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Mr. 58
VJiuntag den 9. März
1896.
AnttLiches.
<4iandßrew ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die Maul- und Klauenseuche im Römerhof, Kreis Frankfurt a/M., ist erloschen.
Hanau am 6. März 1896.
7. 1985
Der Königliche Landrath v. Schenck.
Gefunden: Ein weißes Kettenarmband. Ein Butterweck von ca. 2 Pfund.
Abhanden gekommen: Ein Schiebkarren.
^rmtm am 9. März 1896.
Polijeiverordnung,
betreffend die Brodtaxen der Bäcker.
Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung über die Polizeiver- mltung in den neu erworbenen Landesheiteil vom 20. September 1867, des §143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 und der §§ 73 und 74 der Reichs-Gewerbeordnung wird nach Anhörung des Gemeinderaths für den Umfang der Gemeinde Langenselbold die nachstehende Polizeiverordnung erlassen:
§ 1. Die Bäcker und Verkäufer von sogenanntem gemischten Brod (hergestellt durchschnittlich aus 75°/o Roggen und 25°/o Weizen), sowie von Roggenbrot, (sogenanntem ausgehobenen Brod) müssen den Preis dieser Brodwaaren für die nachbenannten Gewichtsgrößen, und zwar:
a) bezüglich des gemischten Brodes:
1) für das 23Äi kg (5 ’ /a Pfund) schwere Brod, rind
2) für ein kg Brod,
des
b) bezüglich des Roggenbrodes für 1 kg Brod
ür den jedesmaligen Zeitraum von einem Monat zur Kenntniß Publikums bringen. Zu diesem Zweck hat jeder Bäcker und Verkäufer die Preisangabe in deutlichen Buchstaben und Zahlen spätestens am ersten Wochentage jeden Monats der Ortspolizeibehörde in zwei Exemplaren vor- flilegen; das eine mit dem polizeilichen Stempel versehene Exemplar wird »fort zurückgegeben; es ist in dem Verkaufslokale an einer dem Publikum bequem sichtbaren Stelle auszuhängen und darf während der Dauer der Gültigkeit' und der Verkaufszeit von dort nicht entfernt werden. Die Polizeiliche Abstempelung erfolgt kostenlos,
§ 2. Innerhalb des Monats, sÈ welchen die Selbsttaxe ausgestellt ist, darf sie r^ verändert und darf von ihr nicht abgewichen werden.
ist tS nicht zulässig, für den in der Taxe bestimmten Preis ein Brod Wer bm taxmäßigen Gewichte mit einer sogenannten Zugabe zu verkaufen.
§ 3. An der Verkaufsstelle muß während der Verkaufszeit eine ^.age mit den erforderlichen Gewichten den Käufern zum Nachwiegen der ^ackwaaren zur Verfügung stehen.
§ 4. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung Verden, soweit nach den bestehenden Strafgesetzen nicht höhere Strafen vorgesehen sind, mit Geldstrafe bis zu 9 Mark bezw. verhältnißmäßiger Haft bestraft. Außerdem sind die Polizeibeamten berechtigt, das bei Re^ Vision zu leicht befundene Brod, als taxwidrig ausgebacken, zu zerschneiden.
Langenselbold den 29. Februar 1896.
Der Polizeiverwalter;
Hochstein, Bürgermeister.
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Der österreichische Minister des Aenßeren, Graf Goluchowski,
Mfft heute in Berlin ein und wird sowohl dem Kaiser seine Aufwartung
Men, wie auch vom Reichskanzler empfangen werden. Allseitig hat sich uns die Ueberzeugung gekräftigt, daß die beiden mächtigen Nachbarreiche . , , . - .
mit Men ihren Lebensinteressen eng auf einander ungewißen sind. Heute | eignisfcn in Afrika nichts geändert.
E-Die heutig« Nummer umfaßt außer dem UnterhattrrngSblatt 12 Seiten.
handelt es sich nicht darum, diesen Bund formell zu erneuern, er besteht noch für längere Zeit in Kraft; aber es ist klar, daß cs nur mit Freude begrüßt werden kann, wenn die amtlichen Träger dieser Gemeinschaft der Interessen wiederholt in engen persönlichen Gedankenaustausch treten und sich über alle schwebenden politischen Fragen mit Gründlichkeit auèsprcchen. Das ist bisher im vergangenen Jahre in Aussee und Wien geschehen das wird jetzt in Berlin forrge'ctzr und wie damals wird sich anläßlich dieser Meinungsaussprache die Bestätigung voller Uebereinstimmung und damit eine neue Bürgschaft für die Sicherung des europäischen Friedens ergeben. Die jetzige Zusammenkunft lallt in eine Zeit, wo nach manchen ursprünglich aufregenden Zwischenfällen wieder Ruhe in die auswärlige Politik zurückgekehrt zu sein scheint. Das schwere Schicksal, das einen treuen und ritterlichen Bundesgenossen getroffen, wird die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit festen Zusammenstchens zwischen den beiden mitteleuropäischen Staaten und Italien nur noch weiter kräftigen und damit den Dreibund, soweit es möglich ist, noch mehr befestigen. Wer gegenteilige Erwartungen ausspricht, verkennt die innere Natur des Dreibundes oder läßt seinen Wunsch den Vater seiner Gedanken sein. Italien hat jetzt besondere Gelegenheit, seine wahren Freunde kennen zu lernen, und auch die jetz ge Zusammenkunft der leitenden Staatsmänner der beiden mit Italien verbundenen Staaten wird in Rom nur sympathischen Widerhall finden. Daß bei der bevorstehenden Zusammenkunft alle'Fragen zur Erörterung kommen werden, versteht sich von selbst. Wenn hier und da gewisse Schwierigkeiten in den Beziehungen zu England zu Tage getreten sind, so steht dem andercrseils eine unverkennbare Besserung der Beziehungen zu Rußland gegenüber, die gleichfalls den friedlichen Zielen des' Dreibundes willkommen sein kann.
Tagesschau.
Freiherr v. Hammerstein kommt voraussichtlich im April vor das Schwurgericht. Er soll körperlich schwer gebrochen und kaum wieder zu erkennen sein und führt nach der „Vvlksztg." seine Vertheidigung im Wesentlichen auf der Basis, daß er behauptet, im Dienste der Partei derart angestrengt thätig gewesen zu sein, daß er sich um seine vorher zerrütteten Privatangelegenheiten nicht habe bekümmern können. Sonst ist Hammerstein durchaus geständig. Die letzten Vernehmungen bezogen sich nur aus Fälschungen in geringerem Betrage. Im Uebrigen liege der Prozeß für Hammerstein sehr günstig, da alle Unterschlagungen — auch die res sogenannten Ltöcker Fonds — und Fälschungen verjährt seien bis auf eine, für die ihn allerdings eine relativ hohe Strafe treffen dürfte. Sensationelle Enthüllungen seien kaum von der Verhandlung zu erwarten, die eintönig verlaufen und in einem Tage beendigt hin dürfte. Der Gefangene werde von seinen ehemaligen Freundcii durch Geldsendungen unterstützt.
Der frühere Herausgrber der „Täglichen Rundschau," Herr Dr. Friedrich Lange, begründet zum 1. April d. Js. in Berlin ein neues Tageblatt unter dem Titel „Deutsche Zeitung," unabhängiges Tageblatt für nationale Politik mit täglicher Unterhaltungsbeilage „Rundschau".
Der badischen Zweiten Kammer ist ein Nachtragsetat zum Budget der Eisenbahn-Bauverwaltnng zngegangeu, in welchem u. A. für die Erbauung eines neuen Rheinhafens bei Kchl als erste Rate 600 000 Mk. gefordert worden.
Der „ Pester Lloyd" bespricht die Reise des österreich.-ungarischen Ministers dis Auswärtigen v. Goluchowski nach Berlin und glaubt, es handle sich dabei weder um eine dringliche Nothwendigkeit noch um kritische Vorgänge. Wenn die auswärtige Lage eine gespannte sei, so würde eine solche Begegnung vermieden sein, um sein Aufsehen zu erregen. Dieser Besuch hat seinen Grund einfach in der Innigkeit und dem besoldeten Verhältniß, welches zwischen Deutschland und Oesterreich Ungarn besteht Das Blatt ti itt ferner der Auffassung entgegen, als ob durch die le^h n Ereignisse eine Aenderung oder Verschiebung der Verhältnisse des mitteleuropäischen Friedensbundes einfreten wurde. Deutschland und Oesterreich- Ungarn dlttftin, so meint der Lloyd, in geringerem Maße auf die Zahl btr Regimenter und Armeekorps Italiens als auf seine moralische "und
politische Zugehörigkeit zur Friedcnsallianz, auf seinen Einfluß und seine natürliche Verbindung rechnen. Daran hat sich auch nach den letzten Er-