Erstes Blatt
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die 2spalt Zeile 20 4, die 3spalt. Zeile 30 ^, imReklamenlheil die 1 spalt. Zelle 20 4 netto.
Nr 110
Montag den 11. Mai
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1896.
Amtliches, ^atvö^reto ^anau.
Dekanrrtmachttngen des Königlichen Landrathsamtes.
Das diesjährige Oberersatzgeschäft für den Aushebungsbezirk Hanau studet am 26., 27., 28., 29. und 30. Mai er. in dem Gasthause „zum Sandhof" in Hanau statt und beginnt morgens 8 Uhr.
Die Militairpflichtigen haben sich behuss Verlesens pünktlich 7 Uhr morgens-einzufinden.
Von denjenigen Militairpflichtigen, von welchen Reklamationen eingereicht sind, haben die Eltern und Geschwister (Schwestern wie Brüder), welche das 14. Lebensjahr erreicht haben, im Aushebungstermine behufs Feststellung ihrer Arbeitsfähigkeit zu erscheinen, sofern deren Arbeitsunfähigkeit nicht durch Zeugnisse nach Vorschrift des § 33,5 Schlußsatz der Wehrordnung nachgewiesm wird.
Militairpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termin nicht erscheinen oder bei Aufrufung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafen bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Haftstrase geahndet.
Desgleichen wird auch das Singen aus den Straßen in der Stadt Hanau bei gleicher Strafe verboten.
Die Herren Ortsvorstände haben strenge tarüber zu wachen, daß die Militairpflichtigen im nüchternen Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.
Diese Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen und die Militairpflichtigen darauf hinzuweisen, daß sie die Loosungsscheine mitzubringen haben.
Die per Kouvert s. Zt. zugehenden besonderen Ladungen sind an die betreffenden Militairpflichtigen ungesäumt auszuhändigen, über die erfolgte Behändigung ist bis zum 22. d. Mts. spätestens eine Bescheinigung hierher einzusenden.
Die Stammrollen des Jahrganges 1872 sind zu genanntem Termin gleichfalls hierher einzureichen.
Bei dem Geschäft haben die Herren Ortsvorstände zur Ertheilung etwaiger Auskunft anwesend zu sein, und dürfen sich vor Beendigung des Geschäfts nicht entfernen; auch haben dieselben dafür Sorge zu tragen, daß die Eltern, die über 14 Jahre alten Brüder und die unverheiratheten Schwestern der Reklamirten zur Stelle sind.
Hanau am 10. Mai 1896.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungsbezirks Hanau, v. Schenck.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Landstraße von Rückingen bis Langenselbold wegen Umbaues der auf dem genannten Straßenzuge befindlichen Brücke über den Gründaubach in der Zeit vom 15. bis 28. Mai d. I. für schweres Fuhrwerk gesperrt sein wird.
Hanau den 8. Mai 1896.
Der Königliche Landrath
V. 4187. v. Schenck.
Dienstmchrichtcifl aus dem Meise.
Gefunden: Ein Portemonnaie mit etwas Gelv. Ein weißes wollenes Halstuch.
Verloren: Eine Brille mit Futteral.
Hanau am 11. Mai 1896.
LstâSl^eis ^attaxu Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Die wegen beschlossener Umgestaltung des alten deutschen Friedhofs in eine öffentliche Anlage erforderlichen:
a) Abbruchs- und Maurerarbeiten,
b) Erd- und Bepflanzungsarbeiten,
W* Die heutige Nummer umfaßt außer dem Unterhaltungsblatt 12 Seiten.
sollen im öffentlichen Verfahren vergeben werden. Plan, Arbeitsauszüze und Bedingungen liegen von heute an im Stadtbauamt I, Zimmer Nr. 24 des Rathhauses, für Bewerber auf und sind unterschriebene mit entsprechender Aufschrift versehene und verschlossene Angebote, bis längsten s zum Eröffnungstermin Mittwoch den 27. Mai D. I., vormittags 11 Uhr, dem Unterzeichneten einzureichen.
Bewerber können der Eröffnung im genannten Termin beiwohnen. Hanau am 8. Mai 1896.
Der Oberbürgermeister Dr. Gebeschus.
Jmpsordnung
für die im Stadtkreise Hanau im Jahre 1896 auszuführenden öffentlichen Impfungen.
a. C r ft i m p f u n g e N:
1. Mittwoch den 20. Mai, nachmittags 3 Vs Uhr: Vorstellung derjenigen Kinder, deren Jmpffähigkeit zweifelhaft ist oder deren Zurückstellung wegen Krankheit gewünscht wird.
2. Donnerstag den 21. Mai, nachmittags 3 Vs Uhr: Impfung der im Jahre 1895 geborenen Kinder, sowie der in den ersten Monaten des Jahres 1896 geborenen, deren Impfung gewünscht wird.
Donnerstag den 28. Mai, nachmittags 4V2 Uhr: Revision derselben.
3. Donnerstag den 28. Mai, nachmittags 3 Vs Uhr: Impfung der in dem Jahre 1894 oder früher geborenen, bis jetzt noch nicht oder nicht mit Erfolg geimpften Kinder.
Donnerstag den 4, Juni, nachmittags 3'/- Uhr: Revision derselben.
Impsiotral: flltjtädter tRathhaus,
b, Wiederimpfungen:
4. Knabenmittelschule: Dienstag den 2. Juni, nachmittags 4 Uhr, Impfung; Dienstag den 9. Juni, nachmittags 4 Uhr, Revision.
5. Knabenvolksschule: Mittwoch den 3. Juni, nachmittags SV* Uhr, Impfung; Mittwoch den 10. Juni, nachmittags 3 Vs Uhr, Revision.
6. Mädchenmittelschule: Mittwoch den 17. Juni, nachmittags 3Vs Uhr, Impfung; Mittwoch den 24. Juni, nachmittags 3V2 Uhr, Revision.
7. Mädchenvolksschnle: «L-amstag den 20. Juni, nachmittags 3V» Uhr, Impfung; Samstag den 27. Juni, nachmittags 3Vs Uhr, Revision.
8. Gymnasium: Donnerstag den 25. Juni, nachmittags 5Va Uhr, Impfung; Donnerstag den 2. Juli, nachmittags 5 Uhr, Revision.
9. Oberrealschule: Dounerstag den 25. Juni, nachmittags 4 Uhr, Impfung; Donnerstag den 2. Juli, nachmittags 4 Uhr, Revision.
10. Höhere Töchterschule u.l Donnerstag den 25. Juni, nachmittags 11. Davidsohn'sche Schule: j 6 Uhr, Impfung; Donnerstag den 2. Juli, nachmittags 6 Uhr, Revision.
Jmpflokal: zu 4, 5, 6, 7, 8 und 9 in den betreffenden Schulen;
zu 10 u. 11 im Altstädter Rathhaus.
Die vorstehenden Impftermine sind außerdem noch durch Aushang am Neustädter Rathhause bekannt gemacht.
Den Angehörigen der Erstimpflinge sind Seitens der hiesigen Königlichen Polizeidirektion Verhaltungsvorschriften für die öffentlichen Impfungen und über die Behandlung der Impflinge während der Entwickelung der Jmpfblattern zugestellt, auf deren Beachtung ich ausdrücklich aufmerksam mache.
Exemplare dieser Verhaltungsvorschriften können außerdem aus Verlangen bei hiesigem Standesamt entgegengenommen werden.
Impfscheine über vollzogene Privatimpfungen sind behufs Eintrags in die Jmpflisten auf dem S/andesamt vorzulegen. Nach erfolgtem Ein trag werden dieselben sofort zurückgegeben,
Hanau am 5. Mai 1896.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus.