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Die l'Mp. Seite 15 4.

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Nr. 35.

Amtliches, ^anö^rets ^anau.

Bekanntmachuttge« des Königlichen Landrathsamtes.

Nach Mittheilung des Königlichen Bezirksamtes zu Alzenau ist vom 8. d. Mts. ab das Treiben von Rindvieh, Schweinen und Schafen außer­halb der Feldmarkgrenzen der Gemeinden Dettingen, Großwelzheim, Kahl a/M., Alzenau, Wasserlos, Hemsbach, Hohl und Rückersbach, sowie das Verladen dieser Viehstücke auf den Eisenbahnstationen Kahl a/M. und Dettingen gestattet, dagegen bleibt die Feldmarksperre in Hörstein bis zum Erlöschen der Maul- und Klauenseuche aufrecht erhalten.

Hanau am 9. Februar 1895.

Der Königliche Landrath

v. O ertz en.

Montag den 11. Februar.

Nach Mittheilung des Königlichen Landrathsamtes Gelnhausen ist unter den Schafheerden der Gemeinden Eidengesäß und Geislitz die Räude ausgebrochen.

Hanau am 9. Februar 1895.

Der Königliche Landrath

V. 790 v. Oertzcn.

Der seitherige kommissarische Bürgermeister Wilhelm Hofmann zu Niederdorfelden ist zum Bürgermeister dieser Gemeinde gewählt und be­stätigt worden.

Hanau am 6. Februar 1895.

Der Königliche Landrath

A. 308 v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Am 4. ds. Mts. auf der Straße von Oberissigheim dis Bruchköbel ein Ueberzieher; Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister zu Oberissigheim. Eine eiserne Axenkapsel. Ein Paar schwarze Kinder­handschuhe. Ein Kinderhandschuh (linker). Ein Federboapelz.

Zugelaufen: Ein kleiner schwarzer Spitz, zwischen den Vorder­beinen einen weißen Fleck, m. Geschl. Ein großer grauer englischer Dog­genhund m. Geschl., mit Kette.

Ende Januar c. abhanden gekommen: Ein Korb mit 15 Stück Werkzeugen.

Entlaufen: Am 9. ds. Mts. ein großer wolfsstreifiger Zughund.

Vom Wasenmeister am 10. ds. Mts. eingefangen: Ein großer schwarzer Hofhund m. Geschl.

Hanau am 11. Februar 1895.

Tagesschau.

Berlin, 9. Februar.

Im Reichstage

stand heute zunächst die Interpellation der Abg. Freiherrn v. Stumm (Reichsp.) und Genossen über die Vorkehrungen zur Verhütung von Menschenverlusten bei Seeunfällen auf der Tagesordnung. Der Interpellant führt aus, daß das entsetzlichen Unglück derElbe" wohl An­laß gebe, die Frage anzuregen, ob nicht der Schiffsbau unter eine staat­liche Neberwachung zu stellen sei. Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe: Es kamen hierbei drei Punkte in Betracht: die Sicherheit der Seetüchtig­keit der Schiffe, die Regelung des Seestraßenrechts und die Ausrüstung der Seeschiffe mit Rettungsgeräthen. In ersterer Hinsicht böten die Un- fallverhülungsvorschriften der Seeberufsgenossenschaften sowie die Beauf­sichtigung des Schiffsbaues durch den Germanischen Lloyd genügende Sicher­heit, sodaß eine Ueberwachung durch das Reich voraussichtlich nicht erfor­derlich sein werde. Sollten sich aber Mängel herausstellen, so werde sich die Reichsregierung einer staatlichen Ueberwachung nicht entziehen. Das Seestraßenrecht sei durch die Konferenz zu Washington von 1890 erheblich verbessert worden. Daß die dort festgesetzten Bestimmungen noch nicht in Kraft getreten seien, liege daran, daß die englische Regierung bezüglich ein-

1895.

zelner Bestimmungen Bedenken erhoben habe. Die Schwierigkeiten würden aber voraussichrlich bis zum nächsten Herbst überwunden sein. Bezüglich der Ausrüstung der Seeschiffe mit Rettungsgeräthen habe die Seeberufs- zenofsenschaft völlig ausreichende Vorschriften erlasfen. Das Unglück der Elbe" habe die aufrichtigste Theilnahme der verbündeten Regierungen sowie der ganzen Nation erweckt. Den Offizieren und Mannschaften des Schiffes müsse das Zeugniß ausgestellt werden, daß sie bis zum letzten Augenblick ihre Schuldigkeit gethan haben. Die Vorwürfe, welche in aus­ländischen Blättern gegen sie erhoben worden, entbehrten nach den ange­stellten Erhebungen jeder Begründung. Das Vaterland dürfe stolz darauf sein, daß die Offiziere und Mannschaften furchtlos und treu in den Tod gegangen seien. Abg. Jebsen (natl.): Die Erklärung des Reichskanzlers genüge ihm vollständig. An dem Unglück derElbe" sei die Besatzung des englischen Schiffes schuld. Eine staatliche Ueberwachung des Schiffs­baues würde übrigens (Zusammenstöße auf hoher See nicht verhüten. Daß die deutschen Schiffe sehr gut gebaut würden, beweise der Umstand, daß die deutschen Schiffe die geringsten Affekuranzgebühren zu zahlen hätten. Abg. Singer (soz.): Der Abg. Freiherr v. Stumm gehe ihm lange nicht weit genug, und es fei zu bedauern, daß die Regierung mit Rücksicht auf finanzielle Gründe von weitergehenden Forderungen absehe. Die Seeberufs­genossenschaft, die aus lauter Unternehmern bestehe, habe ihre Vorschriften nur im Interesse der Letzteren erlassen, ohne genügende Gewähr für die Verhütung von Unfällen zu bieten. Staatsminister v. Bötticher: Die Reichsregierung sei fortgesetzt bemüht, die Sicherheit des Seeverkehres zu vermehren; sie müsse sich dagegen verwahren, daß sie sich von irgendwelchen Maßregeln zur Vergrößerung dieser Sicherheit aus finanziellen Gründen ab­halten lasse. Deutschland stehe gegenüber den Gesammtverlusten aller Nationen günstig da. Die Selbstverwaltungsorgane und die bestehenden Institute gäben die Gewähr für eine genügende Aufsicht beim Schiffsbau; andernfalls wäre er, Redner, der erste, der auf eine staatliche Beaufsichtigung dringen würde. Abg. Lieber (Ztr.) bedauerte die Mangelhaftigkeit des Seestraßenrechts; denn was nütze die Seetüchtigkeit der Schiffe, wenn ein wilder Engländer sie infolge eines Verstoßes gegen das Seestraßenrecht in den Grund bohren könne. Staatsminister v. Bötticher: Die von England in einzelnen Be­stimmungen bcanstandeien Vorschriften der internationalen Konferenz zu Washington würden 'voraussichtlich nächsten Winter in Wirksamkeit treten. Es sei indeß kein Zweifel, daß einem Schiffsführer bei einem so schweren Verstoß gegen die Regeln des internationalen Seestraßenrechts, wie ihn der Kapitän des englischen Schiffes bei dem Unglück derElbe" verschuldet habe, das Schifferpatent entzogen worben wäre. Abg. Freiherr v. Man­teuffel wünscht eine staatliche Beaufsichtigung des Schiffsbaues und be­klagt das Bestreben der Schiffer, die Schnelligkeit der Fahrt immer mehr zu steigern, weil dadurch viele Unglücksfälle verursacht würden. Die Abgg. Möller (natl.) und Rickert (freis. Ver.) halten die von der Reichs­regierung eingeschlagenen Wege für gangbar und zweckmäßig.

Hierauf wurde die Novelle zum Gesetz, betreffend die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten des gteidjeS, in erster und zweiter Berathung ohne Debatte angenommen.

Nächste Sitzung Montag 1 Uhr: Dritte Berathung der Novelle, betreffend die Konsulatsgebühren, und zweite Berathung des Etats.

Das Abgeordnetenhaus

erledigte heute in Fortsetzung der zweiten Berathung des Eisen­bahnetats die Einnahmen aus dem Güterverkehr. Auf eine Beschwerde des Abg. Beumer (natlib.) theilt der Eisenbahnminister mit, daß die Reichseisenbahnverwaltung es sich angelegen sein lasse, für die lothringi­schen und luxemburgischen Eisenerze billige Tarife nach der Saar und Ruhr zu fchaffen. Abg. Graf Kanitz (kons.) freut sich, daß der Finanzminister gestern die Staffeltarife als gesundeste Form der Tarifbildung anerkannt habe; die Wiedereinführung der Staffeltarife sei nothwendig zur Besserung der Finanzlage des Staans wie zur Hebung der Volkswirthschaft. Die Tarifreform solle aber nicht ad calendas graecas vertagt werden. Der Redner spricht weiter für eine Revision der Güterklassifikanon und verlangt, daß das russische Getreide nicht billiger als das einheimische befördert werde. Der Finanzminister faßt seine gestrigen Aeußerungen nochmals dahin zusammen, daß er das System der Staffeltarife bei der geographischen Ge-