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Zugleich
Amltiches ß)vgan für KLcröL' und Lcrnökrreis ^anau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
In se rt; Ms- Preis:
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10 A, bk l’Po. Znte 15 4, bk 2spalt 8eÜe 20 4, bk 8spalt. Zeile 30 4 imRek amentdeil die tsvalt Zeile 20 4 netto.
Nr. 64* Montag den 16. MärI 1896.
Avonnements-Gintadnng.
Mit dem 1. April 1896 beginnt ein neues Abonnement auf den „Hanauer Anzeiger",
welcher
zugleich amtliches Organ für den Stadt- nnd Landkreis Hanau, und nachweislich das weitverbreitetste und umfangreichste Blatt Hanaus ist.
Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält feinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen imb Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Kurs- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschuffes, Verloosnngen, ferner Geschäfts- und Privat- Anzeigen, sowie die vollständigen Ziehungslisten Königl. Preutz. Klaffen-Lotterie. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige, auch bringt der „Hananer Anzeiger" noch die im Laufe des Vormittags (am Tage der Ausgabe) beim Depeschen-Burean Herold einlaufenden Drahtnachrichten.
Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der „Hanauer Anzeiger" seiner starken und stetig zunehmenden Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.
Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.
Nen zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage bei Bestellung bis Anfang des Quartals unentgeltlich.
Die Expedition des Hanauer Anzeigers.
Amtliches.
^mtörtrew ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Durch Verfügung des Königlichen Landralhsamtes Gelnhausen vom 5. d. Mts. sind für die Orte der Amtsgerichtsbezirke Gelnhausen und Meerholz wegen der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in Langenselbold und in den benachbarten bayerischen Gebietstheilen die verschärften Sperrmaßregeln (Abhaltung der Viehmârkte, Verbot des Treibens von Rindvieh, Schweinen und Schafen außerhalb der Feldmarkgrenzen u. s. w.) ungeordnet worden.
Hanau am 14. März 1896.
Der Königliche Landrath
V. 2159 v. Schenck.
Ticilstmlhrichlcil aus dem Kreise.
Gefunden: Im Wilhelmsbader Wald ein erschlagener Hase. Ein Meisel mit Holzstiel. Eine goldne Brüche.
Hanau am 16. März 1896.
^taäÄreie ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Die Herstellung einer eisernen Brücke über den Weiher im Stadtpark soll in öffentlicher Ausschreibung vergeben werden.
Zeichnungen, Auszug des erforderlichen Schmiede- und Gußeisens, sowie Bedingungen liegen von heute an im Stadtbauamt I, Zimmer Nr. 23 des Rathhauses, für Interessenten zur Einsichtnahme auf.
DE"- Die hrutige stimmt? umfaßt außer
Angebote sind verschlossen, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum 28. d. M., vormittags 11 Nhr, im Stadtbauamt I kinzureichen, woselbst im Beisein etwa erschienener Belbeiligten die Eröffnung der ein- gegangenen Angebote zu dieser Zeit vorgenommen werden wird.
Hanau am 12. Mär; 1896.
Der Oberbürgermeister Dr. Gebe sch us.
Im Hauptgebäude des «tadtschloffes dahier ist auf der Ost'eite des II. Obergeschosses eine Wohnung, bestehend aus sieben Zimmern, Küche, Speisekammer, zwei Mansarden und Haushaltungskeller, per L April d. J. zu vermiethen.
Näheres beliebe man im Stadtbauamt I, Rathhans Zimmer 24, von 10—12 Va Uhr vormittags zu erfragen.
Hanau den 29. Februar 1896.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus.
Tagesschau.
Dem Abgeordnetenhaus- ging ein Antrag der Konservativen zu, die Regierung um Vorlegung eines Gesetzentwurfes zu ersuchen, wonach von geweibesteuerpflichngen Waarenhâusern, Bazaren, Versandtgeschäften und ähnlichen Unternehmungen eine besondere aufiteigenbe Be- triebssieuer erhoben und diese Steuer den'Kreisen überwiesen wird, ferner ein Gesetzentwurf, wodurch die Steuersätze bei Besteuerung des Wander- lagcrbetriebs erhöht werden.
Im lippischen Landtage ist die Erbfolgefrage eingehend besprochen woroen. Sämmtliche Redner sprachen sich gegen die Regentschaft des Fürsten von Schaumburg und für die Thronfolge des Grafen Ernst zur Lippe-Ziesterfeld aus. Kab.-Minister v. Oertzen führte aus: Seinerseits sei Alles geschehen, um den Antrag Lippe beim Bundesrathe schleunigst ein- und zur Abstimmung zu bringen. Leiber hat der Bundes- rath unsern Antrag abgelehnt und dafür den erwähnten Antrag Preußens angenommen. Die Gründe für die Ablehnung waren verschieden. Zunächst lag ein Antrag des Fürsten von Schaumburg-Lippe vor, den Antrag Lippe zurückzuweisen. Es saßen freilich hervorragende Juristen im Reichsgerichte, dasselbe sei aber nicht für den Urtheilsspruch in solchen Fragen eingerichtet. Auch könne eine Thronsolgefrage nicht nach juristischen Grundsätzen beurtheilt werden. Ferner sei der Bundesrath der Ansicht gewesen, daß er nach der Reichsverfafsnug kein Recht habe, in die. Sache einzugreifen. Es würden also 8/s der Stimmen im Bundesrath für den Antrag Lippe sein müssen, wenn er angenommen werden sollte. Schließlich fürchte man, eine Präjudiz zu schaffen. Meine Einwendung, daß Lippe ja nur für diesen einen Fall das Reichsgericht ad hoc geliehen haben wollte, fand bei der einmal vorgefaßten Meinung keinen Anklang. Ich hoffe, daß ein Schiedsgericht sich doch vielleicht einmal ermöglichen läßt. Dieses müßte natürlich — das ist auch meine Ansicht — nicht nur durch unparteiliche, sondern auch durch sachkundige Richter gebildet werden. Wenn die Ansichten der Grafen und des Fürsten von Schaumburg-Lippe hierin nicht auseinandergehen, so läßt sich doch vielleicht ein Kompromiß erzielen. Wenn das Schiedsgericht scheitert, und der Antrag Lippe von; Bundesrathe endgiltig abgelehnt werben sollte, so muß Regierung und Landtag andere Wege zu finden suchen. Auch die Staatsregierung ist der Ansicht, daß in der lippischen Thronfolgefrm e nur nach Recht und Gerechtigkeit entschieden werden darf.
In der belgischen Deputirtenkammer erklärte der Ministerpräsident auf eine Interpellation über die Währung-frage, die Wichtigkeit, welche die Frage des internationalen Bimetallismus zur Zeit biete, sei schwer zu verkennen; er könne die Versicherung abgeben, daß die belgische Regierung jeder Maßregel zustimmen werde, die den Zweck habe, die Beständigkeit des Werihverhältnisses zwischen Gold und Silber durch eine internationale Verständigung zu sichern.
Die Meldung, betreffend die Einleitung von Kriedensver- Handlungen zwischen den Italienern und dem NeguS
dem Unterhaltungsblatt 12 Seiten.