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Montag den 20. April

1896.

AmtLiches. ^atn^^ei^ /öanau.

Bekannimachungen des Königlichen Kandrathsamtes.

In Folge Ausbruchs der Maul- «nd Klauenseuche in Langen­diebach wird hierdurch bis auf Weiteres die Orts- und Gemarkungssperre für die genannte Ortschaft angeordnet.

Die hierunter abgedruckten einschlägigen Bestinimungen der neuen Bundesrathsinstruktion zur Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880 _ Tira lmd r» i« b-achtm.

Die Herren Ortsvorstände wollen den Ausbruch der Seuche und die Anordnung der Sperre sofort ortsüblich bekannt machen lassen.

Hanan am 20. April 1896.

Der Königliche Landrath v. Schenck.

Die Ueberführung der unter Gehöftssperre stehenden Thiere in ein anderes Gehöft derselben Ortschaft darf ausnahmsweise genehmigt werden, wenn damit eine Gefahr der Weiterverbreitung der Seuche nicht verbunden ist. Dabei müssen die Thiere zu Wagen oder in solcher Weise transportirt werden, daß sie die von Wiederkäuern oder Schweinen aus seuchefreien Gehöften benutzten Wege nicht betreten.

Die Ausführung der der Ansteckung verdächtigen Wiederkäuer und Schweine aus dem gesperrten Gehöfte, der Ortschaft, der Weide, der Feld­mark oder einem anderen Sperrgebiete zum Zweck sofortiger Abschlachtung darf nur gestattet werden, wenn die unmittelbar vorausgehende thierärzt­liche Untersuchung ergibt, daß kein Thier des betreffenden Transportes von der Maul- und Klauenseuche befallen ist. Mit dieser Maßgabe ist sie unter der Bedingung zu genehmigen, daß die Thiere zu Wagen oder auf Wegen transportirt werden müssen, die von Wiederkäuern oder Schweinen ans seuchefreien Gehöften nicht betreten werden:

1. nach benachbarten Orten;

2. nach in der Nähe befindlichen Eisenbahnstationen, behufs der^Weiter- beförderung nach solchen Schlachtviehhöfen oder öffentlichen Schlacht­häusern, welche unter geregelter veterinärpolizeilicher Aufsicht stehen, vorausgesetzt:

a) daß die Polizeibehörde des Schlachtortes sich mit der Zuführung der Thiere vorher einverstanden erklärt hat;

b) daß die Thiere diesen Anstalten direkt mittelst der Eisenbahn oder doch von der Abladestation aus mittelst Wagen zugeführt werden. Durch vorgängige Vereinbarung mit der Eisenbahn­verwaltung oder durch unmittelbare polizeiliche Begleitung ist dafür Sorge zu tragen, daß eine Berührung mit anderen Wiederkäuern oder Schweinen auf dem Transporte nicht statt- finden kann.

Dimsinachrichtcn Ms dm Kreist.

Gefunden: Ein weißes Taschentuch mit Monogramm (im Theater). Ein Regenschirm. Ein Spemanns-Zeichenheft rc. für den Maurerlehrling Franz Michel. Ein Zwanziggrammgewicht.

Bugelanfen; Ein englischer gelber Doggenhund m. Geschl., mit Messinghalsband; Empfangnahme bei Kaufmann Leopold Hirsch zu Bergen.

Vom Wasenmeister am 19. d. Mts. eingefangen: Ein grauer Pinscher w. Geschl. und ein weißer Foxterrier mit schwarz und gelben Abzeichen, m. Geschl. , . ,

Verloren: Am 19. d. Mts. von der Restauration Krieg bis zur Hahnengasse ein Hornzwicker.

Hanau am 20. April 1896.

Die Bekämpfung des «nlantcrn Wettbewerbs.

Der Reichstag hrt die zweite Sesung des Gesetzentwurfs zur Be­kämpfung des unlautern Wettbewerbs in seinen beiden ersten Sitzungen nach den Ostertagen beendet. Bekanntlich richtet sich die an dieser Stelle wiederholt in ihren Einzelheiten erörterte Vorlage nicht gegen den un­lautern Wettbiwerb als solchen, sondern nur gegen bestimmte Erscheiuungs- foimen desselben, gegen unwahre Angaben übergeschäftliche Verhältnisse , gegen die schwindelhafte Reklame, die Quantitâlsverschleierung, die üble

Nachrcde, den Eingnff in das Firmenrecht uns een Verrath von Ge­heimnissen. Die Mehrheit der Abgeordneten war dem Gesetz von vorn­herein gesichert. Eine längere Erörterung knüpfte sich zunächst nur an § 1 des Entwurfs, namentlich an die Frage, inwieweit die Presse wegen Anzeigen mit unrichtigen Thatsachen in Anspruch genommen werden könne. Es wurde beschlossen, die Redakteure und Herausgeber von periodischen Druckschriften nur soweit haftbar zu machen, als sie die Unrichligkrit ter Anzeigen kannten. Beschlossen wurde ferner, die Verwendung von Namen, die, wie z. B.Frankfurter Wurst",Harzer Käse", nur zur Benennung gewisser Waaren dienen, ohne deren Herkunft bezeichnen zu sollen, für straflos zu erklären. Die Berathung wurde sodann bis zu dem vielum- strittenen Paragraphen vom Herrath von Geschäftsgeheimnissen ohne nennenswerthe Erörterung fortgesetzt. Die Kommission hatte vorgeschlagen, mit Geldstrafe bis zu 3000 Mk. oder mit Gefängniß bis zu einem Jahre den Angestellten, Arbeiter oder Lehrling eines Geschäftsbetriebs zu be­strafen, welcher Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse während der Geltungs­dauer des Diknsivertrrges unbefugt an andere zu Zwecken des Wettbe­werbes oder in der Absicht, dem Geschäftsinhaber Schaden zuzusürm, mit- theilt. Gestrichen hatte die Kommission die Bestimmung, daß denselben Strafen unterliegen solle, wer solche Geheimnisse auch nach Ablauf des Dienstvertrags verrath. In der Debatte wurde zu gunsten des Kommis­sion? beschlusses besonders hercorgehoben, daß es im Auslande Büreaus gebe, die durch Bestechung die gewerblichen Geheimnisse deutscher Häuser in Erfahrung zu bringen suchten und sie dann verkauften. Bei bet Ab­stimmung wurden die Kommissionsbeschlüsse angenommen. Die Ein­wendungen des sozialdemokratischen Redners Singer, daß die Handlungs­gehilfen durch diese Bestimmung unter ein Ausnahme- und Klassengentz gestellt unb zu der Pnnzipale gemacht werden sollen, blieben mit Recht unberücksichtigt. Ebenso wurde der Vorschlag des Abgeordneten Schmidt, die sogenannte Konkurrenzklausel zu beseitigen und einem Ange­stellten nur dann den Eintritt in em Konkurrenzgeschäft zu untersagen, wenn ihm für diese Beschränkung eine Entschädigung gewährt werbe, auf die Erklärung des Staatssekretärs Nieberding abgelehnt, daß diele Frage bei der Revision des Handelsgesetzbuchs geregelt werocn solle. Der Rest des Gesetzes sand ohne erhebliche Dr batte Annahme.r.

Tagesschau.

Neuerdings ist es zweifelhaft geworden, ob Se. Majestät der Kaiser wirklich Brotterode selbst besuchen wird. Die militärische Feld- bahn wird vermuthlich Mitte nächster Woche bis zum Truseuthaler Wasserfall fertig sein; man hält es indessen, wie aus Meiningen gemeldet wird, nicht für wahrscheinlich, daß die noch nicht erprobte neue Bahnanlage Sr. Maje­stät zur Benutzung empfohlen werden wird. gewartet wird, daß Se. Majestät, von Koburg kommend, am 21. April die Arbeiten der an der Feldbahnbiücke über die Werra bei Wernshausen beschäftigten Eisenbahn- truppen besichtigen wird.

Bei der am Samstag stattgehabten Wiener Bürgermerster- wahl waren sämmtliche 138 Gemeiuderâthe anwesend. Der antisemitische Dr. Lueger wurde mit 96 Stimmen gewählt. Auf die Frage des Regierungs- kommissars Friebeis, ob Dr. Lueger die Wahl annehme, antwortete Dr. Lueger mit einer längeren Ausführung, in welcher er zunächst heroorhob, er sei heute zum vierten Male zum Bürgermeister g wählt. Bei zwei Wahlen habe die christliche Bevölkerung Wiens gezeigt, daß sie sich durch Beschimpfungen, Drohungen und Versprechungen nicht beirr, n lasse, und habe gestimmt, indem sie ihre Rechte mit der gesetzlichen Waffe des Stimmzettels vertheidigte. Er spreche im Auftrage seiner Freunde unb drücke zugleich in deren Auftrage dem christlichen Volke seinen Dank aus. Den Willen des Volkes solle auch die Regierung achten, umsomehr als sie selbst das Volk gleichsam zum Richter angerufen habe, dessen Unheil die Folge ruhiger Ueberlegung und klarer Erkenntniß der Lage des christlichen Volkes ei. Nicht um Personenkultus zu treiben, hätten seine Freunde für ihn gestimmt (Lachen rechts, Beifall links), sondern um dem W llen des S^lteä zu entsprechen. Er nehme die Wahl nicht aus Ergeiz, sondern in Erfüllung einer schweren Pflicht an. Er sei bereit gewcßn, seine Person zum Opfer zu bringen, seine Freunde hätten dies indessen nichb ange­nommen, da sie ^erkannt hätten, daß ein Festhalten an seiner Person unter den jetzigen Verhältnissen mehr als je geboten hat. Die Wiener Bürger­meisterfrage sei nicht allein von rein örtlicher, sondern von weittragender