Erstes Blatt.
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Hanauer Anzeiger.
ArnttüHos Kvgcw für Staöt- unö Lcrnö Kreis Karrenr.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- mrd Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 62.
Donnerstag den 14. März.
1895.
Amtliches.
^taöWretö ^anau.
Unter dem Rindviehbestand des Gärtners Heinrich Seitz hier ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Hanau am 14. März 1895.
Königliche Polizeidirektion.
v. Oertzen.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Stadt- und Landkreis Hanan.
Nachdem wiederholt im Land- und Stadtkreise Hanau die Maul- und Klauenseuche unter Schweinen und Rindvieh ausgebrochen ist, werden aus Grund höherer Anordnung für den Umfang des Stadt- und Landkreises Hanau zunächst für den Zeitraum von 10 Tagen folgende Maßregeln hiermit angeordnet:
1) die Abhaltung von Vieh- und Pferdemärkten sowie der Auftrieb von Vieh auf die Wochenmärkte wird untersagt; ferner wird verboten;
2) das Treiben von Rindvieh, Schweinen und Schafen außerhalb der Feldmarkgrenzen;
3) die Verladung von Rindvieh, Schweinen und Schafen auf den in dem gefährdeten Bezirke belegenen Eisenbahnstationen;
4) die Polizeibehörden haben, bevor sie in Anwendung des §. 66 der Instruktion des Bnndesrathes zur Ausführung der 88- 19—29 des Gesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, den Weitertransport von verseuchtem oder feuchenverdächtigem Vieh nach einem Ort behufs der Durchseuchung oder nach einem Schlachthause behufs der Abschlachtung gestatten, bei der Polizeibehörde der Empfangsstation telegraphisch anzufragen, ob das Vieh am Bestimmungsorte ausgenommen werden kann und ob dessen sofortige Abschlachtung daselbst möglich ist.
Hanau am 14. März 1895.
Der Königliche Landrath
P. 2492 v. Oertz en. ________________________
^artö&reis ^anait.
In Wächtersbach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Hanau am 13. März 1895.
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
Tas Königliche Bezirksamt zu Alzenau hat wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Strötzbach folgende Bekanntmachung erlassen:
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in der Stallung des Schmiedes Leonhard Gerhard in Strötzbach bei zwei Kühen die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist, weßhalb Gehöftsperre angeordnet wurde und bis auf Weiteres das Treiben von Rindvieh, Schweinen und Schafen außerhalb der Feldmarkgrenzen der Gemeinden des Amtsgerichtsbezirkes Alzenau, sowie die Verladung von Thieren dieser Art auf den Eisenbahnstationen Kahl a. M. und Dettingen verboten ist.
Die Aussührung von Thieren darf nur mit polizeilicher Erlaubniß erfolgen und wird letztere nur ertheilt werden, wenn der Nachweis erbracht wird, daß die Thiere gesund sind und die Ausführung zum Zwecke sofortiger Abschlachtung erfolgt.
Die Herren Bürgermeister des Amtsbezirkes Alzenau haben Vorstehendes in den Gemeinden sofort bekannt geben zu lassen.
Alzenau den 9. März 1895.
Kgl. Bezirksamt: Fuchs.
Ich bringe dieselbe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.
Hanau am 13. März 1895.
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
HM- Die heutige Nummer umfaßt außer dem Unterhaltungsblatt 12 Seiten.
I. Die Herren Standesbeamten des Kreises ersuche ich ergebenst, gemäß §. 8 des Reglements zur Ausführung des Reichsimpfgesetzes vom 4. März 1875, Amtsblatt Seite 118, in den vorgeschriebenen Formularen, welche demnächst übersandt werden, die Nachrichten über die im Jahre 1894 geborenen und noch am Leben befindlichen Kinder in die Rubriken 1 bis 5 einzutragen und die aufgestellten Listen demnächst an mich zurückzuschicken.
II. Die Herren Schulvorsteher ersuche ich gemäß §. 8 obigen Reglements ergebenst, in den vorgeschriebenen Formularen, welche demnächst übersandt werden, die im Jahre 1883 geborenen Zöglinge in die Rubriken 1—5 einzutragen und die aufgestellten Listen demnächst an mich zurückzuschicken, sowie vier Wochen vor Schluß des Schuljahres ein Ver- zeichniß derjenigen Schüler gefälligst einzureichen, für weiche der Nachweis der Impfung nicht erbracht ist.
Hanau am 8. März 1895.
Der Königliche Landrath
A. 726 v. O ertze n.
^taOUtreis ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Schulnachricht.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 22. April d. I. — Die Anmeldungen finden unter Vorlage der Geburts- und Impfscheine Vom 4. bis zum 16« März an den Wochentagen vormittags von 11 bis 12 Uhr in den betreffenden Schulgebäuden statt und erfolgen
1. für die Knabenmittetschule bei Herrn Rektor Bartmuß, Schulhaus am Johanniskirchplatz,
2. für die Mädchenmittelschule bei Herrn Rektor Jckler, Bebraer Bahnhofstraße 9,
3. für die Knaben Volksschule bei Herrn Rektor Dieterich, Neubau neben dem Knabenmittelschulgebäude,
4. für die Mädchenvolksschule bei Herrn Rektor Umbach, Rebengasse 13 (Neustadt).
Schulpflichtig werden zu Ostern d. I. alle Kinder, welche das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben oder bis zum 30. September d. I. zurücklegen werden.
Wenn schulpflichtig gewordene Kinder geistig oder körperlich so wenig entwickelt sind, daß sie noch keiner Schule zugeführt werden können, so haben die Eltern oder Vormünder unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung hiervon Anzeige zu erstatten.
Kleinkinderschulen dürfen Kinder nicht über das bezeichnete Lebensalter hinaus in Pflege behalten.
Die Unterlassung der rechtzeitigen Beschulung schulpflichtiger Kinder unterliegt den Strafbestimmungen über unentschuldigte Schulversäumnisse.
Hanau den 1. März 1895.
Der Schul-Direktor
__ ____ __________Junghenn. 2595
Tagesschau.
Berlin, 13. März.
Der Reichstag
berieth heute den Antrag der nationalliberalen Abgeordneten Frhrn. Heyl zu Herrnsheim, Grafen Oriola und Friedberg auf Kündigung des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrages mit der Argentinischen Republik vom 19. September 1857. Abg. Frhr. Heyl zu Herrnsheim: Die Kündigung des Vertrages sei nöthig, um die deutsche Landwirthschaft von der unmäßigen Ueberschwemmung mit Getreide, das der Dualität nach gut, aber im Preise sehr niedrig sei, zu schützen. Auch die Industrie sei dabei betheiligt, denn es liege in ihrem Interesse, daß die ländlichen Arbeiter ansreichende Löhne erhielten, damit die sozialdemokratische Agitation nicht auch aus das Land hinübergetragen werde. Abg. Frese (freif. Ver.s: Der Antrag sei beklagenwerth, denn durch ihn würden unsere Handelsinteressen bedroht. Insbesondere würden