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Nr. 13.
Donnerstag den lo. Januar
1896,
Amtliches.
Dicnstnachrichtcii aus dem Kreise.
Gefunden: Ein gelber neuer hölzerner Deckel von einem Kinderstühlchen. Eine Hacke. 12 abgetragene Cravatten. Eine Brille mit Futteral. Vor ca. 3 Wochen eine Zigarrenspitze mit Futteral.
Verloren: 15 Stück halbfertige Brillanten (in einem kleinen Papiersäckchen); dem Wiederbringer eine Belohnung.
Hanau am 16. Januar 1896.
iptaöt&rei# ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden noch nicht ertheilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. I bei dem hiesigen städtischen Meldeamte zur Rekrutirungsstammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.
Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.
Die außerhalb geborenen, hier wohnhaften Militärpflichtigen des Jahrgangs 1876 haben bei Anmeldung zur Stammrolle ihren Geburtsschein vorzulegen. Die Geburtsscheine werden von den betreffenden Standesämtern kostenfrei ausgestellt.
Hanau am 2. Januar 1896.
Der Oberbürgermeister Dr. Gebeschus.
* Der Entwurf des Margarinegesetzes bezweckt nichts Anderes, als einerseits die Schmutzkonkurrenz der Margarine gegen die Naturbutter einzudämmen, andererseits die gesundheitsgemäße Herstellung dieses Speisefettes sicher zu stellen. Man sollte meinen, daß, unbeschadet der Frage, ob die zur Erreichung der gesetzgeberischen Absicht vorgeschlagenen Mittel zweckmäßig und nothwendig sind, jeder verständige, unbefangen urtheilende Mensch diesen Zielen der Vorlage grundsätzlich zustimmen müßte. Da hat man aber die Rechnung ohne die Linke des Reichstages gemacht. Die Betheiligung des unlauteren Wettbewerbes der Margarine wird der deutschen Butterproduktien nützen, mithin der Handwirthschaft die schweren Zeiten niedrigster Preise ihrer Erzeugnisse in Etwas überwinden helfen. Diese Wirkung der vorgeschlagenen Verschärfungen des Gesetzes von 1887 genügt, um die als Linke vereinigte bürgerliche und soziale Demokratie zu den leidenschaftlichsten Gegnern der Vorlage zu machen.
Wenn über den niedrigen Preis des Getreides geklagt wird, so pflegt von dieser Seite den Landwirthen eine Erweiterung der Viehwirthschaft angerathen zu werden. Noch jüngst ist dies aus Anlaß bet' bayerischen Agrarenquete mit großem Nachdruck geschehen. Trotzdem werden aber vorD derselben Seite mit dem größten Eifer alle Maßregeln bekämpft, welche die deutsche Viehwirthschaft zu schützen und ihren Ertrag thunlichst zu erhalten bestimmt sind. Obwohl die Unrentabilität des Körnerbaues bereits eine solche Ausdehnung der Milchwirthschaft zur Folge gehabt hat, daß das An- gebot von Naturbutter die Nachfrage übersteigt, will man auch nicht die j Hand dazu bieten, durch Beseitigung des künstlichen, durch Fälschung mittels Margarine herbeigeführten Angebots die Herstellung des Gleichgewichts zwischen diesem und der Nachfrage zu fördern. Es steht dies genau auf derselben Linie, wie der heftige Kampf gegen die im veterinärpolizeilichen Interesse erlassenen Verboie und Beschränkungen der Vieheinfuhr. Was wiegen in den Augen unserer Demokraten, sowohl der man chesterlicken als der sozialen Färbung, Wohl und Wehe der heimischen Landwirthschaft gegenüber dem Interesse einiger Händler unb ^sonstiger In- I teressenten. Denn um deren Interessen handelt es sich in der That nur; die gar nicht bktheiligteir Interessen der ärmeren Bevölkerung dienen nur als
Draperie. Man sieht eben wieder einmal, was für guie g-reuube die deutsche Landwirthschaft an den Demokraten jeglicher Observanz hat.
Tagesscha«.
Berlin, 15. Jan. Der Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuches soll vor seiner Einbringung in den Reichstag, welche bestimmt mit Ausnahme des dazu gehörigen Einführungsgesetzes zum 18. Januar erfolgen soll, vorher dem Kaiser überreicht werden. Wie verlautet, werde die Ueber- reichung heute oder morgen durch den Staatssekretär Nieberding erfolgen.
Das LehrerbesoldMtgsgesetz enthält 26 Paragraphen. Dasselbe bestimmt im zweiten Paragraphen „das Grundgehalt auch in beson- ! ders billigen Orten für Lehrerftcllen mit nicht unter 900 Mk., für Lehre- : -rinnen nicht unter 700 Mk. jährlich festzusetzen. § 3: Das Einkommen der einstweilen ungestillten Lehrer und Lehrerinnen beträgt 20 Prozent ' weniger als das Grundgehalt der betreffenden Schulstellen. § 5 : Die Alterszulagen sind nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse derart zu gewähren, daß der Bezug mit 7 Jahren nach Eintritt in den öffentlichen Schuldienst beginnt und daß die neuen Zulagen in Zwischenräumen von je 3 Jahren gewährt werden. § 6: Die Höhe der Alterszulage gleicht der Höhe des Grundgehaltes nach den örtlichen Verhältnissen und ist erforderlichen Falles nach einer besonderen Aufstellung festzujctzen. Die Alterszulagen sind aus 9 Stufen gleichmäßig zu vertheilen. Die Alterszulage darf nicht niedriger sein als für Lehrer jährlich 80 Mk., steigend von 3 zu 3 Jahren von je 80 Mk. bis jährlich 720 Mk.; für Lehrerinnen 60 Mk., steigend von 3 zu 3 Jahren um je 60 Mk. bis jährlich 540 Mk.; § 14; Die Miethsmtschâdigung soll in der Regel ein Fünftel des Grund- gehaltes mit dem Alterszulagen-Kaffenbeitrag nicht übersteigen. § 25: Aus der Staatskasse werden zu den Dienfteinkommen für den ersten Lehrer 500 Mk., für die anderen 300 Mk., für die Lehrerinnen 150 Mk. jährlich gezahlt. Der Staatsbeitrag wird bis zur Höchstzahl von 25 Schulstellen für jede politische Gemeinde gewährt.
Die Tagesordnung der 24. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths, der vom 3. bis 7. Februar tagt, umfaßt die Währungsfrage, die Nahrungsmitteltonlrolle in Deutschland mit besonderer Rücksicht auf den Schutz der landwirthschaftlichen Produkte vor dem unlauteren Wettbewerb ihrer Ersatzmittel, die Stellung der Landwirthschaft zu dem Erlaß eines Warrantgesetzes mit besonderer Rücksicht auf die genossenschaftliche Verwerthung des Getreides, die Beschäftigung von Insassen und Unterbringung von Entlassenen der Straf- und ähnlichen Anstalten in landwirthschaftlichen Betrieben, die Organisation des ländlichen Arbeitsnachweises, die Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes, betreffend Regelung des Verkehrs mit Düngemitteln, Futtermitteln und Saatgut, Handel und Notirungswesen an den deutschen Schlachtviehmärkten, Einführung des Handels nach Lebendgewicht.
Bei der gestrigen in der bayerischen Abgeordnetenkammer erfolgten Berathung den Ccutrumsantrâges, betreffend die Konversion der vierprozentigen Anleihe, erklärte der Finanzminister Dr. von Riedel, er halte den gegenwärtigen Zeitpunkt für die Konversion ungeeignet; da er auch einen künftigen Termin heute unmöglich bestimmen könne, wünsche er, daß der Ceirtrumsantrag, der die Wahl des Zeitpunktes der Regierung überläßt, zur Annahme gelange.
Eine deutliche Antwort l)at England aus den Kolonien erhalten. Nach einer Meldung des Bureau Rcliter versicherte der Gouverneur von Natal, Sir W. T. Hety Hntchinsohn, in einer Unterredung dem Präsidenten Krüger, er habe mit großem Schinerze von Jameson's Handlungsweise gehört, namentlich da es meist Ergländer waren, welche den Angriff ausgeführt haben. Der Go uv ern eu r b eg l ü ckw ün sch t e den Präsidenten zu der wirksamen und schnelleir A b ivehr des Angriffes. Der Gouverneur der Kapkolonie werde fortgesetzt alles aufbieten, um den Frieren unter den Völkern Afrikas zu sichern. Präsident Krüger antwortete, das Eindringen Jameson's sei eine der schändlichsten Handlungen, die je begangen worden seien. Er freue sich, daß die rechtlich denkenden Engländer darüber entrüstet seien. Die Regierung der Südafrikanischen Republik sci auf christlicheir Grundsätzen ge.