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Nr. 32.
Freitag den 7. Februar
1896,
Hierzu „Amtliche Beilage" Nr. 11.
Dicnstnachrichtcn aus dem Kreise.
Vom Wasenmeister am 3. d. Mls. eingefangen: Ein grauer Hund m. Geschl. Desgl. am 5. d. Mts. ein Foxterrier mit gelben Ohren, w. Geschl.
Hanau am 7. Februar 1896.
Das Fernbleiben der Reichstagsabgeordneten
von den Sitzungen des Reichstags ist schon in frühern Tagungen als ein großer Uebelstand unseres öffentlichen Lebens empfunden und ernst getadelt worden. Der Reichstag mußte se ne Beschlußunfähigkeit wiederholt fest- stellen und wichtige Debatten gerade in dem Augenblicke abbrechen, wo man gespannt auf ihre praktischen Ergebnisse wartete. Die öffentliche Kritik hat leider die Mißstände nicht beseitigt. Auch bei den gegenwärtigen Sitzungen des Reichslags bildet die Verödung des stattlichen Reichstagshauses die Regel. Nur wenige Sitzungen erfreuen sich eines besetzten Hauses. In den übrigen Fällen reichte die Zahl der anwesenden Abgeordneten niemals zur Beschlußfähigkeit aus, und nur dem Umstande ist eine Fortführung der Geschäfte zu verdanken, daß der Vorstand es unterließ, die Beschlußunfähigkeit ausdrücklich anzuerkennen.
Selbst bei einer so wichtigen Berathung, wie der des bürgerlichen Gesetzbuches, waren am Montage nur 50 Abgeordnete anwesend. Es ist sogar vorgekommen, daß sich außer dem Vorsitzenden und den Pflichtrednern der Parteien kaum noch 15 Personen auf den Abgeordnetenplätzen befanden. Infolgedessen ist es den Sozialdemokraten wiederholt gelungen, die Debatte zu beherrschen und bei Außenstehenden die Anschauung zu wecken, als ob sie mit gutem Grunde klagten. Das kann so nicht fortgehen. Reben dem sachlichen Schaden der Gesetzgebung kommen auch die Nachtheile für das nationale Bewußtsein in Betracht.
Man mag über den deutschen Parlamentarismus und seine geschichtliche Entwickelung denken, wie man will; die Bedeutung einer Körperschaft, welche allen Gliedern des Reiches das Recht der Antheilnahme an der nationalen Gesetzgebung gewährleistet, kann gar nicht genug gewürdigt werden. Die Minderung des Ansehens und der Würde des Reichstags beeinträchtigt auch das Bewußtsein der nationalen Zusammengehörigkeit, und das mangelnde Interesse an seinen Verhandlungen muß naturgemäß die nationale Gesinnung schädigen.
Den Trägern eines Reichstagsmandats liegt daher die Pflicht der Ausübung ihres Ehrenamtes nicht nur durch Eintreten für hohe politische Zwecke, sondern in erster Reihe durch Theilnahme an den Verhandlungen selbst ob. Wer dazu keinen Beruf oder keine Neigung in sich fühlt, soll sich nicht wühlen lassen oder sein Mandat ehrlicher Weise seinen Wählern wieder zurückgeben. Die Nation kann das mit Recht von ihren parlamentarischen Vertretern erwarten, da sie ihnen bereitwillig die Ehren ihres Amtes zuerkennt. Und derjenige Reichstagsabgeordnete wappnet selbst die Kritik gegni sich, der sich der Rücksichten auf seine Wähler und auf das Wohl des Vaterlandes entschlägt. — r.
Tagesschau.
Neue kowmandirende Generale. Der Austritt des Prinzen Friedrich von Hohenzollern, konimandirenden Generals des 3. Armeekorps, aus dem aktiven Militärdienst wird von einem Theil der Presse auf die Kotze'sche Angelegenheit zurückgesührt. Das ist ein Irrthum. Gewiß mag es den Prinzen nicht besonders angenehm berührt haben, daß das Urtheil des Ehrengerichts der Ziethen'schen Husaren, dem er beigetreten, umgestoßen wurde; aber maßgebend für das Abschiedsgesuch des Prinzen konnte dies selbstverständlich nicht sein; schon nach Beendigung der Herbstmanöver vor dem Kaiser, bei dem Prinz Friedrich die aus dem 3. und dem Gardekorps gebildete Armee befehligte, die über die gegnerische, gebildet aus dem 9. und 2. Armeekorps (Kemmandircnder Gias Waldersee), Vortheile nicht erringen konnte, soll sich der Prinz mit Rücktritlsgedanken getragen haben.
Außer dem Kommando des 3. Armeekorps soll in nicht zu ferner Zeit auch noch ein zweites frei werden. Das eine Armeekorps wird der Obcrquar- tiermeister und Cbef der Landesaufnahme Oberhoffer erhalten; letzterer ist am 28. Juli 1858 Sekondelieutenant geworden und ist nach einer außerordentlich raschen Karriere seit dem 18. November 1890 Generallieutenant. Das zweite bald frei werdende Generalkommando wird der Kommandeur der 31. Division, Generallieutenant von Jena (Straßb rg), erhalten, von Jena ist am 14. August 1856 Sekondelieutenant geworden, Generallieutenant ist er seit dem 19. September 1891. Im Feldzug 1870/71 waren beide, Oberhoffer und von Jena, Hauptleute, beide zeichneten sich so aus, daß sie mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse dekorirt wurden.
In geradezu herzerfrischender Weise hat der als Regierungskommissar für die Berathung des bürgerlichen Gesetzbuches bestellte Prof« ssor Dr. So h rn in der 32. Sitzung des Reichstages den sozialdemokratischen Allerweltsredner Stadthagen unter lebhaftem Beifall des Hauses ad absurdum geführt. Der seines rechtsanwaltlichen Charakrers entkleidete „Genosse" Stadthagen, welcher sich in seiner das Gesetzbuch verurtheilenden Rede erdreistet hatte, „Namens des deutschen Volkes" zu sprechen, mußte sich sagen lassen, daß im Vergleich zu den Ausführungen des Geheimrath Dr. Planck kein Zweifel darüber obwalten könne, wer als deutscher Mann, als Vertreter und Förderer unseres deutschen Volkes, als Vertreter deutscher Wahrhafti.keil, Gerechtigkeit und Treue anzusehen sei. Die gedankenlose Behauptung des „Genossen" Stadthagen, daß in der vorberathenden Kommission des Gesetzbuches die Arbeiter nicht vertreten gewesen seien, wurde mit den treffenden Worten abgewiesen; „Wir Beamte, die wir alle keinen Grundbesitz und keinen Gewerbebetrieb haben, sind selber Arbeiter; alles, was ich bin und habe, habe ich mir er- arbeitet. Und darauf bin ich stolz!" Den von Seiten des „Genossen" Stadthagen erhobenen, vom Präsidenten leider nicht gerügten, unqualifizir- baren Vorwurf, daß das Gesetzblich kodifizirtes Unrecht sei, charakterisirte Prof. Dr. Sohrn mit Recht als schwere Beleidigung aller derer, die an dem Entwurf mitgearbeitet hätten. Die Herren Sozialdemokraten quittir- ten denn auch mit bem üblichen Lärm über die Hiebe, die ihnen verdientermaßen zu Theil wurden.
Die Lchrcrbesoldnngskommission des Abgeordnetenhauses nahm die Bestimmungen bezüglich des Grundgehalts der Rektoren und Hauptlehrer an, ebenso die Bestimmungen über das Einkommen bei jüngeren Lehrer und der einstweilen angestellten Lehrer und Lehrerinnen.
Eine Generalversammlung des Bundes der Landtvirthe sindct am 18. Februar in Berlin im Circus Busch statt. Die Tagesordnung ist folgen!c; 1. Begrüßungsmort des ersten Vorsitzenden u. Plötz. 2. Geschäftsbericht des Direktors Suchsland. 3. Revisionsbericht des Ausschusses.
4. Verbandlungen über: a) die volks wir thschaftlichen Grundanschauungen des Bundes, Referent Dr. Rösicke-Görsdorf; b) die Hauptforderungen des Bundes (Antrag Kanitz, Börsen und Währungsreform), Referent Dr. Lindström-Goslar. 5. Anträge aus der Versammlung. Anträge müssen spätestens am 10. d. Mis. in Händen der Direktion Berlin 8W., Deffauer- straße 7, sein.
In der Koufektlonsbranche ist, wie schon kurz gemeldet, eine große Streikbewegung im Gange aus Anlaß von Forderungen, die von den Konsektionsschneidern und -Schneiderinnen gestellt werden. Verlangt wird insbesondere Einrichtung von Betriebswerkstälten, bessere Bebandlung, namentlich der Arbeiterinnen, schnellere Abfertigung bei Empfangnadme der Arbeit, ein Lohntarif, mindestens wöchentliche Lohnzahlung am LchliZse der Woche. In Hamburg wurde beschlossen, in sämmtlichen KonfekiionsgZchäften die Arbeit niederzulegen; in Stettin, Breslau, Erfurt und anderen stabten ist ebenfalls Generalstreik proklamirt worden. In Berlin wurde in 4 Volksversammlungen der Beschluß gefaßt, in einen Ausstand ernzutreien, falls bis zum 9. Februar eine Einigung mit den Arbeitgebern ulet die ausgestellten Forderungen nicht erzielt werde. Wie der „Konf. berichtet, wird die Lohnbewegung bei der Regierung aufmerksam verfolgt. Ein Re- gierungsralh aus dem Handelsministerium habe die Chets der bekanntesten Beiliner Konfektionsfirmen ausgesucht und mit ihnen eingehend über die Möglichkeit der Einrichtung von Betriebswerlsiâtten gesprochen. Alan habe ihm gegenüber die Ansicht vertreten, daß die Einrichtung von Betriebs-