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Nr. 54. Dienstag den 5. März. 1895.

Amtliches.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Auf der Straße nächst der Haltestelle Pulverfabrik 2 Stück Gummibetteinlagen; Empfangnahme beim Herrn Gutsvorsteher zu Pulverfabrik. Ein Portemonnaie mit 3 Pf. Ein Hundehalsband. Ein Paar Kinderhandschuhe.

Zugelaufen: Ein großer gelber langhaariger Hund; Empfang­nahme bei Friedrich Nix zu Keffelstadt. Vor ca. 8 Tagen ein Huhn.

Hanau am 5. März 1895.

^tadt&reis ^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Höhere Töchterschule.

Anmeldungen für das neue Schuljahr werden vormittags von 10 bis 12 Uhr im Schulgebäude, Steinheimerstraße 37, bis Mitte März entgegengenommen, und es sind hierbei die Geburts- und Impfscheine, sowie bei Schülerinnen, welche bereits Unterricht genossen haben, das Schulzeugnis vorzulegen.

In He unterste Klasse IX werden in der Regel diejenigen Kinder ausgenommen, welche 6 Jahre alt sind oder das 6. Lebensjahr bis zu« 1. Juli vollenden. Es können jedoch auch Kinder, welche dieses Lebensalter bis Ende September erreichen, sofern sie in körperlicher und geistiger Be­ziehung zum Schulbesuche reif sind, Ausnahme finden.

Hanau den 27. Februar 1895.

Der Schul-Direktor

Iunghenn. 2505

Schulnachricht.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 22. April d. J. Die Anmeldungen finden unter Vorlage der Geburts- und Impfscheine vom 4. bis ZNM 16. März an den Wochentagen vormittags von 11 bis 12 Uhr in den betreffenden Schulgebäuden statt und erfolgen

1. für die Knabenmittelschule bei Herrn Rektor Bartmuß, Schul­haus am Johanniskirchplatz,

2. für die Mädchenmittelschule bei Herrn Rektor Jckler, Bebraer Bahnhofstraße 9,

3. für die Knabenvolksschule bei Herrn Rektor Dieterich, Neubau neben dem Knabenmittelschulgebäude,

4. für die Mädchenvolksschule bei Herrn Rektor Umbach, Reben­gasse 13 (Neustadt).

Schulpflichtig werden zu Ostern d. I. alle Kinder, welche das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben oder bis zum 30. September d. J. zurücklegen werden.

Wenn schulpflichtig gewordene Kinder geistig oder körperlich so wenig entwickelt sind, daß sie noch keiner Schule zugeführt werden können, so haben die Eltern oder Vormünder unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung hiervon Anzeige zu erstatten.

Kleinkinderschulen dürfen Kinder nicht über das bezeichnete Lebensalter hinaus in Pflege behalten.

Die Unterlassung der rechtzeitigen Beschulung schulpflich­tiger Kinder unterliegt den Strafbestimmungen über unentschuldigte Schul- versäumnissc.

Hanau den 1. März 1895.

Der Schul-Direktor

Junghenn. 2595

Tagesschau.

Berlin, 4. März.

Im Reichstage wurde heute die zweite Berathung des Militäretats fortgesetzt. Abg. Liebknecht (Soz.) befürwortet nochmals die Einführung eines Miliz­heeres. Abg. E n n e c c e r u s (natl.) führt aus, daß Scharnhorst, auf

den sich der Abg. Liebknecht berufen habe, gerade das Gegentheil von den Ideen, die der genannte Abgeordnete vorgetragen, gesagt habe. Abg. Graf Oriola (natl.) wünscht eine Verbesserung des Jnvalidenwesens und richtet an den Kriegsminister eine Anfrage betreffs der Verlegung der Garnison von Butzbach. Kriegsminister Bronsart v. Schellen­dorff erwidert, daß die Verlegung im dienstlichen Interesse in Aussicht genommen sei; eine Schwadron werde demnächst nach Darmstadt verlegt werden. Generallieutenant v. Spitz erklärt, es lägen so viele als be­rechtigt anzuerkennende Forderungen von Invaliden vor, daß zu ihrer Be­friedigung über 200 Millionen Mark nothwendig wären. Der Reichs- invalidensonds könne da nicht aushel'en; denn wenn dieser das erfülle, was jetzt gesetzlich auf ihm laste, so blieben nur 3 Millionen zur Dispo­sition. Abg. Bebel (Soz.) bespricht den Erlaß des Kriegsministers, nach welchem sozialdemokratische Arbeiter in der Militärverwaltung nicht beschäftigt werden dürfen, betont, daß auch die mit der Militärverwaltung in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmer veranlaßt würden, in ihren Betrieben keine Sozialdemokraten zu beschäftigen, und bringt einige Be­schwerdefälle in Militärangelegenheiten vor. Kriegsminister Bronsart von Schellendorff erwidert, er halte an seinen Erlassen bezüglich der Arbeiter fest. Daß diese und andere Erlasse in Zeitungen veröffent­licht werden konnten, beweise leider, daß unter dem Bureaupersonal der Militärverwaltung schlechte unzuverlässige Subjekte zu finden seien. Solche Leute seien im Stande, jeden Augenblick Landesverrath zu verüben. Die Armeeverwaltung thue mit den Leuten dasselbe, wie die Sozialdemokraten mit ihren Angestellten, die ihre Redaklions- oder Expeditionsgeheimnisse verriethen. Der Redner klärt die vorgebrachten Beschwerdefälle auf, hebt dabei hervor, daß, wie selbst der sozialdemokratische Abg. von Vollmar im bayerischen Landtage anerkannt habe, die Armee nicht die hauptsächliche Trägerin der Duelle sei, und fügt schließlich hinzu, daß, wenn der Abg. Bebel gegen die Militärverwaltung nichts Anderes vorzubringen habe, als die von ihm erwähnten Fälle, die Mehrheit der Bevölkerung sagen werde, der Kriegsminister habe doch Recht. Abg. P a ch n i cke (fr. Ver.) hält die Erlasse betreffs der sozialdemokratischen Arbeiter für unbillig. Abg. Bebel (Soz.) führt aus, er wisse nicht, woher die in sozialdemokratischen Zeitungen veröffentlichten Erlasse kämen, und bestreitet, daß sich die Aeußerungen des Abg. v. Vollmar im bayerischen Landtage über die Duelle mit den Anführungen des Kriegsministers dem Sinne nach vollkommen deckten. Kriegsminister Bronsart von Schellendorff weift aus dem stenographischen Protokoll des bayerischen Landtags nach, daß seine Auffassung richtig sei. Abg. Rickert (fr. Ver.) wünscht eine Erleichte­rung des Festungsrayon-Gesetzes. Kriegsminister Bronsart von Schellendorff erwidert, er werde für kleine Festungen Erleichterungen in Erwägung ziehen. Darauf wird der TitelKriegsminister" bewilligt und der sozialdemokratische Milizantrag abgelehnt. Bei dem KapitelMili­tärgeistlichkeit" bedauert der Abg. Lingens (Centrum), daß die Bestim­mungen über den freiwilligen Besuch des Gottesdienstes nicht genügend durgeführt würden. Abg. Schall (kons.) bestreitet, daß bei der Aus­führung dieser Bestimmungen die Parilät der Konfessionen nicht gewahrt werde.

Fortsetzung der Berathung Dienstag 1 Uhr.

Das Abgeordnetenhaus

erledigte heute in zweiter Lesung den Kultusetat. Das Verlangen des Abg. Graf (natl.), daß endlich eine durchgreifende Medizinalreform in An­griff genommen würde, wird vom Ministerialdirektor v. Bartsch dahin beantwortet, daß das Ministerium, um die Wirksamkeit der Medizinal­kammern zu erhöhen, die Einführung eines Aerztekammerausschusses beab­sichtige, ferner, daß es die Aufgabe, die sanitären Verhältnisse in Stadt und Land zu verbessern, unentwegt im Auge behalte. Abg. Jerusalem (Ctr.) bringt das Apothekenwesen zur Sprache, das, abgesehen von dem Erlaß von 1894, seit 1801 keine neue Regelung erfahren habe. Ministerial­direktor v. Bartsch gibt zu, daß die Apothekengesctzgebung der Reform dringend bedürfe, und theilt mit, daß das Ministerium auf Grund jahre­langer Vorarbeiten mit einer Neuregelung desselben beschäftigt sei. Das Prinzip der Personalkonzession werde seit 1894 durchgeführt, jedoch unter thunlichster Schonung der bestehenden Apothekenbcrechtignngen. Indessen