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Hanauer Anzeiger.
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Weik^. Zeile 15 -4.
WeApatt. Zeile 20 ^.
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Jtr. 68. Donnerstag den 21. März. 1895.
Amtliches.
^andttreis ^anau.
BekanntMachungen des Königlichen t?anvrathsamtes.
Auf Grund der Regierungs-Polizeiverordnung vom 15. August 1894, betreffend die mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen und Finnen, find nach bestandener Fachprüfung als Trichinenbeschauer neu bestellt und verpflichtet worden:
1) für den Schaubezirk (Schauamt) der Stadt Hanau mit Gutsbezirk Neuhof:
Oskar Hentzler hier,
' Heinrich Schaack „
2) für den Schaubezirk Bischofsheim: Heinrich Wilhelm Ebert daselbst;
3) für den Schaubezirk Langendiebach-Rückingen: Jean Bär von Langendiebach;
4) für den Schaubezirk Niederrodenbach-Oberrodenbach-Gutsbezirk Wolfgang: Heinrich Strutt von Niederrodenbach.
Hanau am 19. März 1895.
Der Königliche Landrath.
V. 2036 I. V.: Schneider, Kreissekretär.
Nach Mittheilung des Magistrats zu Aschaffenburg wurde wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Hörstein, Stockstadt und Seligenstadt bis auf Weiteres angeordnet, daß für alle Klauenthiere, welche auf den Viehmarkt zu Aschaffenburg gebracht werden, beim Eintritt in den Markt eine ortspolizeiliche Bescheinigung vorzuzeigen ist, welche unter Angabe der Zahl, des Geschlechtes und der Farbe der einzuführenden Thiere bestätigt, daß letztere aus einem seuchesrcien Orte kommen.
Hanau am 16. März 1895.
Der Königliche Landrath
V. 2076 v. Oertzen.
Dienstnachrichten ans dem Kreise.
Verloren: Ein Zehnmarkstück; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Gefunden: Ein schwarzseidener Damenregenschirm mit Elfenbeingriff. Eine Brille mit Futteral.
Hanau am 21. März 1895.
^fadf&reis ^artait.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.
Im ablaufenden Rechnungsjahr sind an städtischen Straßen mehrere Stämme Nutzholz gefällt worden. Diese Stämme, worunter sich 13 Nußbaum und 7 Platanenstämme befinden, werden am Sonnabend den 30. ds. Mts., morgens 11 Uhr, im Hofe der Kanalthormühle öffentlich meistbietend einzeln zum Verkaufe ausgeboten. Die gesteigerten Stämme sind binnen 8 Tagen nach erfolgtem Zuschlag gegen Vorzeigen der Quittung über geleistete Zahlung von der Lagerstelle abzufahren.
Nachgebote finden keine Berücksichtigung.
Hanau am 16. März 1895.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 3655
Tagesschau.
Berlin, 20. März.
Staatsrath.
Der Staatsrath setzte seine gestrige Berathung über die „Maßnahmen zur Seßhaftmachung der ländlichen Arbeiterbevölke- run g, insbesondere in den östlichen Provinzen", nach der Pause fort und erledigte sie durch Annahme folgenden Beschlusses:
Es erscheint nothwendig :
1. bei Ausführung der Gesetze vom 27. Juni 1890 und 7. Juli 1891 in erster Linie die Begründung von leistungsfähigen Gemeinden^ins Auge zu fassen,
2. zu diesem Behufe staatliche Fonds zur Verfügung zu stellen, aus welchen die Kosten der Auftheilung und der Einrichtung der Gemeinde, Kirchen- und Schulverhältnisfe ohne Heranziehung der Neusiedler bestritten werden,
3. seitens des Staates die Gewährung des sogenannten Zwischen- Kredits behufs Regelung der Schulverhältnisfe des zu zerlegenden Grundstücks sowie der erstmaligen Einrichtung der Rentenstellen zu bewirken,
4. im Interesse der Schaffung eines seßhaften ländlichen Arbeiter- standes die Anwendung des Gesetzes vom 7. Juli 1891 auch auf kleine nicht selbstständige Stellen zuzulassen und hierbei, sofern solche Stellen nicht im Gemeindeverbande den neu zu bildenden Ansiedlergemeinden, sondern in älteren Gemeinden oder Gutsbezirken ausgelegt werden, dem Rentengutsausleger die ad 2 bezeichneten Einrichtungskosten in geeigneter Form aufzuerlegen.
Der Reichstag erledigte heute die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Vornahme einer Berufs- und Gewerbezählung im Jahre 1895. Abg. Lenzmann (fr. Volksp.) wünscht, daß die Zählung an einem späteren Termine als im Sommer vorgenommen werde, weil da die Landwirthschaft alle Arbeitskräfte anspanne und die Zahl der Arbeitslosen nicht hinlänglich ersichtlich werde. Unterstaatssekrctär v. Rottenburg: Die letzte Berufszählung 1882 habe ebenfalls im Sommer stattgefunden; es müsse an diesem Termin festgehalten werden, um eine Grundlage für die Vergleichung zu gewinnen. Voraussichtlich würden übrigens auch bei der im Dezember d. I. vorzunehmenden Volkszählung Erhebungen über die Arbeitslosigkeit erfolgen. Darauf werden der Gesetzentwurf und mehrere von der Kommission vorgeschlagene Resolutionen, welche die Ergänzung der Fragebogen betreffen, angenommen.
Sodann wird die Berathung des Ko lo ni al e t at s fortgesetzt. Auf eine Anfrage des Abg. Bebel (Soz.) erwidert der Direktor der Kolonialabtheilung Kayser, daß die Untersuchung gegen den Assessor Wehlau beendet sei; da aber Wehlau preußischer Beamter und zum Auswärtigen Amte nur beurlaubt sei, so hätten die Akten dem preußischen Justizministerium übergeben werden müssen. Eine Antwort sei von da noch nicht erfolgt. Das Auswärtige Amt beobachte in diesem Falle dieselbe Haltung wie in dem Falle Leist. Infolge Anregung des Abg. Hammacher (natl.) bemerkt Direktor Kayser, daß die Kolonialverwaltung den hygienischen Verhältnissen in den Kolonien ihre Aufmerksamkeit zuwende. In Kamerun und Bagamoyo seien Laboratorien errichtet, und behufs wirthschaftlicher Untersuchung der daselbst angestellten Beobachtungen seien mit dem Kultusministerium Verhandlungen eingeleitet worden. Abg. Graf Arnim (Reichsp.) bedauert, daß für Südwestafrika, namentlich zur Verbesserung der Wege, zu wenig Mittel aufgewendet würden und beklagt es, daß sich die Engländer in diesem Gebiet niedergelassen hätten. Direktor Kayser bemerkt, daß jetzt nach der Wiederherstellung der Ruhe daselbst sich auch der Unternehmungsgeist der Deutschen wieder regen werde; die englischen Niederlassungen ständen den Deutschen nicht hindernd im Wege. Abg. Bebel (<L>oz.) hält die südwestafrikanischen Schutzgebiete für vollständig werthlos. Abg. Hammacher (natl.) tritt dieser Behauptung entgegen. Abg. Hasse (natl.) erkennt die aufopfernden Dienste der Ofsiziere und Mannschaften in Südwestasrika an, bemängelt aber die allzu große Mäßigung des Majors Leutwein gegenüber Hendrik Witboi. Direktor Kayser betont, daß die Haltung Leutweins gute Früchte getragen habe. Sämmtliche Positionen des Etats werden nach den Anträgen der Kommission bewilligt.
Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr: Zweite Berathung der Etats des allgemeinen Pensionsfonds, des Jnoalidensonds, des Reichsjustizamts, des Reichseisenbahnamts.
Das Abgeordnetenhaus
hat heute die erste Lesung des Eisenbahnnachtragsetats beendet und den Entwurf an die Budgetkommission verwiesen. Aus der Debatte ist Folgendes hervorzuheben. Abg. Rickert (freis. Ver.) sieht den geforderten Dispositionsfonds für Unterstützung von Kleinbahnen als eine Konsequenz der Eisenbahnverstaatlichung an, will ihn aber nur bewilligen, wenn die Staatsregicrung sich verpflichtet, über die Verwendung älljährlich Rechenschaft abzulegen. Abg. Gamp (freikons.) tritt für den Grundsatz ein,