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Str. 2.
Freitag den 3. Januar
1896.
Amtliches.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
- Gefunden: Ein Taschenmesser. Ein wollener Damenschuh. Ein großer Gummischuh. Eine schwarze Schürze. Ein Portemonnaie mit Geld.
: Zugelaufen: Ein weißer Spitzhund mit gelben Abzeichen und l^ein schwarzer Pudel.
Verloren: Ein Portemonnaie mit ca. 9 Mk.
Hanau am 3. Januar 1896.
^aöt&ret0 ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Oeffentliche Bekanntmachung.
SttUttliersnlWUNg siir das ätcukljahr 189697, 3 Auf Grund des § 24 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni * 1891 wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 1 3000 Mk. veranlagte Steuerpflichtige in der Stadt Hanau aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. Januar bis 21. Januar 1898 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die obenbezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein besonderes Formular nicht zugegangen ist. .
p Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, ■ geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittelst Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden im Rathhaus, Zimmer . Nr. 16, während der Stunden von 10—IS1/» Uhr vormittags zu Protokoll entgegen genommen.
Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß § 30 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der gesetzliche« Rechtsmittel gegen die Einschätzung zur Einkommensteuer für das Steuerjahr zur Folge.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im § 66 des Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Zur Vermeidung von Beanstandungen und Rückfragen ersuche ich, die den Angaben der Steuererklärung zu Grunde liegenden Berechnungen auf den Seiten 3 und 4 der Steuererklärungsformulare mitzutheilen.
Für die Berechnung des Abzugs für Unterhaltung und Abnutzung der Gebäude kommt wieder wie in den Vorjahren ein Normalsatz von zusammen l°/e des Feuerversicherungs-Taxwerthes in Abzug, dagegen darf die Gebäudesteuer nicht mehr abgezogen werden, weil dieselbe vom 1. April 1895 ab nicht mehr Staatssteuer ist.
Steuerpflichtige, welche gemäß 8 26 des Ergänzungssteuergesetzes vom 1t Juli 1893 von dem Rechte der Vermögensanzeige ^ ^au^ machen wollen, haben dieselbe ebenfalls innerhalb der oben an- gegebenen Frist nach dem vorgeschriebenen Formulare bei dem Unterzeichneten l jchrrjkich oder zu Protokoll abzugeben. Es wird hierbei bemerkt, daß eine gesetzliche Verpflichtung znr Abgabe der Vermögens-
L anWe nicht besteht.
I Auf die Berücksichtigung später eingehender Vermögensanzeigen bei \ ter eranlagung der Ergänzungssteuer kann nicht gerechnet werden.
«Wissentlich unrichtige oder unvollständige thatsächliche Angaben über ^ Lâmögen in der Vermögensauzeige sind im § 43 des Ergänzungs- Hä^etzes mit Strafe bedroht.
Jt.' pnau, 2. Dezember 1895.
> da^. Der Vorsitzende
F der Veranlagungs-Kommission
vo\ für den Stadtkreis Hanau.
V Dr. Gebeschus.
Jeder Milnärpsstchnge, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden noch nicht ertheilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum L Februar d. I bei dem hiesigen städtischen Meldeamte zur Rekrulirungsstammrofle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.
Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze augedrohten Nachtheile.
Die außerhalb geborenen, hier wohnhaften Militärpflichtigen des Jahrgangs 1876 haben bei Anmeldung zur Stammrolle ihren Geburtsschein vorzulegen. Die Geburtsscheine werden von den betreffenden Standesämtern kostenfrei ausgestellt.
Hanau am 2. Januar 1896.
Der Oberbürgermeister Dr. Gebeschus.
Bekanntmachung.
Bei dem eingetretenen Thauwetter mache ich wiederholt darauf aufmerksam, daß Eis und Schnee im Stadtbezirk nur an folgenden Stellen abgelagert werden dürfen:
1. am Main (auf dem städtischen Kiesausladeplatz),
2. in der Ausschachtung hinter dem großen Viadukt der Frankfurt- Bebraer Eisenbahn,
3. an dem Kinzig- und Fallbachufer jenseits der Fallbachbrücke.
Sofern das Abladen von Eis und Schnee an anderen Stellen und Wegen stattfindet, wird derselbe nach Maßgabe der Polizeiverordnung vom 6./5. 1780, 4./7. 1804 und 7./1. 1839 mit 3—15 Mark bestraft.
Hanau am 30. Dezember 1895.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus.
Kanckvlskammvr zu Kanau.
Bei der am 30. Dezember vg. Jhs. hier stattgehabten Ersatzwahl zur Handelskammer für den Stadt- und Landkreis Hanau wurden die
Herren
Aug. Deines Gust. Gustine Karl König Jul. Steinheuer
in Firma Conr. Deines jr., „ „ Kehl & Gustine, „ „ A. Grubener, und „ „ Steinheuer & Cie.,
sämmtlich in Hanau wohnhaft, wiedergewählt.
Etwaiger Einspruch gegen die Wahl ist nach § 15 des Gesetzes vom 24. Februar 1870 binnen zehn Tagen bei der Handelskammer anzubringen.
Hanau den 3. Januar 1896.
Die Handelskammer.
Eanthal. 118
Die Ruhmestage des deutsch-französischen Krieges.
XXVIII. Die I. Armee im Januar 1871.
Bapaume — St. Quentin.
3.-19. Januar 1871.
Zu Anfang des neueu Jahres war ein erheblicher Theil der deutschen I. Armee durch die Einschließung von Pèronne in Anspruch genommen; das I. Korps stand noch bei Rouen, und so konnten dem zum Entsatz von Pèronne aufs neue vordringenden General Faidherbe nur verhältnismäßig schwache Kräfte unter Goeben entgegentreten. Schon am 2. Januar kam es bei Sapignies zu einem Zusammenstoß mit ben Franzosen. Volle Bewunderung Mß man der 30. Brigade unter General v. Strubberg zollen für die Zähigkeit und das Geschick, mit welchem sie ein ganzes feindliches Korps siegreich abwies. Tann folgte am 3. Januar die Schlacht bei Bapaume.
Kalt und trüb zog der Tag he: auf, den hartgefrorenen Boden deckte leichter Schnee. Es war besonders die 15. preußische Division, die der andriugenden feindlichen Uebermacht widerstehen mußte. Nur 17 preußische Bataillone kämpften gegen 57 französische. Den Franzosen gelang es zwar,