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Nr. 39.
Freitag den 15. Februar.
1895.
Amtliches.
cSanö&reis ^ana/u.
Bekanrrtmachnngen des Königlichen Landrathsamtes.
Das Füsilierregiment von Gersdorf (Hessisches) Nr. 80 wird vom 18. bis 22., am 23., 25. und 26. ds. Mts. ein gefechtsmäßiges Schießen mit scharfen Patronen im Gelände Hochstadt— Wachenbuchen —Niederdorfelden in der Richtung nordwestlich der „Großen Lohe" abhalten. Das Schießen wird jedesmal vormittags 8 Uhr beginnen und voraussichtlich um 6 Uhr nachmittags beendet sein.
Das Gelände, welches während des Schießens nicht betreten werden darf,, wird durch die Ortschaften Bergen, Bischofsheim, Hochstadt, Wachenbuchen, Oberdorfelden, Niederdorfelden und Gronau begrenzt urö durch Sicherheitsposten abgesperrt. Den Weisungen der Letzteren ist unbedingt Folge zu leisten. •
Die Herren Ortsvorstände wollen dies unter dem besonderen Hinweis darauf, datz aus Gründen der Sicherheit das Zuschauen verboten ist, alsbald veröffentlichen lassen.
Hanan am 14. Februar 1895.
Der Königliche Landrath.
M. 827 I. B.: Schneider, Kreissekretär.
Die Beschäler des Königlichen hessen-nassauischen Landgestüts werden am 24. Februar er. auf Station Wilhelmsbad eintreffen, wovon ich die Pferdezüchter des Kreises in Kenntniß setze.
Hanau am 13. Februar 1895.
Der Königliche Landraih
V. 1021 v. Oertzen.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Ein gehäkelter Damenpantoffel.
Gesunden: Zwei goldne Ringe mit je 1 Stein. Ein schwarzer Schleier. Von der Post: 2 Briefmarken. Ein Paar Schlittschuhe. Zwei Spannketten auf der Straße von Oberissigheim bis Rüdigheim; Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister in Rüdigheim. Ein Portemonnaie mit Geld.
Hanan am 15. Februar 1895.
Die Sozialreform.
Im Reichstage kam bei der dreitägigen Verhandlung über die Interpellation Hitze, betreffend die Arbeiterkammern, die Frage zur Verhandlung, ob die kaiserliche Sozialreform in Stocken gerathen sei, wie die Sozialdemokraten glauben, oder ob ans eine Durchführung der kaiserlichen Erlasse vom 4. Februar .1890 und der durch dieselben zugesagten Organisation der Arbeiter gehofft werden dürfe. Der Reichskanzler erklärte, daß die preußische Regierung zur Durchführung jener Erlasse entschlossen sei, daß aber die Vorarbeiten für die Errichtung von Arbeiterkammern noch nicht weit genug gediehen seien, und der Handelsminister Freiherr v. Berlepsch hob hervor, daß die Sozialdemokraten selber schuld seien, wenn die Aus- sührung der kaiserlichen Erlasse nicht so schnell vor sich gehen könne, als man erwartet habe. Die Verzögerung sei nicht dem Umstande zuzuschreiben, k daß sich die Regierung in den Dienst der Unternehmer stellt; sie erkläre sich vielmehr aus dem Gebot der Vorsicht, nicht ein Gesetz zu machen, ehe es nach der Richtung geprüft sei, ob dadurch nicht etwa die sozialdemokratische Agitation gekräftigt werde.
Mit diesen Worten hat der Minister den Nagel auf den Kopf getroffen. Die Fortführung der Sozialreform wird andere Dinge umfassen als eine Organisation der Sozialdemokratie von Staats wegen; sie wird an der Abstellung sozialer Mißstände, insbesondere am Arbeitsnachweis, an der Wittwen- und Waisenversicherung und an der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit weiterarbeiten; aber sie wird mit Vorsicht und Weisheit die Ausschreitungen der Sozialdemokratie zu unterdrücken und jeden Anlaß zu meiden suchen, um nicht für die Sozialdemokraten den Arbeitgebern gegenüber eine neue Klinke der Sozialgesetzgebung zu schaffen. Die bedeutsamste Leistung unserer Sozialgesetzgebung, die Arbeitcrversicherung, hat der deutschen I gewerblichen Produktion Lasten aufgelegt, die, wie der Abgeordnete Möller
hervorhob, nur dann gesteigert werden können, wenn das Ausland, mit dem die deutsche Industrie zu konkurriren hat, uns auf dem betretenen Wege folgt. In einzelnen Ländern geschieht dies bereits, in anderen nicht.
Das Verhalten der Sozialdemokratie der kaiserlichen Sozialreform gegenüber ist ein unverantwortliches. Im Auslande ist auch bei den Arbeitern unsere sozialpolitische Gesetzgebung allgemein anerkannt. Die Arbeiterfürsorge, welche durch dieselbe ins Werk gesetzt worden ist, wird sogar als eine bewunderungswürdige gepriesen und vielfach nachgeahmt. Das Arbeitsamt der Vereinigten Staaten von Nordamerika sagt in einem Bericht hierüber: „Auf Deutschland sind die Augen der Welt gerichtet; hier sind bei dem Charakter des Volkes, der ausgebildeten Behördenorganisation und der vorzüglichen Beamtenschaft am ehesten die Grundlagen für das Gelingen gegeben. Der größte Ruhm für den verewigten Heldenkaiser aber ist es, nicht mit der Erkenntniß der sozialen Mißstände sich beruhigt, sondern, der sich entgegenthürmenden Schwierigkeiten ungeachtet, zielführend ihre Beseitigung mit aller Energie angebahnt zu haben."
Was behaupten dagen bie Sozialdemokraten? Sie sagen, die staatliche Sozialreform sei völlig unfruchtbar und nutzlos. Nur sie, die Sozialdemokraten, sorgten für die arbeitenden Klassen. Der sozialdemokratische Abgeordnete Fischer erklärte im Reichstage: die kaiserlichen Erlasse vom 4. Februar 1890 seien von der Regierung nicht verwirklicht worden, und auch in Zukunst sei keine Verwirklichung zu erhoffen. Die Regierung habe nur das Interesse der Arbeitgeber im Auge. Die Sozialdemokratie glaube weder an die ehrliche Absicht noch an die Fähigkeit der herrschenden Klaffen, die Sozialreform durchzuführen; die bisherigen Maßnahmen seien für sie nur ein Mittel, die Arbeiter vom wahren Wege abzulenken.
Welch ein schnöder Undank, welch eine Ableugnung der Thatsachen und welch eine Absicht, den wohlthätigen Einfluß der Sozialgesetzgebung durch verhetzende Anklagen abzuleugnen, liegt in diesen Worten! Sehen wir von allen Reden hüben und drüben ab und lassen wir die Thatsachen reden. Uns liegen augenblicklich die Zahlen aus dem Jahre 1892 vor. Durch das Gesetz über die Krankenversicherung haben im Jahre 1892 23Al Millionen Arbeiter Entschädigungen im Betrage von 65 Millionen Mark erhalten. Auf jeden der kranken Arbeiter kommen mithin ca. 35 Mk. Früher war nicht für sie gesorgt und sie mußten meist der Armenpflege verfallen. Auf Grund des Unsallversicherungsgesetzes vom Jahre 1884 sind im Jahre 1892 210 000 beschäftigten Personen 32^2 Millionen Mark ausgezahlt worden (auf die einzelnen kommen somit 185 Mk.), 18 Millionen Personen (nicht nur Arbeiter, sondern auch kleine Besitzer) sind versichert. — Infolge von Alter und Invalidität (Gesetz vom 22. Juni 1889) sind im Jahre 1892 22'/z Millionen Mark Entschädigung ausgezahlt. Arbeitgeber und Reich haben im Jahre 1892 141 Vs Millionen Mark von Gesetzeswegen für die Arbeiter aufgebracht. Was hat dagegen die Sozialdemokratie an Leistungen zu Gunsten der Arbeiter aufzuweisen? Nichts! Zur Belohnung für diese ihre Nichtsthuerei aber nimmt sie jahraus jahrein von den Arbeitern ungezählte Summen, von denen die Berufsagitatoren herrlich und in Freuden leben.
Die sozialpolitischen Gesetze erscheinen den Sozialdemokraten nützlich, nicht weil diese Gesetze den Arbeitern zum Wohle gereichen, sondern weil die Sozialdemokratie die geschaffenen Einrichtungen zur Stärkung ihrer Agitation mißbraucht. Unter solchen Umständen die kaiserliche Sozialreform unvorsichtig fortführen, hieße sie in das Gegentheil dessen verkehren, was sie erstrebt. Sie soll durch wohlthätige Einrichtungen für den Arbeiterstand die Sozialdemokratie positiv überwinden helfen, sie soll aber nicht neues Wasser auf die Mühle der Sozialdemokraten bringen. Wir freuen uns, daß die Regierung trotz ihres Festhaltens auf dem Wege der kaiserlichen Fürsorge für die Schwachen und Geringen und insbesondere für den Arbeiterstand die Zumuthung von sich abgewiesen hat, solchem Mißbrauch der hochherzigen Gedanken, welche in den Erlassen vom 4. Februar 1890 niedergelegt sind, Vorschub zu leisten.
Tagesschau.
Berlin, 14. Februar.
Im Reichstage wurde heute die zweite Berathung des Etats des Reichsamts des innern fortgesetzt. Abg. Frese (natl.) betont nochmals, daß an dem Unglück der