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Hanauer Anzeiger.

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Nr. 36.

Dienstag den 12. Februar.

1895.

Amtliches.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 20. Verloosung von Kur märkischen Schuldverschreibungen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern*) gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern zum 1. Mai 1895 mit der Aufforde­rung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbe- träge vom 1. Mai 1895 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuld­verschreibungen und der später zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe XIV. Nr. 8 bei der Staatsschulden-Tilgungskasse, Taubenstraße 29 hierselbst, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshauptkaffen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zwecke können die Effekten enter dieser Kaffen schon vom 1. April 1895 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Mai 1895 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.

Mit dem 1. Mai 1895 hört die Verzinsung der ver- loosten Kurmärkischen Schuldverschreibungen aus.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der obigen Anlage verzeichneten, noch rückständigen Kurmärkischen Schuldverschreibungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerusen, daß die Verzinsung derselben mit den Kündigungsterminen ausgehört hat.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben ge­dachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin am 2. Januar 1895.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

*) Die Nummernliste liegt in den Geschäftslokalen des Landrathsamts und der Steuerkassen offen.

4£arvö&rei0 ^anait.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

In Anbetracht der in dem Stadt- und Landkreise Hanau häufig auftretenden Diphtherie wird hiermit in Gemäßheit des §. 3 der Polizei- verordnung vom 30. November 1877 (Amtsblatt de 1877 Seite 374) die im §. 1 angeordnete Anzeigepflicht der Aerzte bis auf Weiteres aus die genannte Krankheit für den Umfang des Stadt- und Landkreises Hanau ausgedehnt.

Cassel am 29. Januar 1895.

Der Regierungspräsident. Haussonville.

Wird veröffentlicht.

Hana« am 8. Februar 1895.

Der Königliche Landrath

V. 890 v. Oertzen.

Bekanntmachung.

An der Landwirthschaftsschule zu Weilburg soll auch in diesem Jahre ein Fortbildungskursus für Elementarlehrer abgehalten werden und ist hierzu Termin in der Herbstferienzeit (Ende August bis gegen Ende September) in Aussicht genommen.

Die in dem Kursus zu behandelnden Gegenstände sind folgende:

Chemie I. Theil (Sauerstoff, Wasserstoff, Kohlenstoff, Stickstoff); Pflanzenproduktionslehre ;

Zoologie (Anatomie und Physiologie der landwirthschaftlichen Hausthiere);

Unterrichtswesen.

Den Teilnehmern wird ein staatlicher Zuschuß in Aussicht gestellt, sofern die Gemeinde bezw. der Lehrer selbst einen Beitrag von ca. 35 M. zu leisten bereit ist. Der staatliche Zuschuß beträgt für die Lehrer aus dem Regierungsbezirk Cassel 80 Mk. Den Gemeinden, welche einen Bei­trag leisten, ist anheimgegeben, sich durch einen von dem Lehrer auszu­stellenden Revers dahin zu sichern, daß derselbe die erhaltene Summe zurückzuzahlen hat, wenn er innerhalb Jahresfrist nach stattgehabtem Kursus die Gemeinde verläßt.

Diejenigen Lehrer, welche an dem in Rede stehenden Kursus Theil nehmen wollen, werden aufgefordert, ihre Gesuche bis zum 1. Mai d. I. durch Vermittlung des Königlichen Landraths bezwse. der Stadtschuldepu­tation anher einzureichcn.

Cassel den 22. Januar 1895.

Königliche Regierung,

Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

Wird veröffentlicht. Die Herren Lokalschulinspektoren und Gemeinde­vorstünde werden ersucht, die Lehrer zur Betheiligung an dem Kursus an­zuregen und etwaige Anmeldungen spätestens bis zum 1. Mai d. I. an mich gelangen zu lassen.

Hanau am 8. Februar 1895.

Der Königliche Landrath

V. 768 v. Oertzen.

Dem am 27. November 1874 zu Oberursel geborenen Rudolf Joseph Grasmeher ist auf Nachsuchen des Gastwirthes Georg Heilmann zu Mainkur durch Urkunde des Königlichen Regierungspräsidenten zu Cassel vom 22. Dezember v. Js. gestattet worden, fortan den Familiennamen Heilmann zu führen.

Hanau am 2. Februar 1895.

Der Königliche Landrath

V. 87 v. Oertzen.

Das Gemeinderathsglied Konrad Toussaint zu Butterstädterhöfe ist zum Nebenbürgermeister gewählt und bestätigt worden.

Hanau am 6. Februar 1895.

Der Königliche Landrath

A. 341 v. Oertzen.

Auf Ersuchen des Großh. Kreisamts zu Offenbach wird nachstehende Bekanntmachung hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Hanau am 7. Februar 1895.

Der Königliche Landrath

V. 880 v. Oertzen.

Faselmarkt zu Langen.

Zur Förderung der Rindviehzucht findet

Samstag den 2. März 1895,

vormittags 9 Uhr beginnend, gM" zu Langan aus dem Lutherplatz

ein

Faselmarkt statt.

Indem wir das landwirlhschaftliche Publikum innerhalb und außer­halb des Kreises zur Beschickung des Marktes mit schönen Thierexemplaren, zum Besuche und zur Benutzung der günstigen Ankaufsgelegenheit hierdurch einladen, wird bemerkt, daß sämmtliche vorgeführten Bullen von einer Sachverständigenkommission besichtigt, nach ihrer Güte gewürdigt und daß für die vorzüglichsten Thiere Geldprämien zuerkannt werden.