Einzelbild herunterladen
 

MErmevtS- Preis:

Jährlich 9 ^ Halbj. 4.^50^ Vierteljährlich

S »M 25 ^.

Mr auswärtige Wonnenten mit »em betreffenden Vostaufschlag.

Die einzelne Kummer 10 ^.

HanauerAmeiaer.

Zugleich

Amltiches g)rgan für ^taöf« und Lanökveis Kanarr.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Jnserkious- Preis: Tie Ispaltige ®<irmonb;tiie oder deren R> ma 10 ^, die l^iip. Zeile 15 A, die 2spalt Zeile 20 A, die 3spalt. Zeile 30 4, imRekwmeniheil die Ispatt Zeile 20 A netto.

^r* 73* Donnert!ag d n 26. März 1896.

Atzoitnemenls-Kinladung.

Mit dem 1. April 1896 beginnt ein neues Abonnement auf den Hanauer Anzeiger",

welcher

zugleich amtliches Organ für den Stadt- und Landkreis Hans«, und nachweislich das weitverbreitetste und umfang­reichste Blatt Hauaus ist.

Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanan, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Kurs- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, Verloosungen, ferner Geschäfts- und Privat- Anzeigen, sowie die vollständigen Ziehungslisten Königl. Preuß. Klassen-Lotterie. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige, auch bringt der Hanauer Anzeiger" noch die im Laufe des Vormittags (am Tage der Ausgabe) beim Depeschen-Bureau Herold einlausenden Drahtnachrichten.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der Hanauer Anzeiger" seiner starken und stetig zunehmenden Verbreitung halber ganz besonders und kostet die Ispaltige Zeile nur 10 Pf.

Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellrmg bis Anfang des Quartals unentgeltlich.

Die Expedition des Hanauer Anzeigers.

Amtliches.

Stadt- und Landkreis Hanau.

Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 23. d. M., abgedruckt in derAmtlichen Beilage zum Hanauer Anzeiger" vom 25. d. M., bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Pläne rc. bezüglich der Kleinbahn Hanan -Hüttengefätz mit Abzweigung nach Langenselbold für die Interessenten des Gemeindebezirks Hanau bis einschließlich den 8. April er» bei dem hiesigen Oberbürgermeister amte im Stadtsekrctariate offen liegen werden.

Hanau am 26. März 1896.

Der Königliche Landrath

v. Schenck.

Tagesschaw.

In militärischen K r e i s e N erwartet man noch Personal- Veränderungen; diese beziehen sich auf solche Aenderungen, die aus Anlaß des am 1. April in Kraft tretenden neuen Etats erforderlich sind und erstrecken sich zunächst auf die Ernennung von 33 Divisionsärzten, die dadurch in das Gehalt der Stabsoffiziere des Heeres aufrücken. Im Kriegsministerium muß sodann die provisorisch bereits bestehende Inspektion der technischen Institute mit seinem gestimmten Personal iu das Definiti- vum übergefühlt werden; außerdem wird einer Anzahl von Vorständen der Korps-Bekleidungsämter Rang unb Kompetenzen als RegimentSkom- Viandeure verliehen werden. Von bin neu zu ernennenden Bezirksoffizieren

; ist eine Anzahl bereits kni den verschietemu Bezirkskon mandcs zur Dienst­leistung kommandirt worden und zwar unter gleichzeitiger Stellung zur Disposition. Diese verschiedenen Veränderungen werden in den nächsten Tagen erwartet.

Ter Reichstag hat vorgestern, nachdem er 68 Sitzungen abgc- halten hat, seine Osterferien angetreten. Ueberblickt man das Er­gebniß, welches in dieser großen Zahl von Sitzungen zu Stande gekommen ist, so kann dis Urtheil über die Thätigkeit der gegenwärtigen Volksver­tretung kaum ein günstiges sein, da außer dem Etat nichte Erhebliches erledigt worden ist. Mehrere der größeren, dem Hause vorliegenden Ge­setzentwürfe sind erst weben von ber Kommission durchberatben worden, wie das B ö r s e n g e s e tz, die I u sti z n o v c l l e das M a r g a r i n e- gesetz, das Gesetz für den unlauteren Wettbewerb; für entere Gesetze, wie das Z u ck e r st e u e r g e s e tz, steht die zweite Lesung in der Kommission noch aus, so daß die Hauptarbeit für den Reichstag in die Zeit zwischen Ostern und Pfingsten fallen wird. Mehr wie alles Andere ist es aber zu beklagen, daß die Berathung des bürgerlichen Gesetzbuches einen äußerst schleppenden Verlauf nimmt, so daß schon heute zu übersehen ist, daß das Zustandekommen dieses großen Werkes in der gegenwärtigen Tagung nicht mehr zu erwarten ist. Die Centruins­partei, welche als dieführende" die Verantwortung für dieses beklagenA- wertde Ergebniß trägt, hat die durch die Geschäftslage gebotene scharfe Kritik in ihrer Presse schon vorzeitig abzuweijen gesucht; die Bemühungen warnt aber vergeblich. Auch die wiederholten Mahnungen der Centrums- Presse haben nicht bewirken können, daß die Bänke des Centrums im Jubeljahre jemals besser besetzt warerr als früher. Das hat dahin ge­führt, daß die Herren Bebel und Genossen sich als Herren der Lage fühlen durften und mit ihren agitatorischen, auf die Masse draußen berechneten Reden die Geduld des Reichstages mißbrauchen konnten, weil die Beschluß- unfähigkeit eine ständige war.

Die Reichstags-Kommission zur Vorberathung der Anträge der Freisinnigen und Sozialdeu okraien, betr. die Regelung des Vereins- und Versammlungsrechts, hat vor dem Abschluß der ersten Lesung wichtige Beschlüsse gefaßt. Bezüglich der Uederwachung bleibt es bei den bisberigln Bestimmungen. Das Recht zur Auflösung soll die Polizei haben, wenn die ©röstnung von Anträgen oder Vorschlägen zu- gelassen wird, welche eine Aufforderung zu strafbaren Handlungen ent­halten, ferner, wenn in den Versammlungen Bewaffnete erscheinen, deren Entfernung nicht gelingt, oder endlich, wenn die überwachenden Beamten nicht zugelassen werden. Die Zahl der zugelassenen überwachenden Be­amten ist nicht beschränkt. Auf Antrag Bassermann wurde be­schlossen, daß, wenn sich nach der Auflösung die Anwewndeu nicht sofort entfernen, die Polizei die Entfernung gewaltsam vornehmen darf. Auf Antrag Lütgen au entschied sich die Kommission dahin, daß der über­wachende Beamte den Grund der Auflösung dem Vorsitzenden an­zuzeigen verpflichtet ist. Die erlassenen Strafbestimmungen richten sich einerseits gegen die Einberufer, Leiter unb Vorstände, andererseits aber auch gegen die Besucher der Versammlungen unmittelbar, so machen sich z. B. Minderjährige, die sich auf Verlangen nicht entfernen, strafbar. Die Veranstalter und Vorstände machen sich selbstverständlich strafbar, wenn sie den hier g gebenen Vorschriften nicht genügen. Neu ist die Bestimmung, daß ein Beamter, der in ungeselliger Weise eine Versammlung auflöst, in eine Ordnungsstrafe von 10 bis lOO Mark genommen wird.

Die Verhältnisse in Lippe scheinen sich in erfreulicher 'Weise zu konsolidnen. Von den 21 Laudtagsmitgliedern haben bte 15 kon- servotiven in den Zeitungen eine Erklärung erlassen, wonach sie die Regentschaft als zu Richt bestehend anerkennen, und der Landtag selbst hat beinahe einstimmig dxn Beschluß gefaßt, die 3300 Mk. ad nianus Serenissimae auch diesmal in das Budget einzu stellen und der Frau Prinzessin Adolf zu Schaumburg-Lippe zu milden Zwecken zu überweisen. Mag man auch über die Rechte der Grafen zu Lippe denken wie man will,' schließlich ist der Prinz Adolf doch von allen Prinzen und Grafen des Hauses zur Lippe derjenige, der nach seinen ganzen FamilienbeziehUngen am geeignetsten ist, für den geisteskranken Fürsten Alexander zur Lippe die Regentschaft zu führen.