Ubssntments- PreiS:
Jährlich 9 .X Hâj.4^50^.
Bierteljäljrlid;
$ X 25 A
Mr auswärtige Lbsmicnien mit tem bet-eff?!>den Dostauffcklag.
Dir kmzeUir Mumm» 10 4.
nimiictAnirigtr.
Arrrtttches Kvgcm für Ktaöt- und Larrökreis ^anau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Jusertwus- Preis: Dir Itpalt^e Garmvadzeik« ober bereu Stattet 10 ^.
Die -k^sp. Zell« 16 -4.
Di-Matt. Zelle 20 4-
Die 3spâ Zeile 30 ^.
Nr. 65.
Montag den 18. März.
1895.
Amtliches.
^anö&rew ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversammlungen im Land- und Stadtkreise Hanau finden wie folgt statt:
Am 1. April 1895, vormittags 8 Uhr, in Fechenheim (Linden- platz), für Fechenheim.
Am 1. April 1895, vormittags IlUs Uhr, in Bergen (vor der schönen Aussicht), für Bergen, Enkheim und Niederdorfelden.
Am 1. April 1895, nachmittags 3 Uhr, in Bergen (vor der schönen Aussicht), für Dörnigheim, Hochstadt, Bischofsheim, Gronau, Wachenbuchen, Gronauerhof und Dottenfelderhof.
Am 2. April 1895, vormittags 8 Uhr, in Wind ecken (Schloßberg), für Windecken, Kilianstädten, Roßdorf und Butterstädterhöfe.
Am 2. April 1895, vormittags 11 Uhr, in Windecken (Schloßberg), für Eichen, Erbstadt, Marköbel mit Hirzbacherhöfe, Ostheim, Oberdorfelden, Niederissigheim und Bayersröderhöfe.
Am 3. April 1895, vormittags 8 Uhr, in Langenselbold (Kirchplatz), für Langenselbold mit Bruderdiebacherhof, Baumwieserhof und Hüttengesäß.
Am 3. April 1895, vormittags 11 Uhr, in Langenselbold (Kirchplatz), für Langendiebach mit Reußerhof, Neuwiedermuß, Ravolzhausen, Rückingen, Oberissigheim, Rüdigheim und Rüdigheimerhof.
Am 4. April 1895, vormittags 8 Uhr, in Hanau (Paradeplatz), für Großauheim, Kesselstadt, Pulverfabrik, Philippsruhe und Fasanerie, Wilhelmsbad und Wilhelmsbaderhof.
Am 4. April 1895, vormittags 10 Uhr, in Hanau (Paradeplatz), für Oberrodenbach, Niederrodenbach, Großkrotzenburg, Mittelbuchen, Bruchköbel, Kinzigheimerhos, Gutsbezirk Wolfgang und Neuhof.
Am 4. April 1895, nachmittags 2 Uhr, in Hanau (Paradeplatz), für die Stadt Hanau mit Lehrhof, von der Reserve und Landwehr I Jahrgang 1882—1885.
A m 5. April 1895, vormittags 8 Uhr, in H an au (Paradeplatz), für die Stadt Hanau mit Lehrhof, von der Reserve und Landwehr I Jahrgang 1886—1889.
Am 5. April 1895, vormittags 10 Uhr, in Hanau (Paradeplatz), für die Stadt Hanau mit Lehrhof, von der Reserve und Landwehr I Jahrgang 1890—1894.
Am 6. April 1895, vormittags 8 Uhr, in Hanau (Paradeplatz), für die Stadt Hanau mit Lehrhof, Ersatzreservisten der Jahrgänge 1882, 1883, 1884, 1885, 1886, 1887, 1888, 1889.
Am 6. April 1895, vormittags 10 Uhr, in Hanau (Paradeplatz), für die dabt Hanau mit Lehrhof, Ersatzreservisten der Jahrgänge 1890, 1891, 1892, 1893, 1894, sowie alle zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.
Vorstehendes wirb mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu den diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversammlungen zu erscheinen haben:
1. Sämmtliche Reservisten uitb Ersatzreservisten.
2. Sämmtliche zur Disposition ihrer Truppentheile entlassenen Maun- schaften, sowie diejenigen, welche wegen vor der Einstellung verübter Vergehen, sowie auf Grund von Reklamationen oder wegen Dienst- unbrauchbarkeit zur Disposition der Erfaübehörden entlassen worden sind.
3. Sämmtliche Mannschaften der Landwehr bezw. Seewehr I. Aufgebots wit Ausnahme derjenigen, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1883 eingetreten sind.
. Bemerkungen.
1. Die Mannschaften haben zu der für sie bestimmten Versammlung zu erscheinen. Das unentschuldigte Erscheinen zu einer anderen Ver- sammlung zieht dieselben Folgen nach sich, als wenn der betreffende Mann bei derjenigen Kontrolversammlung, zu welcher er hätte erscheinen müssen, gefehlt hätte.
2. Halbinvalide und nur garnisondieustfähige Mannschaften erscheinen nlit den Mannschaften ihres Jahrganges und ihrer Waffe.
3. Die in eine jüngere Jahresklasse zurückversetzten Mannschaften haben mit dieser letzteren zu erscheinen.
4. Sämmtliche Militärpapiere sind bei den Kontrolversammlungen mit zur Stelle zu bringen.
5. Gesuche um Befreiung von dem Erscheinen zur Kontrolversanimlung sind, von der Ortsbehörde beglaubigt, möglichst 5 Tage vor der betreffenden Kontrolversanimliuig dem Bezirksfeldwebel in Hanau einzureichen.
6. Unentschuldigtes Fortbleiben von der Kontrolversammlung wird bestraft.
Eine Nachkontrole findet nicht statt.
Frankfurt a. M. im März 1895.
Königliches Bezirkskommando.
Die Herren Ortsvorstände werden angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung dreimal in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen, sowie die Plakate, welche ihnen von den: Königlichen Bezirkskommando übermittelt werden, an besonders verkehrsreichen Punkten und an ins Auge fallenden Stellen anzubringen.
Hanau am 16. März 1895.
Der Königliche Landrath
M. 1165 v. Oertzen.
Die Stelle eines Bezirksschornsteinsegers (für einen Theil des Stadt- und Landkreises Hanau) ist durch den Tod des seitherigen Stelleninhabers erledigt.
Bewerber um dieselbe werden aufgefordert, innerhalb 14 Tagen sich schriftlich bei der unterfertigten Behörde zu melden.
Die Konzessionirung eines Bezirksschornsteinfegers setzt voraus:
a) daß der Anzustellende unbescholten ist und einen nüchternen Lebenswandel führt,
b) das 24. Lebensjahr erreicht hat,
c) drei Jahre lang das Schornsteinfegergewerbe laut Zeugniß eines Schornsteinfegermeisters oder eines Lehrbriefs erlernt hat,
d) drei Jahre lang als Geselle bei einem Schornsteinfegermeister mit gutem Erfolg gearbeitet hat und
e) seine Befähigung durch Ablegung der Bezirksschornsteinfegerprüfung bei einer inländischen zu diesem Zwecke eingesetzten Prüfungskommission nachgewiesen hat.
Hanau am 15. März 1895.
Der Königliche Landrath
v. Oertzen.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Entlaufen: Am 16. ds. Mts. ein gelb und weiß gefleckter Dachshund.
Gefunden: Eine Sturmlaterne. Ein gehäkelter Frauenshawl.
Verloren: Ein schwarzer Kinderplüschmantel.
Hanau am 18. März 1895.
Tagesschau.
Berlin, 16. März.
Sta«Usr«rth.
Bei Eröffnung der heutigen Sitzung des Staatsraths theilte Seine Majestät der Kaiser einen Artikel der Zeilung „Das Volk" vom 15. b. M. mit, in welchem abfällige Bemerkungen über den Staalsrath gemacht werden. Seine Majestät ei klärte, daß derartige Beschimpfungendes Staatsraths, dessen Vorsitzender zu sein Seine Majestät sich zu einer besonderen Ehre rechne, eine Bosheit und Taktlosigkeit dieses Blattes bezeugten, die man nicht ungerügt hinnehmen könne, sondern ösfenllich zurückweisen müsse.
In der gestrigen Sitzung wurden die Verhandlungen über die Maßnahmen der Währungspolitik nach der Pause fortgesetzt und mit Annahme des nachfolgenden Antrages abgeschloffen: