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Dienstag den 24. März
1896.
j Amtliches.
I Dienstnachrichlell aus dem Kreise.
1 Verloren: Eine goldneDamenuhr nebst DouUökctte; dem Wieder- bringer eine Belohnung. Ein Bronce-Fingerring; dem Wiederbringer eine Belohnung. Ein golvner Korallenohrring.
Gefunden: Ein Griffelkasten. Ein graues getragenes Kamisol. SEine silberne Herrenuhr mit Gehäuse. Ein Geldstück.
Zugelaufen: Ein brauner Pinscher mit gelben Abzeichen, m. Geschl.
Hanau am 24. März 1896.
^taOt^ret0 ^arux-u.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeifteramtes. Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur Kenntniß gebracht, daß durch Beschluß der städtischen Körperschaften vom 1. April dieses Jahres ab die Schlachtgebühren
für einen Ochsen von 1,35 M. aus 1,40 M,
„ eine Kuh „ 0,60 „ „ 0,70 „ „ ein Rind „ 0,60 „ „ 0,70 „ „ ein Schwein „ 0,40 „ „ 0,55 „ erhöht worden sind.
Hanau am 17. März 1896.
. Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus.
Am Mittwoch den 25. d. Mts., nachmittags von 4 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter Rathhauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt, in welcher Partheien etwaige Streitigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.
Hanau am 19. März 1896.
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts. ! _A V.: Dr. Bull e.
Tagesschau.
Dem Jubiläum des Deutschen Reichstages widmen die weiften Zeitungen historisch politische Betrachtungen. Aus den Mittheilungen von Augenzeugen wie aus den Berichten, die der Feier dieses Tages vom Sonnabend gelten, geht hervor, daß der Eindruck der Rede des Fürsten Hohenlohe auf den Fürsten Bismarck sehr stark war und die große Wirkung der Worte des Reichskanzlers sich durch häufige Unterbrechungen lebhaften Beifalls kundgab. Die Rede gab der Feststimmung den Ton und bildete einen bedeutenden persönlichen Erfolg des Herrn Reichskanzlers.
, Der Centralvorstand der nationalliberalen Partei beschloß, im Herbste einen allgemeinen Delegirttntag einzuberufen.
Die jetzt eingetretenen zahlreichen Veränderungen in den höheren Kommandofteüen des Heeres werden der „K. Vz." zufolge auf eine neueke Vorschrift zurückgeführt, wonach alle höheren Offiziere, welche bis Zu einem bestimmten Lebensalter kein Regiments-, Brigade- oder Divisions- Kommando erhalten haben, ve> pflichtet sind, ihren Abschied einzureichen.
In turnerischen Kreisen ist neuerdings mehrfach die Besorgniß Lkäußert worden, es könnte durch die Verstärkung des lateinischen Unter- richts in den oberen Klassen der Gymnasien und Realgymnasien, die nach der Ministerialversügung aus dem Oktober v. Jrs. unter Umständen zulässig ist, die unbedingt nothwendige Förderung der Leibesübungen an diesen E chulen wieder beinträchtigt werden, die ihnen durch die neuen Lehrpläne von 1892 gesichert zu sein schien. Demgegenüber ist festzustellen, daß jene Vermehrung des altsprachlichen Unterrichts von dem Kultusminister grundsätzlich nur da gestattet wird, wo trotz derselben für die Pflege der Leibesübungen mindestens die lehrplanmäßigen drei Wochenstunden auf die Dauer gesichert bleiben. Die in der Lehrplantabelle vom 6. Januar 1892 vorgesehen Wochenstundenzahl für die Obersekunda und die Primen der Realgymnasien (30) darf überhaupt nicht, die der Gymnasien (28) nur dann um je eine überschritten werden, wenn die Mehrstunde für das Lateinische als dringendes Bedürfniß anerkannt wird und eine andere
I Deckung nickt zu sinnen ist. Die Zeit für die Leibesübungen darf nicht . gekürzt werden.
Der Fürst Ferdinand von Bulgarien wird sich in Begleitung des Minister-Präsidenten Stoilow und oes Kriegsministers Perrow am 26. März nach Konstantinopel begeben, um dem Sultan zu huldigen. Wie die „Agence Balcanique" meldet, wird sich Fürst Ferdinand aus Einladung des Kaisers von Rußland, ihu zu besuchen und die Osterfenrtage in der russischen Hauptstadt zuzubringen, sodann über Odessa nach St. Petersburg begeben.
Im nordamerikanischeu Senat brachte, wie aus Washington berichtet wird, Morgan die gemeinsame Resolution der beiden Kammern ein, durch welche die Aufständischen auf Cuba als kriegführende Partei anerkannt werden. Diese gemeinsame Resolution soll an Stelle des gegenwärtig noch schwebenden besonderen Antrags des Senats in dieser Angelegenheit treten. Nach der Verfassung muß eine gemeinsame Resolution dem Präsidenten unterbreitet werden, was bei einer besonderen seitens einer der Kammern nicht der Fall ist. Der Präsident hat sich über einen gemeinsamen Beschlußantrag innerhalb zehn Tagen zu entscheiden. Aus Caracas wird berichtet, die venezolanische Deputirten- kammer habe eine Resolution abgelehnt, wonach die Ausständischen auf Cuba als kriegführende Macht anerkannt werden sollten.
Deutscher Reichstag.
(67. Sitzung vom 23. März 1 Uhr).
Der Reichstag trat heute in die dritte Berathung des Reichshaushaltsctats ein.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird folgendes Telegramm aus Eisenach verlesen: „Die Theilnehmer der hier zur Lbjährigeu Jubelfeier des Reichs veranstalteten Festspiele bringen dem deutschen Reichstage ein donnerndes Hoch!"
Mit der Generaldebatte über den Etat wird die erste Lesung des heute dem Hause zugegangenen Gesetzentwurfs, betreffend die Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schuldentilgung, verbunden. Nach diesem Entwurf sollen die Ueberschüsse der Ueberweisungen über die Matrikularbeitrâge zur Hälfte zur Tilgung der Reichsschulden verwendet werden. Für das Etatsjahr 1895/96 soll die Angelegenheit dadurch geregelt werden, daß aus den Erttägen der Zölle und der Tabaksteuer die Summe von 130 Millionen, welche nach der Frankensteinschen Klausel der Reichskasse verbleiben soll, behufs Verminderung der Reichsschuld auf 143 Millionen erhöht wird.
Abg. Graf zu L i m b u r g - S t i r u m (kons.) hält den Antrag Lieber, wie er jetzt auch in der Vorlage enthalten sei, lediglich für eine Spielerei mit Zahlen. Den agrarischen Forderungen gegenüber seien die verbündeten Regierungen immer nur zu Worten bereit, aber nicht zu Thaten. Unsere leitenden Kreise seien sich des Ernstes der Lage nicht bewußt.
Abg. Barth (frs. Ver.) führt aus, daß nach den neulichen Verhandlungen des englischen Parlaments die Hoffnung, daß sich die englische Regierung auf den Limewllismus entlassen könnte, ganz aufgegeben werden dürfe. Umsomehr müsse man dem Reichskanzler für sein vorsichtiges Verhalten in der Frage Dank wissen.
Staatssekretär Graf Posadowsky erklärt, die^Mehrheit der verbündeten Regierungen habe dem Gesetzentwurf über die Schuldentilgung nur unter der Voraussetzung zugestimmt, daß es sich hieibei nur um den ersten Schritt zur Regelung der finanziellen Verhältnisse des Reiches handle, einer Regelung, bei welcher die Einzelstaaien gegen- die wechselnden und wachsenden Ansprüche des Reiches gesichert werden mußten.
Abg. Bachem (6tr.) will dem Gesetzentwurf zusi'mmen, aber ohne sich auf die Voraussetzungen des Bundesraths festzulegen.
Aba v. Kardorff (Reichsp.) beiont, daß die Regelung der^ah- rungsfrage eine Lebensfrage für Deutschland und insbesondere für bu btmiirfje ^anbw^ (nailib.) bemerkt, cs sei noch keinem Bimetallisten der Nachweis gelungen, daß die Nothlage der Laudwirthschaft auf die Währungsverhältnisse zurückzuführen sei; der vorliegende Gesetzentwurf sei eine glückliche Lösung der schwebenden Differenzen.
Abg. Richter (frs. Bollèp.) ist der Ansicht, der Gesetzentwurf über die Schuldentilgung zeige, daß man einer automatischen Regelung des