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Nr. 58.
Samstag den 9. März.
1895.
Amtliches.
^aiid&ret© ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Der Ortsdiener Bonewitz in Großkrotzenburg ist zum Trichinen- beschauer für den Schaubezirk Großkrotzenburg bestellt und verpflichtet worden. Die Vertretung des rc. Bonewitz in Verhinderungsfällen übernimmt bis auf Weiteres ausnahmsweise der Trichinenbeschauer Lotz in Großauheim.
Hanau am 5. März 1895.
Der Königliche Landrath
V. 1426 v. Oertz en.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Notizbuch. Ein getragenes dunkles Frauentuch. Ein Geflügelausstellungsloos. Ein Geldstück.
Zugelaufen: Ein großer schwarzer langhaariger Hund mit gelben Füßen, gelber Schnauze und weißer Schwanzspitze, m. Geschl.
Verloren: Ein Portemonnaie mit ca. 4 Mk. Mk. 2000 3V2°/o Preuß. Zentral-öodenkredit Aktbk. Pfb. v. 1886 mit Zinsen vom 1./1. 1895, C. 8201—2 2/â 1000, Mk. 2000 4°/o unkündb. bis 1902 Rheinische Hypothekenbk. Pfbr. v. 1892 mit Zinsen vom 1./10. 1894, 66 A 1844; entsprechende Belohnung wird zugesichert.
Hanau am 9. März 1895.
^taöt^reis ^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Höhere Töchterschule.
Anmeldungen für das neue Schuljahr werden vormittags von 10 bis 12 Uhr im Schulgebäude, Steinheimerstraße 37, bis Mitte März entgegengenommen, und es sind hierbei die Geburts- und Impfscheine, sowie bei Schülerinnen, welche bereits Unterricht genossen haben, das Schulzeugnis vorzulegen.
Zn die unterste Klasse IX werden in der Regel diejenigen Kinder ausgenommen, welche 6 Jahre alt sind oder das 6. Lebensjahr bis zum 1. Juli vollenden. Es können jedoch auch Kinder, welche dieses Lebensalter bis Ende September erreichen, sofern sie in körperlicher und geistiger Beziehung zum Schulbesuche reif sind Aufnahme finden.
Hanau den 27. Februar 1895.
Der Schul-Direktor
Jung Henn. 2505
Die Nichtbesolgung der Verpflichtung der Gewerbeunternehmer, ihren Arbeitern unter 18 Jahren, die eine von der Gemeindebehörde oder vom Staate als Fortbildungsschule anerkannte Unterrichtsanstalt besuchen, hierzu die erforderlichenfalls von der zuständigen Behörde festzusetzende Zeit zu gewähren (§. 120 Abs. 1 der Gewerbeordnung), konnte vor Erlaß der Gewerbeordnungsnovelle vom Juni 1891 nach §. 147 Ziffer 4 a. a. O. nur bestraft werden, wenn der Gewerbeunternehmer zuvor von der Behörde aufgefordert worden war, dieser Verpflichtung nachzukommen und der Nachweis, daß dies geschehen sei, zu den Akten gebracht worden war. Nach Erlaß der Novelle vom 1. Juni 1891 (§. 150 Ziffer 2 a. a. O.) ist dies nicht mehr die Voraussetzung für die Bestrafung der Gewerbeunter- nehmcr, die den von ihnen beschäftigten gewerblichen Arbeitern die zum Besuche einer obligatorischen oder freiwilligen Fortbildungsschule erforderliche freie Zeit nicht gewähren. Gleichwohl ist es zweckmäßig, daß die Arbeitgeber zum 1. April jedes Jahres durch die Kreisblätter und durch eine von den städtischen Behörden zu erlassende Bekanntmachung auf ihre Verpflichtung besonders aufmerksam gemacht werden.
Ich ersuche ergebenst, gefälligst dafür zu sorgen, daß dies geschieht.
Berlin den 1. Dezember 1892.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
In Vertretung:
(gez.) Lohmann.
DM- Die heutige Nummer umfaßt außer dem Unterhaltungsblatt 18 Seiten.
Wird hierdurch zur gefälligen Nachricht und Nachachlung zur öffenE lieben Kenntniß gebracht.
Hanau am 4. März 1895.
Der Oberbürgermeister.
I. V.: Heraeus.
Kaiser Wilhelms I. Todestag.
Der neunte März! Er hat uns einst entrissen,
Was unserm Herzen lieb und theuer war.
Wie heiß das Volk den greisen Helden liebte,
An jenem Tag ward's herrlich offenbar.
Ein Schmerz durchzuckte aller Deutschen Herzen, Der Vater schied, — wir waren nun allein.......
Wir wußten es, und doch die bange Frage: „Der Kaiser todt?" — Es kann, es kann nicht sein!
Der müden Hand entfiel das Kaiserszepter, Die hellen Augen deckte Todesnacht, Die hellen Augen, die in seltener Treue Stets ob des deutschen Volkes Wohl gewacht. Selbst als der Tod dem alten Helden nahte, Dacht' an des Volkes Wohlfahrt er allein, Und sprach voll Ernst, als liebend man ihn mahnte: „Ich habe keine Zeit jetzt, müd' zu sein!"
Kraftvoll und schlicht! Wer könnte je vergessen Des theuren Sterbenden ergreifend' Wort;
Bis in die fernsten Zeiten wird es klingen, Von Herz zu Herzen pflanzt es still sich fort.
Ein rastlos Streben war des Kaisers Leben Für Deutschlands Ehre und für Deutschlands Macht, Gott stand ihm bei und seines Volkes Liebe, — Das deutsche Reich erstand in hehrer Pracht!
Nun ruhst Du aus nach Jahren voller Mühen; Reich an Erfolg war allezeit Dein Thun; Schlaf wohl Du heißgeliebter Heldenkaiser, Wer so wie Du gekämpft, verdient zu ruh'n! Dein Name lebt in Deines Volkes Herzen, Ein heiliger, fort, bedeckt mit ewigem Ruhm; Du bleibst ihm stets ein Bild der wahren Größe, Ein Bild von echtem, deutschen Heldenthum.
Ludwig Schröder.
Zum 9. März.
Vor nunmehr sieben Jahren, in den Morgenstunden des 9. März 1888, schlossen sich die Augen des Heldengreises, dessen Name mit dem wieder aufgerichteten deutschen Kaiserreich aufs innigste verknüpft bleiben wird, so lange deutsches Wesen und deutsche Art besteht. Kaiser Wilhelm I. ging ein zu seinen Vätern. Das Volk wollte es kaum glauben, daß sein Kaiser heimgegangen. Ihm gehörte sein bestes Denken, ihm seine vollste Herzensliebe; es zollte ihm reinste Bewunderung und innigsten Dank für die unwandelbare Liebe, mit der sein treues, goldenes Herz es geliebt so viele Jahre in Sturm und Sonnenschein. Er, der Held einer großen Zeit, der Schöpfer eines großen, durch seine Milde und durch seine Kraft beglückten deutschen Reiches war uns auf inimer entrissen; er hatte den strahlenden Kaiserthron mit der engen, stillen Kaisergruft vertauscht.
Als der sterbende Kaiser kurz vor seinem Ende ein längeres Gespräch mit dem Prinzen Wilhelm geführt hatte, bat ihn die Großherzogin von Baden, sich nicht so sehr anzustrengen. Darauf sagte der Kaiser vernehmlich: „Ich habe keine Zeit, müde zu sein!" In diesen wenigen, so herzergreifenden Worten ist alles enthalten, was man über das Leben des ersten Kaisers aus dem Geschlechte der Hohenzollern sagen könnte. Er hat es ein langes segensreiches Leben hindurch bewiesen, daß er Müdigkeit nicht kannte, wenn es das Wohl des Vaterlandes galt.
Bald nachdem Kaiser Wilhelm I. seinen 90. Geburtstag unter der Begeisterung des ganzen Volkes gefeiert hatte, kam schweres Leid über ihn,