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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonu- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 60» Dienstag den 12. März. 1895.

Amtliches, ^mtdltrcto ^a nau.

BekanntMachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Unter Hinweis auf meine Bekanntmachung vom 17. Oktober 1893 (Nr. 246 des Kreisblattes) veranlasse ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, die Einkommensteuer-Zu- und Abgangslisten für das II. Halbjahr 1894/95 bis spätestens den 20. d. Mts. der Königlichen Steuerkasse einzureichen.

Die Listen sind nach den diesseits geprüften und vervollständigten Auszügen aus den Zu- und Abgangskontrollen aufzustellen und mit den Belägen zu versehen. Falls diese nicht vorhanden sind, ist für die Be­schaffung derselben noch alsbald Sorge zu tragen.

Ich bemerke hierbei, daß in die Abgangslisten auch die im Rekla­mationsverfahren entstandenen Ermäßigungen und Freistellungen aufzu­nehmen sind.

In den Gemeinden und Gutsbezirken, in welchen keine Zu- und Abgänge an Einkommensteuer vorgekommen sind, wollen die Herren Ge­meinde- und Gutsvorsteher Fehlanzeige erstatten.

Hanau am 5. März 1895.

Der Vorsitzende der Eillkommensteuer-Veranlagungskommission für den Landkreis Hanau v. Oertzen,

J. St. 961 Landrath.

An Stelle des seitherigen Gutsvorstehers, Oberamtmann Schubert zu Gronauerhof, ist der Domänenpächter Emil Dröge zu Gronauerhof als Gutsoorsteher bestellt und vereidigt worden.

Hanau am 7. März 1895.

Der Königliche Landrath

A. 639 v. Oertz en.

Nach Mittheilung des Königl. Polizeipräsidiums zu Frankfurt a/M. ist wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des Metzgers und Landwirths Johs. Gebhard zu Ricderursel Gehöft­sperre angeordnet worden.

Hanau am 11. März 1895.

Der Königliche Landrath

V. 1779 v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein gelber Glacehandschuh (rechter). Ein Paar- weiße wildlederne Handschuhe.

Zugelaufen: Ein kleiner gelber Hund.

Verloren: Ein Notizbuch mit Dienstmannspapieren.

Entlaufen: Ein schwarzer großer langhaariger Hund, etwas weiß vor der Brust, m. Geschl.

, Hanau am 12. März 1895.

^tadtüreiö ^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Schulnachricht.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 22. April d. J. Die Anmeldungen finden unter Vorlage der Geburts- und Impfscheine vom 4. bis zum 16. März an den Wochentagen vormittags von 11 bis 12 Uhr in den betreffenden Schulgebäuden statt und erfolgen

1. für die Knabenmittelschule bei Herrn Rektor Bartmuß, Schul­haus am Johanniskirchplatz,

2. für die Mädchenmittelschule bei Herrn Rektor Jckler, Bebraer- Bahnhofstraße 9,

3. für die Knabeuvolksschule bei Herrn Rektor Dieterich, Neubau neben dem Knabeumittelschulgebäude,

4. für die Mädchenvolksschule bei Herrn Rektor Umbach, Reben­gasse 13 (Neustadt).

Schulpflichtig werden zu Ostern d. I. alle Kinder, welche das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben oder bis zum 30. September d. J. zurücklegen werden.

Wenn schulpflichtig gewordene Kinder geistig oder körperlich so wenig entwickelt sind, daß sie noch keiner Schule zugeführt werden können, so haben die Eltern oder Vormünder unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung hiervon Anzeige zu erstatten.

Kleinkinderschulen dürfen Kinder nicht über das bezeichnete Lebensalter hinaus in Pflege behalten.

Die Unterlassung der rechtzeitigen Beschulung schulpflich­tiger Kinder unterliegt den Strafbestimmungen über unentschuldigte Schul­versäumnisfe.

Hanau den 1. März 1895.

Der Schul-Direktor

Junghenn. 2595 Tagesschau.

Berlin, 11. März.

Zur Reichstage wurden heute die an die Budgetkommission zurückverwiesene Resolution v. Podbielski auf Vergütung der von den Quartierwirthen während der Truppenübungen freiwillig verabfolgten Verpflegung, sowie die Resolution Schädler betreffs Verabreichung warmer Abendkost an die Mannschaften angenommen; doch sollen die Mittel zur allgemeinen Einführung des warmen Abendbrods in den Etat erst eingestellt werden, sobald die Finanz­lage des Reiches es gestattet.

Es folgt die zweite Berathung des Etats der Post- und Telegraphen­verwaltung. Aus Anregung des Abg. Lingens (Centrum) erklärt Staatssekretär v. Stephan, daß er die Sonntagsruhe weiter ausdehnen wolle, sofern^nicht wichtige Verkehrsinteresfen entgegenstehen würden. Abg. M ü l l e r - Sagan (fr. Volksp.) wünscht Ermäßigung der Fernsprechge­bühren, Erhöhung der Gewichtsgrenze für einfache Briefe und zweckmäßige Aenderung des Zeitungstarifs. Staatssekretär v. Stephan führt aus, das Fernsprechwesen sei in Deutschland weit mehr ausgebildet, als in irgend einem andern Lande. In Berlin allein gebe es mehr Fernsprech- anschlüsse als in ganz Frankreich. Eine Ermäßigung der Gebühren könne nicht in Aussicht gestellt werden, ebensowenig eine Erhöhung der Gewichts­grenze für einfache Briefe, die einen Einnahmeausfall von 9 Millionen bedeuten würde. Abg. F ö r st e r (dentschsoz. Resp.) beantragt, die Stellen­zulagen im nächsten Jahre abzuschaffen und die Summe als Theuerungs­zulagen für die Beamten, für welche die Stellenzulagen bestimmt waren, in den Städten der Servisklasse A zu verwenden. Abg. F ö r st e r (deutschsoz. Resp.) spricht sich für Ausbesserung der materiellen Lage der mittleren und unteren Beamten aus und wünscht eine größere Sparsam- keit bei den Postbauten. Abg. S ch ö n l a n k (Soz.) ist mit der Neue­rung der Dienstalterszulagen einverstanden, verlangt eine Vermehrung der etatsmüßigen Stellen und bemängelt die Länge der den subalternen und Unterbeamten auferlegten Arbeitszeit. Diretior im Reichspostamt Fischer betont, daß die Postverwaltung von der vom Vorredner ihr unterstellten Sozialpolitik, nach welcher die höher gestellten Beamten auf Kosten der niederen Klassen bevorzugt würden, weit entfernt sei. Die Postverwaltung behandle im Gegentheil alle Beamten mit gleicher Gerechtigkeit. Die Zahl der etatsmäßigen Stellen sei unter dem gegenwärtigen Staatssekretär des Reichspostamts bedeutend vermehrt worden.

Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr : Fortsetzung der heutigen Berathung.

Das Abgeordnetenhaus

nahm heute in dritter Berathung das Rentmeistergesetz an und erledigte alsdann in zweiter Berathung die Etats der direkten und der in­direkten Steuern. Die Debatte erstreckte sich vorwiegend auf Einzel­heiten. Beim Etat der direkten Steuern führen die Abgg. v. Tiedemann- Bomst (freikons.) und Graf Strachwitz lCtr.) aus/ daß es unrichtig sei, wenn bei der Einkommensteuer auch die Amortisationsquoten der Amor-