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Nr. 37

Mittwoch den 13. Februar.

1895.

Bekanntmachung,

die Beschädigung der Reichstelegraphenanlagen betreffend.

Zum Schutz der Reichstelegraphenanlagen sind durch das Gesetz vom 13. Mai 1891, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Straf­gesetzbuches für das Deutsche Reich, nachstehende Bestimmungen erlassen.

§. 317. Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Theile oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Ver­änderungen daran vornimmt, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.

§. 318. Wer fahrlässigerweise durch eine der vorbezeichneten Hand­lungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphen- anlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 900 Mark bestraft.

8- 318 a. Unter Telegraphenanlagen im Sinne der §§. 317 und 318 sind Fernsprechanlagen mitbegriffen.

Da die Reichstelegraphenanlagen in letzter Zeit verschiedene Male fahrlässiger Weise (besonders beim Fällen von Bäumen) beschädigt worden sind, so werden die vorstehenden Bestimmungen hiermit warnend zur öffent­lichen Kenntniß gebracht. Zugleich wird demjenigen, welcher vorsätzliche oder sahrlässige Beschädigungen der Reichstelegraphenanlagen so zur An­zeige bringe, daß gegen den Thäter mit Erfolg eingeschritten werden kann, eine Belohnung bis zur Höhe von 15 Mark für jeden einzelnen Fall hiermit zugesichert.

Cassel, 14. Januar 1895.

Der Kaiserliche Oberpostdirektor ___________ gez. Frank.__

^anö&retgj ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Jnvaliditäts- und Altersversicherung betreffend.

Der Herr Regierungspräsident zu Cassel macht auf das im Verlag von A scher & Coinp. in Berlin erschienene Büchlein:

Wie erlange ich sicher eine Invaliden- oder Altersrente oder eine Beitragserstattung auf Grund des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes?"

von Bielefeldt, Kaiserlichem Regierungsrath und Mitglied des Reichs­versicherungsamts, aufmerksam. Der Preis der anscheinend recht brauch­baren und zur weiteren Verbreitung geeigneten Schrift stelle sich für ein Exemplar auf 50 Pfg., bei Abnahme größerer Posten würden Preis­ermäßigungen eintreten.

Den Herren Ortsvorständen stelle ich anheim, die Versicherten ihrer Gemeinden auf die Schrift aufmerksam zu machen und Bestellungen mir bis zum 15. März d. I. zur weiteren Ausführung anzumelden.

Hanau am 12. Februar 1895.

Der Königliche Landrath

J- 48 v. Oertzen.

Rach Mittheilung des Königlichen Landrathsamtes Gelnhausen ist unter der Schafheerde in Lützelhausen die Räude ausgebrochen.

Hanau am 12. Februar 1895.

Der Königliche Landrath

V. 965 v. Oertzen.

Dienstnachrichten ans dem Kreise.

Zugelaufen: Im Monat November bezw. Anfang Dezember v. J. ein weißgelber langhaariger schöner Spitzhund weibl. Geschl., mit schwarzer Schnauze. Ein grau und schwarz gestreifter Spitz m. Geschl.; Empfangnahme bei Maurer Jakob Bauscher I. zu Niederdorfelden.

Eingefangen: Am 11. d. Mts. 2 Schafe; Empfangnahme bei dem Pächter Karl Hofmann zu Niederdorfelden. Hanau am 13. Februar 1895. I

^taöt&rei# ^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.

Für die hiesige Armenvcrwaltung soll die Brodlieferung pro 1895/96 vergeben werden.

Geeignete Lieferanten wollen ihre Angebote bis spätestens

Freitag den 15. März d. I., vormittags 12 Uhr, im Geschäftszimmer der Armenverwaltung verschlossen einreichen.

Die Lieferungsbedingungen liegen zur Einsicht in dem Büreau der Armenverwaltung auf.

Hanau am 9. Februar 1895.

Der Oberbürgermeister.

J. V.: Heraeus. 1913

Tagesschau.

Berlin, 12. Februar.

Im Reichstage wurde heute die zweite Berathung des Etats des Reichsamts des Innern begonnen. Abg. Hitze (Ztr.) spricht sich für die Verbindung der Kesselrevisionen mit den Fabrikinspektionen aus und hat auch gegen die Verwendung von Fabrikinspektorinnen nichts einzuwenden. Abg. Pachnicke (freis. Volksp.) ist gegen die Verbindung der Kesselrevisionen mit den Fabrikinspektionen. Staatsminister v. Bötticher erklärt, daß sich diese Frage der Einwirkung der Reichsgewalt entziehe. Abg. Fischer (soz.) be­mängelt die Zusammenstellung der Berichte der Fabrikinspektoren und ver­langt, daß die Fabrikinspektoren auch aus den Arbeiterkreisen entnommen werden sollen. Abg. Rösicke (b. k. F.) wirst den Sozialdemokraten vor, daß sie das Verhältniß zwischen Arbeitern und Arbeitgebern nicht objektiv darstellten, und spricht sich gegen die Bestrafung des Boykotts aus, weil diese keinen praktischen Erfolg haben würde. Abg. Wurm (soz.) wünscht die Ausdehnung der Fabrikinspektion auf das Handwerk. Abg. v. Frege (kons.) betont, daß die Fabrikinspektoren das Menschenmögliche leisten, und daß die Ortspolizeibehörden den ihnen durch die Sozialgesetzgebung auferlegten Aufgaben vollkommen gerecht werden.

Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr: Initiativanträge.

Das Abgeordnetenhaus

hat heute die zweite Lesung des Eisenbahnetats beendet. Die Regierung hatte in der Budgetkommission ihre Absicht dargelegt, die aus den Ueber- schüssen der Einkommensteuer angesammelten Fonds zu einem noch festzu- stellenden, jedoch nicht über 100 Millionen hinausgehenden Betrage mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Staatseisenbahnverwaltung zur Ver­stärkung des Betriebsfonds der Generalstaatskasse, im Uebrigen zur außer­ordentlichen Tilgung von Staatsschulden bezw. zur Verrechnung auf be­willigte Anleihen zu verwenden. Die Budgetkommission erkennt, wie der Referent Abg. Sattler (natl.) ausführt, die Zweckmäßigkeit dieser Ein­richtung an und schlägt dem Hause eine Resolution vor, wonach dasselbe sich mit der Absicht der Regierung einverstanden erklärt. Für die Reso­lution sprechen sich die Abgg. Krause- Königsberg (natl.), Freiherr v. H u e n e (Zentr.), Freiherr v. Zedlitz (freik.) und Graf zu L i m- burg - Stirum (kons.), letzterer namens seiner Partei, aus, gegen die Resolution der Abg. Bachem (Zentr.), v. Eynern (natl.) und Brö­mel (fr. Ver.). Die Gegner der Resolution erheben gegen dieselbe na­mentlich konstitutionelle Bedenken, weil dem Finanzminister damit ein großer Dispositionsfonds frei in die Hand gegeben werde. Die Befür­worter legen dar, daß das gesetzliche Mitbestimmungsrecht des Landtags über die Höhe der Summe und die Art ihrer Verwendung vollkommen gewahrt werde, ferner, daß durch einen solchen Betriebsfonds die staatliche Finanzverwaltung von der Börsenwelt unabhängig gemacht werde, und daß es auch bei eintretendem Kriegsfall gut sei, solche Reservefonds an der Hand zu haben. Der F i n a n z m i n i st e r betont, daß bei dem Zwie­spalt in der Meinung des Hauses auch die Fraktionen der National­liberalen und des Zentrums gespalten seien; es handle sich also nur um