vorschläge gemach? worden, die verhindern wollten, daß das ©es tr eidetermingeschäft, nach Einführung des Verbots in Deutsch- land, sich nachdem Au s l a n d z i e h t. Einerseits ist in Aussicht genommen, die Regierung aufzufordern, mit den anderen Mächten in Verbindung zu treten, damit auch sie ein ähnliches Verbot erlassen, andererseits wurde angeregt, die Vollstreckbarkeit von im Ausland erzielten Urtheilen in Prozessen, die sich aus Getreidetermingeschäften Verteilen, zu untersagen. Wie wir hören, ist von dem letzteren Vorschlag wieder Abstand genommen, weil keine Mehrheit im Reichstag dafür zu finden wäre. Wie gerechtfertigt indeß die Befürchtung ist, daß das Verbot des Getreide- terminhandels leicht dazu führen kann, das Geschäft an den ausländischen Börsen auf Kosten des Inlandes zu vermehren, zeigt eine Meldung aus Rotterdam, wonach ein Komitee von Rotterdamer Setreibei; ânblern dieser