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Dienstag den 17. März
1896.
Hierzu „Amtliche Beilage" Nr. 25.
LagesschKA.
Se. Majkstât der Kaiser hielt vorgestern eine Konferenz ab, betreffend die Festsetzung der Bestimmungen über einen Wanderpreis für Mânnergesangve>eine, bei welcher der Chef des Ged. Zivilkubinets Wirkl. Geh. Rath Dr. von Lucanus, Professor Albert Becker, Direktor Lachner aus Hannover und Ginster Othegraven aus Köln zugegen waren.
Die Reichskommission sür Arbeitersiatistik beendete am Sonnabend die vorbereilente Verhandlung zur Erhebung über die Zustände in der Konfeklionsbranche. Die weiteren Vorbereitungen zu den voraussichtlich im April beginnenden Verhandlungen zu treffen, wurde einem Ausschuß übertragen.
Zur Thronsolgesrage im Fürstenthum Lippe wird aus Detmold geschrieben: Die durch die auswärtigen Blätter verbreitete Nachricht, daß in der Mittwcchsiyung des Lippischen Landtages so „ziemlich Einstimmigkeit in der Verurteilung der Ausübung der Regentschaft durch den Prinzen Adolf" bestand, ist unrichtig. Die Majorität erkannte nach wie vor das Regentschaftsgesetz vom 24. April 1895 als zu Recht bestehend an. 5
Das Augenblicksbild der italienischen Politik ist einem so raschen Wechsel unterworfen, daß Kommentare der Ereignisse von gestern und heute wahrscheinlich schon durch neuere Nachrichten überholt werden dürften. Es gilt das sowohl hinsichtlich des StAndes der Dinge in Afrika, als hinsichtlich der inneren Lage. Was über die Friedensverhandlungen und angeblichen Friedensbedingungen verlautet, ist ganz unbestimmt und widerspruchsvoll. Und die Lage im Innern, die bis jetzt nichts als den gewagten Versuck, die Umsturzparteien durch Entgegenkommen zu versöhnen, aufzeigt, wird erst nach dem parlamentarischen Entree des Ministeriums Rudini Ricotti, das ja heute vor sich gehen soll, Anhaltspunkte zu einem bestimmten Urtheile darbieten.
Das Kriegsministerium in Peking hat beschlossen, noch im Laufe des Jahres in der Reichshauptstadt eine Anzahl von Militärschulen zu errichlen, um darin jungen Chinesen, die sich dem Soldatenleben zu widmen wünschen, den nöthigen Unterricht zu ertheilen. Jede Anstalt wird etwa 500 junge Leute aufnchmen können. Die Hauptinstrukteure werden ausländische Offiziere sein, denen einheimische, auf der Militärakademie zu Tientsin aufgebrachte Graduirte, zur Seite stehen sollen. Auch für die Ausbildung zu Offizieren wird in Peking eine Akademie ins Leben gerufen werden.
Deutscher Reichstag.
(61. Sitzung vom 16. März 1 Uhr).
Der Reichstag setzte heute die Berathung des Kolonial- e t a 18 fort.
Abg. Werner (deutschsoz. Resp.) wendet sich gegen die Ausschreitungen der Kolonialbeamtin.
Abg. Frhr. v. Manteuffel (kons.) erklärt die Angriffe auf die Kolonialvermaltnug für übertrieben. Ueber Peters den Stab zu brechen, ohne die Beschuldigungen zu beweisen, gehe nicht an. Freilich, wenn der Brief an den Bischof Tucker so lauten sollte, wie behauptet worden sei, dann gebe er Peters preis; aber gerade über den Brief müsse man die Untersuchung abwarten, die nunmehr auch Peters selbst beantragt habe.
Der Direitor der Kolonialabtheilung K a y s er betont, solange er auf seinem Posten stehe, werde er derartigen unerwiesenen Behauptungen, wie sie der Abg. Bebel aufgestellt habe, daß die von ihm erwähnten Vorgänge für die Kolonialverwaltung typisch seien, mit aller Schärfe entgegen- treten. Er verweise nochmals auf den Erlaß bezüglich des Verhaltens der Kolonialbeamten. Trotz aller vorgebrachten Bemängelungen könnten wir auf die in den Kolonien erzielten Ergebnisse, insbesondere auf die erhebliche Steigerung der wirtschaftlichen Verkehrsverhältnisse stolz sein.
Abg. D. Kard or f f (Reichsp.) findet es bedenklich, daß im Reichstage persönliche Angelegenheiten in dieser Art behandelt würden, wo doch auch politische Parteileidenschafien eine Rolle spielten. Sollte sich der Brief an den Bischof bestätigen, dann müßte er allerdings auch den Dr. Peters fallen lassen.
Abg. Furst Radziwill (Pole) spricht seine Mißbilligung über die Ausschreitungen in den Schutzgebieten aus.
Auf eine Anfrage des Abg. Hasse (natlib.) erwidert der Direktor Kayser, daß England nur das Recht des Protektorats über Witu habe, nicht ober das der Einverleibung.
Abg. Bebel (Soz.) meint, man sollte ihm dankbar sein, daß er : seine Beschwerden vorgebracht habe, denn nur dadurch könne man es erreichen, daß in unsere Kolonien die gewünschte Ordnung gebracht werde. Er habe Niemandes Ehre angegriffen, sondern nur Anschuldigungen vor- gebracht, wozu er sich verpflichtet kalte. Seine Beschwerden halte er in vollem Umfange aufrecht.
Abg. Lieber (Ctr.) hebt hervor, es sei unmöglich, europäische Sitten, europäische Sittlichkeit nach Afrika zu verpflanzen, wenn solche Ausschreitungen wie die hier gerügten vor kamen. Die Persönlichkeit Dr. Peters sei dem Centrum vollständig gleichgültig; politische Parteileidenschaften kamen hierbei niât in Frage, seiner Partei liege es nur an der Sache, uns sie sei es müde, jedes Jahr einen neuen Kolonialskandal zu haben. Die Darlegungen des Direktors der Kolonmlabtbeilung hätten ihr aber neues Vertrauen zu der Kolonialverwaltung eingeflößt. Es wäre des Deutschen Reiches unwürdig, wenn es sich aus dem Wettbewerb europä- scher zivilisatorischer Thätigkeit in Afrika ausschließen wollte.
Abg. Richter (frs. Volkèp.) hält die Verwaltungszustânde in den Sâutzgibieten für unzulänglich; er halte den Assessonsmus für ebenso unzweckmäßig wie den Militarismus. Die Behauptungen des Abg. von Kardorff, daß alle besitzend-n und gebildeien Kreise für die Kolonialpolitik seien, sei unrichtig. Die Ergebnisse der Kolonialpolitik seien keineswegs glänzend.
Abg. Grat zu Limburg-Stirnm (kons.) spricht sich gegen den Versuch aus, über Jemanden auf Grund bisher unerwiesener Beschuldigungen oh- e Weiteres den Stab zu brechen. Wenn bei der neu einge- leiieten Untersuchung über den Fall Peters nichts heraustommen sollte, so hätte man nur drei Tage lang für Peters Reklame gemacht.
Darauf wird das Kapitel „Kolonialabtheilung des Auswärtigen Amts" bewilligt und die Resolution der Budgetkommission angenommen, nach welcher dem Reichstage e-ue Vorlage zu machen ist, welche die strafrechtliche Verfolgung des Mißbrauchs der Amtsgewalt in den Schutzgebieten außer Zweifel stellt.
Beim Zpezialetat für Ostafrika erklärt der Direktor Kayser aus Anregung des Abg. Bachem (Ctr.), daß für die Civilbeamteu nur die afrikanische Anciennetät maßgebend sei; für das Militär habe der frühere Gouverneur die europäische Anciennetät für wünschenswert erklärt. Gegenwärtig sei eine Neuorganisation der Schutztruppe im Werke.
Der Spezialetat wird bewilligt; ferner werden die Etats für Kamerun und Togo erledigt.
Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr; Fortsetzung der heutigen Berathung; Marine-Erat.
Preußischer Landtag.
Abgeordnetenhaus.
(Sitzung vom 16. März.)
Der Gesetzentwurf, betr. die Aenderung des Pension sgesetzes vom 27. März 1872 behufs Anwendung auf Lehrer höherer Schulen, wiid nach den Bemerkungen der Abgg. von Schenckendorf (ml.) und Glattfeldter (Ctr.) in zweiter Lesung angenommen.
Es folgt die Berathung der Verordnung vom 30. Oktober 1895, betr. die Förderung des veränderten Bebauungsplanes des abgebrannten Brotterode; hierzu der Antrag der Kommission zu Aufräumungsarbeiten 110 000 Mark — und zur Wrederaufbauung 300 000 Mark — aus den bereiten Mitteln zur Verfügung zu stell n.
Abg. Opfergeld (kons.) erklärt, er sei von den oerfassvngsmâßigcn Bedenken gegen den Antrag zurückgekommen, Brotterode eine Geldunterstützung zukommen zu lassen. Die geschätzten Summen entsprächen aber den Bedürfnissen.
Der Justizmini st er Schönstedt setzt die rechtliche Seite der Angelegenheit auseinander.
Finanzminister Miquel wendet sich gegen den Kommissionsantrag; in solchen Fällen müßte erst der Kreis und die Provinz eintreten, falls Staatshülfe gesucht wird.