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Freitag den 10. April
1898.
Amtliches.
^mtölwcto ^anaxt.
Bân^tmachrmgen des Königlichen Landrathsamtes.
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 7./4. er., „Hanauer Anzeiger" Nr. 81, Seite 1, betreffend die Maul- und Klauenseuche in Langenselbold, wird hiermit für den Gemeinde- bezirk Langenselbold ein Beobachtungsgebiet abgegrenzt.
Die hierunter abgedruckren Bestimmungen der Bundesrathsinstruktion zur Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes sind genau zu beachten.
Die Herren Ortsvorstände wollen vorstehende Anordnung sofort ortsüblich bekannt machen lassen.
Hanau am 9. April 1896.
Der Königliche Landrath
V. 3123 v. Schenck.
§ 59a. Bei größerer Seuchengefahr kann die Polizeibehörde für den Seuchenort oder für ein um denselben ohne Rücksicht auf Feldmark- grenzen zu bestimmendes Gebiet alle der Senchengefahr ausgesetzten Wiederkäuer und Schweine, auch wenn dieselben der Ansteckung nicht verdächtig sind, unter polizeiliche Beobachtung (§§ 19 und 22 des Gesetzes) stellen.
Aus dem Beobachtungsgebiete dürfen Wiederkäuer und Schweine ohne ausdrückliche Genehmigung der Polizeibehörde nicht entfernt werden. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gefahr einer Verschleppung der Seuche nicht durch polizeilich anzuordnende Maßregeln beseitigt werden kann.
Zum Zweck sofortiger Abschlachtung ist indeß die Ausführung der unter Beobachtung gestellten Thiere unter den im vorstehenden § 59 Absatz 7 aufgeführten Bedingungen zu gestatten.
Dicnstimchrichtci! aus dem Kreise.
Verloren: Eine Quittungskarte Nr. 2 nebst Aufrechnungsbc- scheinigung Nr. 4 für den Schreiner Ludwig Püstver aus Gr. Justin. Eine schwarze Onixbrsche mit Goldrand. Ein Portemonnaie mit ca. 13 M. Ein Portemonnaie mit 1,70 M. Ein goldner Manschettenknops. Eine silberne Zplinderuhr mit silbernem Kettchen; dem Wiederbringer 3 Mark Belohnung.
Gesunden: Ein Paar hellbraune Glacehandschuhe. Ein Patentmanschettenknopf mit DoublHrand. Ein Cigarrenetui mit Monogramm und Inhalt. Eine Ouittungskarte für Ernst Seibel aus Großauheim. Eine Quittungskarte und andere Papiere für Bonifazius Gadhof aus Großauheim. Eine Schachtel mit 2 Hutblumen. Ein gelber lederner Damen- tzürtel. Ein großer Peilmutterknopf. Ein brauner Ueberzieher (im Lam- bopwald). Ein Portemonnaie mit einigen Pf.
Zugelaufen: Ein junger schwarzer Hofhund mit weißer Brust und weißen Vorderbeinen, m. Geschl.
Hanau am 10. April 1896.
B-ikanntmacknngen des Oberbürgermeifteramt-s. Städtische Handelsschule.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 13. April d. Js., vormittags 6»Uhr.
Anmeldungen werden am 10. und 11. April, vormittags von 7—9 Uhr, im Altstädter Rathhause entgegengenommen, und es sind hierbei Geburtsscheine unb Schulzeugnisse vorzulegen.
Der Dirigent der Handelsschule
B u n g e n st a b.
Auszug aus dem Ortsstatut, betreffend die Handelsschule in Hanan.
8 i.
Alle im Gemeindebezirk der Stadt Hanau beschäftigten Gehülfen und Lehrlinge in Kandels gesâ ästen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben," sind verpflichtet, die hierselbst errichtete öffentliche, kauf- '
männische Handelsschule an den festgesetzten Tagen und Stunden zu besuchen und an dem Unterricht Tbeil zu nehmen.
' § 2.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind:
a. alle diejenigen Lehrlinge und Gehülfen in Handelsgeschäften, welche den Besitz des Berechtigungs-Zeugnisses zum Einjährig Freiwilligen- dienst nachweisen.
8 3.
Die zum Besuche der Handelsschule verpflichteten kaufmännischen Gehülfen und Lehrlinge müssen sich mit Beginn ihrer Schulpflicht bei dem Dirigenten der Anstalt persönlich anmelden und zu den für sie bestimmten Unterrichtsstunden rechtzeitig einfinden, und dürfen sie dieselben ohne eine nach dem Ermessen des Dirigenten der Schule ausreichende Entschuldigung nicht ganz oder zum Theil versäumen.
S 5.
Die Inhaber von Handelsgeschäften haben jeden von ihnen beschäftigten noch nicht 18 Jahre alten Gehülfen und Lehrling spätestens am 6. Tage, nachdem sie ihn kontraktlich oder probeweise angenommen haben, zum Eintritt in die Handelsschule unter genauer Angabe des Namens, des Jahres und Tages der Geburt desselben, sowie des Namens, Berufs und Wohnorts der Eltern, be;w. des Vormundes des jungen Mannes bei der Orlsbehörde (Städtisches Meldeamt) anzumelden und spätestens am 3. Tage, nachdem sie ihn aus irgend welchem Grunde aus der Beschäftigung entlassen haben, daselbst wieder abzumelden. Sie haben die zum Besuche der Handelsschule Verpflichteten so zeitig von der Beschäftigung zu entlasten, daß sie rechtzeitig und soweit erforderlich umgekleidet im Unterricht erscheinen können.
8 6.
Die Inhaber von Handelsgeschäften haben einem von ihnen beschäftigten Gehülfen oder Lehrling, der durch Krankheit am Besuche des Unterrichts gehindert gewesen ist, bei dem nächsten Besuche der Handelsschule hierüber eine Bescheinigung mitzugeben. Wenn sie wünschen, daß ein Gehülfe oder Lehrling aus dringenden Gründen vom Besuche des Unterrichts für einzelne Stunden oder für längere Zeit entbunden werde, so haben sie dies bei dem Leiter der Schule so zeitig zu beantragen, daß dieser nöthigcnfalls die Entscheidung des Kuratoriums der Handelsschule einholen kann.
Fortbildmigskursits für Mädchen.
Das Schuljahr beginnt Dienstag den 14. April, nachmittags 4Vi Uhr, im Allstädter Rathhause.
Der Unterricht findet Dienstag und Freitag, nachmittags von 4'/, bis 6V2 Uhr, statt und umfaßt wöchentlich je eine Stunde deutsche Korrespondenz, kaufmännisches Rechnen, einfache Buchführung und Schönschreiben.
Das Schulgeld beträgt jährlich 15 Mark.
Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete am 10. und 11. April d. Js., vormittags von 11—12 Uhr, im Amtszimmer der höheren Mädchenschule entgegen.
Der Dirigent der Handelsschule
B u n g e n st a b. 4822
Städtische gewerbliche Fortbildungsschule.
Anmeldungen für das am 13. April beginnende Sommerbalbjahr werden Montag den 13. April, vormittags 8 Uhr, in meinem Geschäftszimmer, Erbsengasse Nr. 1, entgegengenommen.
Meine Sprechstunden in Angelegenheit der gewerblichen Fortbildungsschule sind während des Sommerhalbjahres Dienstags von 11 bis 12 Uhr und Sonntags von 8 Vs bis 9 Uhr vormittags.
Hanau den 9. April 1896.
Der Dirigent der gewerblichen Fortbildungsschule
Thormählen. 4855
Auszug aus dem Ortsstatut, betreffend die gewerbliche Fortbildungsschule in Hanau.
Alle im Gemeindebezirk der Stadt Hanau in Arbeit stehenden gewerblichen Arbeiter der nachfolgenden Berufszweige: Glaser, Klempner,