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Nv. 20,
Freitag den 24. Januar
1896.
Amtliches.
SlâHl^eis ^banau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Schulnachrichl.
Das neue Schuljahr wird Montag den 13. April d. Js. beginnen. Die Anmeldungen finden unter Vorlage der Geburls- und Impfscheine in der Zeit vom 3. bis z U M 15. Februar d. Js. vormittags von 11 bis 12 Uhr in den betrt ffenden Schulgebäuden statt und erfolgen
1. für die Knabenmittelschule bei Herrn Rektor Bartmuß, Schulhaus am Johanniskirchplatze,
2. für die Mädchenmittelschule bei Herrn Rektor Jckler, Bebraer Bahnhofstr. 9,
3. für die Knabenvolksschttle bei Herrn Rektor Dieterich, Neubau neben dem Knabenmittelschul-Gebäude,
4. für die Mädchenvolksschule bei Herrn Rektor Umbach, Reben- 3 gaffe 13 (ReuNadt).
Schulpflichtig werden zu Ostern d. Js. alle Kinder, welche das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben oder bis zum 30. September d. Js. vollenden werden. Dieselben sind daher in der angegebenen Zeit ordnungsmäßig zur Schule anzumelden.
Wenn schulpflichtig gewordene Kinder geistig oder körperlich so wenig entwickelt sind, daß sie an dem Klassenunterrichte noch nicht erfolgreich theilnehmen können, so haben die Eltern oder Vormünder dieselben unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung dennoch zur Schule anzumelden, damit zum Nachweise der erfüllten Schulpflicht das Erforderliche gewahrt werde.
Kleinkinderschulen dürfen Kinder nicht über das bezeichnete Lebensalter hinaus in Pflege behalten.
Die Unterlassung der rechtzeitigen Beschulung schulpflichtiger Kinder unterliegt den Strafbestimmungen über unentschuloigte Schul- verfâumnisse.
Hanau den 24. Januar 1896.
Der Schuldirektor
Iunghenn. 1072
Englische Rüstungen.
England setzt seine einmal begonnenen Rüstungen eifrig fort, und nach dem dabei entfalteten Eifer zu urtheilen, sollte man glauben, der Mobilisationsbefehl liege zur Unterschrift bereit und sei ein Krieg durchaus unvermeidlich. Eine außerordentliche Erregung herrscht besonders im Depot der Militäreffekten, das seit dem Jahre 1876 in Pimlico besteht. Gegenwärtig sind in diesem Depot 1350 Frauen und 187 Männer beschäftigt. Das Depot besteht aus einer ganzen Häuserreihe, wovon jedes Haus eine Länge von 180 Metern hat. In den Zentralwerkstâtten arbeiten 1000 Frauen an vielen Hunderten von Nähmaschinen. Sie verschwinden vollständig hinter den Haufen von schwarzem, blauem oder scharlachrothem Tuch. In ; dieser großen Arbeitsstätte werden wöchentlich 11000 Uniformen hergestellt; es gilt diese Zahl aber nur für Friedenszeiten. Wenn am politischen Horizont düstere Wolken aufsteigen und man Säbelrasseln in der Ferne hört, dann wird die Produktion ins Unglaubliche gesteigert, und in einer Woche können dann bis 100 000 Uniformen aus dem Depot von Pimlico hervorgehen. Und diese Ziffer selbst wird jedenfalls in der heutigen so fieberhaft erregten Periode übertroffen. Denn es ist festgestellt worden, daß man im Depot in sechs Tagen schon 650 000 Uniformen angefertigt hat. Während des verflossenen Jahres, wo in Europa Ruhe herrschte, wurden für die neuen Uniformen 5 856 372 Knöpfe gebraucht. Die Tuch- ■ abfälle, die gewissenhaft gesammelt und verkauft werden, haben im letzten I ^Zadr einen Ertrag von über 120000 Mark geliefert. Nus dieser Ziffer allein ist wohl schon zu erkennen, welche Wichtigkeit dem Depot von Pimlico zuzuschreiben ist. Der Kostenpreis der Uniformen ändert sich natürlich mit den Uniformen selbst. Die billigste Uniform und die einfachste ist die der Linientruppen. Sie kommt auf etwa 56 Mk. zu ssihen. Die Uniform der Highlanders, eine Abtheilung schottischer Soldaten, in d-ren Bekleidung die Hose durch eine Art Unterrock, „Kilt" genannt, er- f fitzt wird, kostet mit allem Zubehör etwa 90 Mk. Die schönste und ; Heuerste Uniform tragen die Soldaten der Leibgarde. Dieselbe kommt auf ; 158 Mk. zu stehen. Die Fabrik von Pimlico liefert jedoch nicht nur die
Uniformen für die Soldaten der englischen Garnisonen, sondern auch für die in tm Kolonien befindlichen Truppen, und man zählt mehr als 200 Arten von Wafstnröcken, die dort gefertigt werden.
In den großen Arsenalen der Marinestationen herrscht ebenfalls eine fieberhafte Thätigkeit. Alle alten Schiffe sollen ausgebessert und wieder seetüchtig gemacht werden — gleichviel welch ungeheuere Summen diese Reparaturen kosten. In den letzten Tagen ist Befehl gegeben worden, die Flotille der königlichen Familie, besonders die beidenJachten „Viktoria- Albert" und „Osborne" in Stand zu setzen, und werden die guten englischen Steuerzahler wieder herhalten müssen. Die „Viktoria-Albert" ist mehr als 40 Jahre alt. Dieselbe diente der dänischen Prinzessin Alexandra, Braut des Prinzen von Wales, im Jahre 1863 zur Ueberfahrt nach England. Diese Jacht hat 3 Millionen gekostet, und wird man nun für deren Instandsetzung auch noch 2 Millionen verausgaben, sodaß das Schiff, das für die heutige Marine gar keinen Werth mehr hat, auf etwa 5 Millionen Mark zu stehen kommt. Das Schiff „Osborne", das vor 20 Jahren gebaut worden ist, und das genau viermal im Jahre der Königin Viktoria dient, wird mit den nämlichen Kosten und mit noch größeren von Neuem ausgerüstet. Diese beiden Schiffe, welche nach alten Plänen gebaut sind und nur noch als Reliquien betrachtet werden können, kosten so dem englischen Staatsschatz rund 15 Millionen, und noch ist es nicht am Ende. Wahrlich, diese Festhaltung an alten Reliquien geht zu weit, um sich noch rechtfertigen zu lassen und um vor dem Ausland mit der großen Zahl der Schiffe zu prahlen.
Tagesschau.
Der Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, wie er gestern vom Bundesrath angenommen ist, zerfällt in vier Abschnitte. Aus dem ersten Abschnitte, der allgemeine Vorschriften enthält, ist hervorzuheben, daß gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Gesetz über Aenderungen des Gerichtsverfassungsgefitzes, der Zivilprozeßordnung und der Konkursordnung, ein Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, eine Grundbuchordnung und ein Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft treten soll. Ferner ist von Bedeutung, daß als Bundesstaat im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes auch Elsaß-Lothringen gilt. Der zweite Abschnitt behandelt das Verhältniß des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen. Dereu Vorschristen treten insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Einführungsgesetz die Aufhebung ergibt. Im Einzelnen werden dann mannigfache Aenderungen in verschiedenen Reichsgesetzen vorgenommen und einzelne Gesetze oder Gesetzesparagraphen aufgehoben. Der dritte Abschnitt regelt in 97 Paragraphen das Verhältniß des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen. Es werden deren privatrechtliche Vorschriften außer Kraft gesetzt, soweit nicht in dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Einführungs- gesetz ein Anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben die Bestimmungen der Staatsverträge, die ein Bundesstaat mit einem ausländischen Staate vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches geschlossen hat. In eingehender Weise werden dann die landesgesetzlichen Vorschriften aufgeführt, die von dem Bürgerlichen Gesetzbuch unberührt bleiben. Dahin gehören z. B. die Vorschriften über Rentengüter, Deich- und Sielrecht, Jagd und Fischerei, Regalien, Zwangs- und Bannrechte sowie Realgewerbeberechtigungen, Versicherungsrecht, Verlagsrecht, Haftung der Beamten u. a. Der letzte Abschnitt enthält Uebergangsbestimmungen.
Bei der Vorlegung des Emis hat der Finanzminister Miquel im preußischen Abgeordnetenhause bereits darauf Hingewiesen, daß der Ertrag der Domänenvorwerke Mindereinnahmen ergeben habe. In der Nachweisung über die Ergebnisse der anderweitigen Verpachtung der im Jahre 1895 pachtlos gewordenen Domänenvorwerke, die in diesen ragen dem Abgeordnetenhause zugegangen ist, wird das bestattet. Die Uebersicht entrollt kein besonders günstiges Bild der wirthschafllichen Lage. Der bei der neuen Verpachtung erlangte Pachtzins ist um 104 000 Mk. geringer als der bisherige Pachtzins. Während er bisher 9 7 5 000 Mk. betrug, ist er jetzt auf 871000 M k. gesunken. Von den einzelnen Provinzen haben im Durchschnitt nur Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen Nassau einen etwas höheren Betrag ergeben, alle übrigen Provinzen ergaben einen zum Theil bedeutend niedrigern Pachtzins als bisher. Die ge