1. April. Hanauer
zu je 3 Monaten Gefängniß und in die Kosten verurtheilt. — Ein Dörnigheimer, Namens St., ist beschuldigt, in die Behausung des Lehrers G. in Dörnigheim widerrechtlich eingedrungen zu sein und den Lehrer beleidigt zu haben. Der Lehrer hatte das 12jährige Töchterchen des Angeklagten auf die Backe geschlagen, worüber St. aufgebracht war und dem Lehrer Vorwürfe machte. Hierbei ließ er sich zu beleidigenden Aeußerungen Hinreißen. Das Gericht hielt das Vergehen des Hausfriedensbruches nicht für erwiesen, dagegen wurde der Angeklagte wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von Mk. 12.—, eventuell 4 Tagen und in die Kosten ver- urtheilt. — Der Handelsmann Max K. von Langendiebach ging am zweiten Weihnachtsfeiertag mit seinem Hund spazieren. Unterwegs hatte er ein Schneeballenbombardement zu bestehen. Um hierin als Sieger hervorgehen zu können, rief er seinen Hund herbei, der dann tüchtig „ins Zeug ging". Unglücklicher Weise befand sich dieses „Zeug" in unmittelbarer Berührung mit den Waden des 13jâhrigen Konrad L., der nach beendetem Kampfe einen Biß im Beine konstatiren konnte. Die Verletzung war keine bedeutende, sodaß der Angeklagte mit einer Geldstrafe von Mk. 3. —, eventuell 2 Tagen Haft, davon kam. — Der Maschinenschlosser F., dessen Frau einen Spezereiladen mit Bierausschank betreibt, hatte an einem Sonntage während der Gottesdienstzeit den Besuch einiger Freunde empfangen. Bei dieser Gelegenheit soll er, wie die Anklage behauptete, Bier gegen Geld ausgeschenkt haben. F. bestreitet dies und will nur mit seinen Kindern zusammen eine Flasche Bier getrunken haben. Das Urtheil lautete auf Freisprechung, da weder eine Übertretung der Sabbathordnung noch der Gewerbeordnung vorliege. Das Urtheil führte aus, daß, selbst wenn der Angeklagte seine Gäste mit einem Glas Bier — ohne Bezahlung — bewirthet habe, er nicht straffällig sei. — Der Tagelöhner David R. und dessen Frau sind des Diebstahls angeklagt. Sie sollen sich 3 Roulearixstangen, die einen Werth von Mk. 1,50 reprâ- sentirten, an sich gebracht haben. Ter Amtsanwalt Beantragte gegen den Mann 4 Tage, gegen die Frau 2 Tage Gefängniß. Das Urtheil lautete auf Freisprechung der Frau; der Mann wurde zu 4 Tagen Gefängniß verurtheilt. — Tie Strafsache gegen L., wegen des Verkaufs einer krepirten Gans, wurde auf den 21. April, vormittags 8V4 Uhr vertagt, da ein Zeuge nicht erschienen war. — Der Schlosser Andreas H. soll seine Straße nicht gehörig gereinigt haben. Er tourte aus Grund der Polizeiverordnung vom Jahre 1790 zu einer Geldstrafe von 1 M. verurtheilt. — Wegen Beleidigung eines Schutzmannes saß der Dienstmann Blasius R. auf der Anklagebank. Ein Schutzmann forderte ihn am 6. Februar auf, seinen Karren an einen anderen Platz resp, nach Hause zu bringen. R. weigerte sich, dies zu thun, beleidigte den Schutzmann und redete, wie der Schutzmann angab, in französischer Sprache auf ihn ein. Das Gericht sprach den R. der Beleidigung schuldig und verurtheilte ihn zu 10 M. Geldstrafe eventl.
3 Tagen Gefängniß. — Die 13jährige Anna R. hat für ihr Alter schon ganz bedeutende Anlagen zu Gaunereien. Sie sollte dieser -Tage konfir- mirt werden. Um bei dieser Ceremonie würdig zu erscheinen, begab sie sich, da ihre Mutter mittellos war, in verschiedene Läden und schwindelte dort 12 Meter Kleiderstoffe, Hemden, Taschentücher x. s. w. aus, indem sie vergab, von irgend Jemand geschickt zu sein, um die Sachen zu holen. Der Betrug kam bald an's Licht. Die 13jährige hatte sich nun gestern dieserhalb zu verantworten. Sie gab den Betrug zu. Die Mutter des Mädchens war der Hehlerei beschuldigt; zur Zeit, als das Mädchen den Betrug ausführte, war sie aber bettlägerig und konnte sich um die Angelegenheit nicht bekümmern. Ihre Tochter hatte die Gegenstände nach Hause gebracht, unter der Angabe, sie habe dieselben von einer Frau, welche ihrer Mutter schon öfters Nahrungsmittel gesandt hatte, als Konfirmationsgeschenk erhalten. Der Mutter konnte die Hehlerei nicht nachgewiesen werden, sie wurde deshalb freigesprochen. Die 13jährige Anna R. muß trotz ihrer Jugend auf 1 Woche ins Gefängniß und hat die Kosten zu zahlen. Bei der Strafbemessung wurde sowohl die Jugend der Angeklagten, wie auch die Raffinirtheit, mit welcher letztere den Betrug ausführte, in Erwägung gezogen. — In Abwesenheit des nicht erschienenen Angeklagten wurde gegen Hausirer T., der ohne Gewerbeschein hausirend umherzog, verhandelt. T. wurde in eine Geldstrafe von 72 M. eventl. 6 Tage verurtheilt. — Tie Taglöhnenn K. erhielt wegen Herumstreichens eine Woche Gefängniß und hat die Kosten zu zahlen. — Wegen Ruhestörung und Bettelns wurden dem Müller R. von Apolda 10 Tage Gefängniß zner- kanut. — Ter nächste Fall bietet — wie der obige — ein Bild von musterhafter Erziehung. Der 8jährige Konrad S., Sohn eines Gast- wirthes, hatte zu wiederholten Malen die Kasse seines Vaters bestohlen. Hierzu soll er, wie er augab, hauptsächlich von einer Frau R. angestiftet worden sein. Das Gerichte schenkte aber den Aussagen des hoffnungsvollen' Jungen keinen Glauben und sprach die Frau R. frei. Die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt.
( 0 Die „appetitliche" Gans, welche schon längst verdaut ist, kann immer noch nicht zur wohlverdienten Ruhe kommen. Der auf gestern anberaumte Termin mußte abermals verlegt werden, da ein Zeuge nicht erschienen war. Derselbe erklärte dem Schöffengerichte in einem längeren Schreibcbriefe, daß er Israelit sei und wegen der jüdischen Feiertage nicht vor Gericht erscheinen könne. Die erstere Behauptung wurde von dem Gerichtshof nicht in Zweifel gezogen, dagegen hatte der Angeklagte mit seiner
Anzeiger. Seite 3.
Entschuldigung kein Glück. Das Gericht stellte fest, daß gestern kein hoher Feiertag war und verurtheilte den nichterschienenen Zeugen in eine Geldstrafe von 10 Mk. und zur Tragung der durch die Verlegung des Termins entstandenen Kosten. Der Verurtheilte kann also nur in beschränktem Sinne von „fröhlichen" Festtagen reden.
B . Das Grimmdenkmal angekommen ! Eine frohe Kunde können wir unseren Lesern bringen. Gestern Nachmittag ist das in natürlicher Größe hergestellte Modell des Grimmdenkmals hier cinge- troffen und wird heute, Mittwoch, Abend zwischen 6 und 7 Uhr probeweise in der Mitte des Marktplatzes ausgestellt werden. Es soll das Urtheil von Sachverständigen darüber eirgeholt werden, ob dieser Platz sich zur Aufstellung eines solchen Denkmals eignet. Einige Grimmverehrer wollen sich dieses freudige Ereigniß nicht entgehen lasten, ohne es gebührend zu feiet n; sie haben zu diesem Zwecke die Stadtkapelle engagirt, welche heute Abend während der Besichtigung des Denkmals von 6—7 Uhr ihre Weisen erklingen läßt. Man sieht, auf diese Weise ist das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden worden und können wir nur wünschen, daß Jupiter pluvius die Gewogenheit haben möge, uns mit seinem Besuche zu — verschonen.
* Merkwürdigkeit. Ein aufmerksamer hiesiger Leser unseres Blattes überreichte uns ein Hühnerei, welches das respeUable Gewicht von 103 gr aufzuweisen hat. Das Ei hat die Größe eines Gänseeies. Dieses Naturprodukt ist gerade jetzt um die Osterzeit freudig zu begrüßen und wäre es nur zu wünschen, daß sich sämmtliche Hühner Mühe geben, nicht hinter dieser Leistung zurückzubleiben.
* Unsere Läden und das Osterei. Eine kleine Pause haben sich die Schaufenster der Läden gegönnt nach dem Wettstreite, den die Weihnachtszeit alljährlich bringt, nun sind sie aber wieder völlig im Banne der Saison. Einer kurzen Saison zwar, aber einer bedeutsamen — der Saison des Ostereies. Denn nicht nur Zuckerbäcker, wie ehemals, haben das Ei zum Wappen für diese Zeit erkoren, sondern auch noch andere Läden irgend welcher Art sind zu finden, die sich dieses Oster symbol in irgend welcher Weise nutzbar gemacht haben und zwar hat man sich damit geholfen, das Ei in allen Größen als Enveloppe für beliebige Waaren zu verwenden. Aber die ausgiebigste Verwendung haben sich doch die Verkäufer von Chokolade und Mazipan reservirt, denn sie begnügen sich diesmal nicht mit dem Ei, sondern sie nahmen nach dem Rezept in Wallensteins Lager auch das Huhn dazu. Aber was nutzen die Eier in den Schaufenstern? Ihren Beruf erfüllen sie erst, wenn sie aus dem Heere losgelöst, in die Hände glücklicher Empfänger wandern, und wem die böse Ostercensur nicht einen Strich durch die Rechnung gemacht hat, dem bescheert das Osterfest auch hoffentlich eine Gabe. Wer aber, Groß und Klein, ganz besonders fleißig war das Jahr hindurch, bei dem bewahrheitet sich der Vers aus einem der herzerfrischendsten deutschen Gedichte: „Jedem ein Ei, doch dem frommen Schmeppermann zwei".
* Radsport. Der Verein „Hanauer Radsport 1885" wird am Sonntag den 12. April d. J. sein erstes Vereinsrennen über die Strecke von 20 Kilometer abhalten. Start: Gelnhausen, nachmittags 3 Uhr; Ziel: Hanau, Kirschenallee (Franzosenloch). Ankunft der ersten Fahrer etwa um 3s/4 Uhr.
Für heute. Stâdt. gewerbl. Fortbildungsschule: Ausstellung von Schülerarbeiten; geöffnet von 10 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags. — Verein Kinderhort: Ausstellung der von den Zöglingen im erziehlichen Handfertigkeitsunterricht hergestellten Gegenstände; geöffnet von 4—7 Uhr. In der „Centralhalle" : Abends 8V4 Uhr: Rezitation des Herrn Viktor Hertel: Szenen aus „Aork", vaterländisches Schauspiel in 5 Aufzügen von Hans Blum. — Allg. christlicher Arbeiterverein: Abends 8 Vs Uhr: Generalversammlung im Vereinslokal der „Brauerei Weismantel" ; Tagesordnung: Vorstandswahl, Statutenänderung betr., Verschiedenes. — Turn- und Fechtklub : Abends von 8 Vs bis 10 Uhr Riegenturnen. — Abends 9 Uhr: Handwerker-Bezirksverein : Zusammenkunft in der „Alleman'a" ; — Evang. Männer- und Jünglingsverein : Gesellige Unterhaltung (Ältst. Rathhaus); — Verein ehemaliger Unteroffizier: Monatsversammlung in der „großen Krone" ; — Freiwillige Feuerwehr: 1. Komp, im „golduen Herz"; Steiger Korps bei Beck. — Männerabtheilung der Turngemeinde : Abends von 9—10 Uhr Turnen. — Spessart - Touristenverein : Abends 9 Vs Uhr Monatsversammlung im Gasthaus „zur Poft", links; Tagesordnung: Charfreitagètour.
* Aprilschltken. Die weitverbreitete Sitte des „Apriffchickens , die darin besteht, die Leute anzuführen, ihnen etwas Kurzweiliges weiszu- machen, sie zu vergeblichen Gängen zu verleiten u. Bergt, findet eine ver- ^hiedene Erklärung, Sehr häufig wird sie mit dem veränderVchen Wetter des Ostermonats — das auch Viele, die bei herrlichstem Sonnenschein ausgingen, anführt und durchnäßt heimschickt — in Verbindung gebracht. Andere leiten diesen Brauch von dem Narrenfest der Romer ab welches in die Zeit der Quirinalien fiel, die am 17 Februar zu Ehren des Romulus gefeiert wurden. Wieder andere knüpfen denselben an die Geschichte der Charwoche, wie man ja allgemein ein zweckloses Hin- und Hereilen mit dem Ausdruck kennzeichnet: „Von Pontius zu Pilatus laufen". Wahrscheinlich aber stammt die Sitte des Aprilschickens aus dem gemeinsamen Urfitz der arischen Völker. Gegen Ende des Monats März feiern