Erstes Matt.
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HanauerAmeiaer.
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Nr. 75.
Samstag den 28. März
1896.
Amtliches.
^attöMrsi^ ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Unter Hinweis auf die in Nr. 222 des Hanauer Anzeiger von 1895 ergangene Bekanntmachung vom 20. September 1895 bezüglich der Ausfälle an Einkommen- und Ergänzungssteuer im Stenerjahre veranlasse ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Landkreises, die erforderlich werdenden Ausfalllisten in doppelter Ausfertigung nebst Unterlagen am Schlüsse dieses Monats der Königlichen Kreiskasse einzureichen.
Hanau am 20. März 1896.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlaguugskommission für den Landkreis Hanau.
J. St. 1122 v. Schenck.
In Folge Ausbruchs der Maul «nd Klauenseuche unter dem Viehbestand des Bürgermeisters Lind in Oberissigheim wird hierdurch bis auf Weiteres die Orts- und Gemarkungssperre für die genannte Ortschaft angeordnet.
Die hierunter abgedruckten einschlägigen Bestimmungen der neuen Bundesrathsinstruktion zur Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880 _ . Hai 1894 sind genau zu beachten.
Die Herren Ortsvorstände wollen den Ausbruch der Seuche und die Anordnung der Sperre sofort ortsüblich bekannt machen lassen.
Hanau am 27. März 1896.
Der Königliche Landrath
v. Schenck.
Die Ueberführung der unter Gehöftssperre stehenden Thiere in ein anderes Gehöft derselben Ortschaft darf ausnahmsweise genehmigt werden, wenn damit eine Gefahr der Weiterverbreitung der Seuche nicht verbunden ist. Dabei müssen die Thiere zu Wagen oder in solcher Weise transportirt werden, daß sie die von Wiederkäuern oder Schweinen aus seuchefreien Gehöften benutzten Wege nicht betreten.
Die Ausführung der der Ansteckung verdächtigen Wiederkäuer und Schweine aus dem gesperrten Gehöfte, der Ortschaft, der Weide, der Feldmark oder einem anderen Sperrgebiete zum Zweck sofortiger Abschlachtung darf nur gestattet werden, wenn die unmittelbar vorausgehende thierärztliche Untersuchung ergibt, daß kein Thier des betreffenden Transportes von der Maul- und Klauenseuche befallen ist. Mit dieser Maßgabe ist sie unter der Bedingung zu genehmigen, daß die Thiere zu Wagen oder aus Wegen transportirt werden müssen, die von Wiederkäuern oder Schweinen aus seuchefreien Gehöften nicht betreten werden:
1. nach benachbarten Orten;
2. nach in der Nähe befindlichen Eisenbahnstationen, behufs der Weiterbeförderung nach solchen Schlachtviehhöfen oder öffentlichen Schlachthäusern, welche unter geregelter veterinärpolizeilicher Aufsicht stehen, vorausgesetzt:
a) daß die Polizeibehörde des Schlachtortes sich mit der Zuführung der Thiere vorher einverstanden erklärt hat;
b) daß die Thiere diesen Anstalten direkt mittelst der Eisenbahn oder doch von der Abladestation aus mittelst Wagen zugeführt werden. Durch vorgängige Vereinbarung mit der Eisenbahnverwaltung oder durch unmittelbare polizeiliche Begleitung ist dafür Sorge zu tragen, daß eine Berührung mit anderen Wiederkäuern oder Schweinen auf dem Transporte nicht stattfinden kann.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Wachenbuchen erloschen ist, werden die zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche diesseits unterm 4. März er. angeordneten Sperrmaßregeln hiermit aufgehoben.
M^ Die heutige Nummer? Erfaßt ar
Die Herren Ortsvorstände wollen dies sofort ortsüblich bekannt machen lassen.
Hanau am 27. März 1896.
Der Königliche Landrath
V. 2725 v. Schenck.
Die Maul- und Klauenseuche in Heddernheim, Kreis Frankfurt a. M., und in Rendel, Kre s Friedberg, ist erloschen.
Hanau am 26. März 1896.
Der Königliche Landrath
V. 2692/2693 v. Schenck.
Dieilftmchrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein blechernes Wagenschild mit der Aufschrift „W. Rech, Oberrodenbach". Ein Damensonnenschirm. Eine Medaille, Kaiser- proHamation am 18./1. 1871, nebst Band. Ein goldner Kinder fingerring mit Steinen. Ein Taschenmesser. Eine Halskette von dicken farbigen verschiedenen Perlen.
Hanau am 28. März 1896.
^taM&r^w >anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeifteramtes. Verlegung der Stadtkaffe.
Die Stadtkaffe befindet sich von Montag den
30. d. Mts. ab bis auf Weiteres im Reuftâdter Nathhaus, 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 9.
Hanau am 28. März 1896.
Der Oberbürgermeister Dr. Gebeschus.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur Kenntniß der Interessenten gebracht, daß b^ Oberlehrer Bungen st ab vom 1. April d. Js. ab an Stelle des mit dem gleichen Tage auf seinen Antrag in den Ruhestand tretenden Schuldirektors Junghenn mit der Leitung der höheren Töchterschule und der Besorgung der Geschäfte eines Stadtschul-Jnspizienten beauftragt ist. Hanau am 27. März 1896.
Die Stadtschuldeputation.
Dr. Gebeschus.
Städtische gewerbliche Fartbildnngsschiilr.
Ausstellung von Schiilerarbeiten.
Die Ausstellung der im Jahre 1895/96 angefertigten Schülerarbeiten wird Palmsonntag den 29. ds Mts., vormittags 11 Uhr, eröffnet und dauert bis Montag den 6. April, täglich von 10 bis 4 Uhr.
Die Lehrherren, Eltern und Angehörigen der Schüler, sowie sonstige Interessenten ladet hiermit zum Besuche der Ausstellung ergebenst ein Hanau, März 1896.
Der Dirigent Thormählen.
Ans Stabt, Provirr; nrrb Umgegend
Die Pumpstation an der Kanalthormühle.
Nachdem an dieser Stelle bereits vor längerer Zeit ein erläuternder Bericht über den Zweck der demnächst in Angriff genommen werdenden er dem UnLerhalLmrgWlaLt 26 Seiten.