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Nr. 8.
Freitag den 10. Januar
1896.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Der Königliche Rentmeister Rechnungsrath Kiel zu Hanau hat unter seiner vollen persönlichen Verantwortlichkeit mit unserer Genehmigung seinen Privatgehülfen Jakob Herrmann zur Ertheilung von Quittungen über Zahlungen an die Steuer- und Forstkafse dortselbst bevollmächtigt.
Cassel den 31. Dezember 1895.
Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
Stirn. 491
^aTVÖürct^ ^banau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Bezugnehmend aus meine Verfügung vom 4. November v. Js. A. 3026 — abgedruckt im Hanauer Anzeiger Nr. 262 — mache ich die Herren Bürgermeister des Kreises darauf aufmerksam, daß in den nach 8 109 Zivilprozeßordnung zur Begründung von Gesuchen um Bewilligung des Armenrechts für Ehefrauen auszustellenden Armuthszeugnissen auch die Vermögensverhaltnifse deren Ehemänner genau darzustellen sind.
Hanau am 4. Januar 1896.
Der Königliche Landrath
A. 15 v. Schenck.
Dicnstnachrichtcn aus dem Kreise.
Entlausen: Ein kleiner weißer Foxterrier.
Verloren: Eine Brille mit Futteral.
Gefunden: Ein Portemonnaie mit Geld. Eine große Leitleine. Ein Sporn. Ein Paar Kinderstauchen.
Hanau am 10. Januar 1896.
Zur Erhebung der fälligen Brandfteueru wird für die Stadt Hanau Termin auf den 13. dis 16. Januar d. I., morgens */s9—V2I2 Uhr, in die Brauerei Orschler, Langstraße 27, hier anberaumt.
Hanau am 7. Januar 1896.
Die Landes-Renterei.
Heidelbach. 384
Tagesschau.
Berlin, 9. Januar.
Der Bundesrath hat in seiner heutigen Sitzung die Ausschußanträge, betreffend die anderweite Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes über Abänderung der Gewerbeordnung, mit einigen Abweichungen angenommen. Den zuständigen Ausschüssen wurden überwiesen: der Reichstagsbeschluß zu der Denkschrift, betreffend die Ausführung der seit dem Jahre 1875 erlassenen Anleihegesetze, der Antrag Preußens, betreffend die Regelung der Arbeitsverhältnisse in Bäckereien und Konditoreien, der Entwurf einer Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 16. August 1876 über die Kautionen der bei der Militär- und Marineverwaltung angestellten Beamten, ferner die Vorlage, betreffend die Ausdehnung der Unfallversicherung auf die große Hâringsfischerest betreffend die Behandlung der abgestempelten Schuldverschreibungen der russischen zweiten Staats-Prämienanleihe von 1866 und der Entwurf eines Gesetzes wegen Feststellung des Landeshaushalts- Etats von.Elsaß Lothringen für das Etatsjahr 1896/97.
Der Königl. Preußische Staatsminister und Minister des Innern Freiherr von der Recke von der Horst ist zum Bundesrathsbevollmächtigten für das Königreich Preußen und der Staatsminister, Wirk!. Geh. Rath von Wegnern, zum Bundesrathsbevollmächtigten für das Fürstenthum Schaumburg-Lippe ernannt worden.
Berlin, 9. Januar.
Der Reichstag nahm heute seine Arbeiten wieder auf. Bei Beginn der Sitzung theilt ^er Präsident Frhr. v. Buol mit, daß er Namens des Reichstags Sr.
Majestät dem Kaiser aus Anlaß des Ablebens Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Alexander von Preußen die ehrfurchtsvollste Theilnahme ° zum Ausdruck gebracht habe, worauf Se. Majestät telegraphisch den wärmsten Dank ausgesprochen habe. Hierauf wird der Abg. v. Holleuffer zum Mitglied der Reichsschuldenkommission gewählt. Es folgt nunmehr die erste Lesung der Entwürfe eines Börsen gesetzt und eines Depotgesetzes. Der preußische Handelsminister Frhr. j). Berlepsch weist darauf hin, daß der Börsengesetzentwurf auf dem Standpunkt des Berichts der Börsenenquetekommission stehe. Einen entscheidenden Werth legten die verbündeten Regierungen auf eine Verstärkung der staatlichen Aufsichtsbefugniß. Es solle einerseits die Bewegungsfreiheit des Börsenhandels nicht eingeschränkt, andererseits aber solle den Mißständen der Börse, namentlich der weitverbreiteten Spielsucht, nach Möglichkeit abgeholfen werden. Die verbündeten Regierungen glaubten, dieses Ziel mit diesem Entwurf zu erreichen. Das Depotgesetz bezwecke, dem Publikum einen größeren Schutz vor Verlusten zu gewähren. Allerdings würden die Depotsunterschlagungen nicht ganz und gar aus der Welt geschafft werden können, aber das Gesetz gewähre doch einen erheblichen Schutz, namentlich dem unkundigen Laien. Abg. Graf Kanitz(konst) betont, es sei ein scharfer Unterschied zu machen zwischen dem Handelsstand und den Börsenkreisen. Die Börsenkreise seien einer Börsenreform abgeneigt, während der große Handelsstand eine solche wünsche. Die Börse sei an und für sich ein nothwendiges und nützliches Institut, aber gerade deshalb müsse sie frei fein von den ihr anhaftenden Mißständen. Es handle sich jedoch nicht nur um wirthschaftliche, sondern auch um tiefe soziale Schäden. Die Gesundung von diesen Schäden werde jeder Erwerbsstand an seinem eigenenen Leibe spüren. Redner wünscht in mehrfacher Hinsicht eine Verschärfung der Vorlage. Abg. Meyer (freist Ver.) führt aus, daß der Börsenverkehr für unser wirtschaftliches Leben in der Gestalt, wie sie sich herausgebildet habe, eine unerläßliche Nothwendigkeit sei. Das vorgeschlagene Gesetz werde aber nur den kleinen Bankiers Schwierigkeiten machen und die großen Bankhäuser begünstigen. Ob das den Befürwortern der Vorlage erwünscht sei, wäre denn doch fraglich. Indessen, man sei nun einmal in der Stimmung, daß etwas geschehen müsse, und da werde wohl das Unzweckmäßige geschehen und die Vorlage angenommen werden. Abg. Gamp (Reichèp.) hebt hervor, es wäre erfreulich gewesen, wenn aus den Börsenkreisen heraus die Reform in Angriff genommen worden wäre, aber darauf habe man lange Jahre vergeblich gewartet. Auch von der Landesgesetzgebung sei hier nicht viel zu erwarten, man müsse daher den Weg der Reichsgesetzgebung beschreiten. Man sage zwar, daß sich die Interessen auf der Börse ausglichen, man dürfe also hier nicht eingreifen, aber das sei eine irrthümliche Auffassung. Der Redner wünscht in einigen Einzelbestimmungen des Börsengesetzes noch wesentliche Verschärfungen und erklärt sich schließlich mit dem Depstgesetz im Allgemeinen einverstanden. Der Reichsbankpräsidcnt Koch betont, daß der Kern des deutschen Handelsstandes wahrhaft gut sei, doch habe er sich außer Stande gezeigt/die dem Börsengeschäft anhaftenden Uebelstände zu beseitigen, daher sei das Gesetz im allgemeinen Interesse nothwendig lind werde in seiner Gesammtwirkung ein heilsames Resultat ergeben.
Fortsetzung Freitag 1 Uhr.
Berlin, 9. Jan. Heute Vormittag empfingen Seine Majestät der Kaiser und König den Kriegsminister und den Chef des Militärkabinets zum Vortrag. Mittags 12 Uhr wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten der Trauerfeier für den Prinzen Alexander von Preußen in der Dom-Jnterimskirche bei.
Berlin, 9. Jan. Die „National-Zeitung" theilt mit, der Kaiser habe gestern die Anordnung getroffen, daß die Schutztruppe in Deutsch- Ostafrika in eine Art Gendarmerie reorganisirt werde und dem Gouverneur unterstellt wird.
Berlin, 9. Jan. Der Bundesrath überwies den Antrag Preußens, betr. die Regelung der Arbeitsverhältnisse der Bäckereien und Konditoreien, dem zuständigen Ausschüsse.
Hannover, 9. Jan. Der Kaiser zeichnete abermals den Hannoverschen Männergesangverein durch Ordensverleihungen an die Mitglieder des Soloauartetts aus: Eiseubahnsekretär Böhning und Betriebssekretär Kehne erhielten den Kronenorden 4. Klasse, die Lehrer Möller und Dedekin den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens der Hohenzollern. (RH.K.)