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Hanauer Anzeiger.

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Nr. 31.

Mittwoch den 6. Februar.

1895.

Amtliches.

(Xanö&reiö ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes. Polizeiverordnung.

Aus Grund der §§. 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 (Gesetzsammlung S. 1525) und des §. 142 des Gesetzes über die allgemeine Landesoerwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetz­sammlung S. 195) wird hierdurch nach Zustimmung des Kreisausschusses für den Umfang des Landkreises Hanau folgende Polizeiverordnung erlassen.

§ 1.

Personen unter 17 Jahren dürfen Gast- und Schankwirthschaften sowie andere Verkaufsstellen, mit welchen eine Verabreichung von geistigen Getränken zum Genuß auf der Stelle verbunden ist, nur in Begleitung ihrer Eltern bezw. deren Stellvertreter besuchen. Ausgenommen ist der Besuch von Volksfesten einschließlich der Kirchweihen. Ferner sind ausge­nommen diejenigen jungen Leute im angegebenen Alter, welche auf der Durchreise sich befinden oder tagsüber an dem betreffenden Orte sich auf­halten, ohne Privatwohnung an demselben zu besitzen.

8- 2.

Wirthe und Kleinhändler mit geistigen Getränken dürfen Personen, auf welche §. 1 sich bezieht, in ihren Räumlichkeiten nur dann dulden und denselben nur dann Getränke verabreichen, wenn diese sich in Begleitung ihrer Eltern bezw. Stellvertreter befinden.

8. 3.

Ucbertretungen der vorgenannten Paragraphen sowohl seitens jugend­licher Personen als auch der Wirthe werden mit Geldstrafe bis M. 30 oder Hast bis zu einer Woche bestraft.

Hanau am 29. Dezember 1894.

Der Königliche Landrath

v. Oertzen.

Vorstehende Polizeiverordnung bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß und Beachtung. Die Herren Bürgermeister wollen dieselbe noch besonders auf ortsübliche Weise veröffentlichen.

Hanau am 3t Januar 1895.

Der Königliche Landrath

A. 58 v. Oertzen.

Unter Bezugnahme auf die im Hanauer Anzeiger vom 8./11. 1894 veröffentlichte Bekanntmachung des Herrn Reg.-Präsidenten zu Cassel vom 20. Oktober v. Js. bringe ich hierdurch zur Kenntniß, daß sich der Preis des im Kaiserlichen Gesundheitsamte ausgearbeiteten, im Verlage von Julius Springer in Berlin erschienenenGesundheitsbüchleins" bei gleich­zeitiger Entnahme von mindestens 20 Exemplaren auf 0,80 Mark für ein kartonirtes, und auf 1 Mark für ein in Leinwand gebundenes Exemplar, vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen mit der Verlagshandlung beim Bezüge größerer Mengen, ermäßigt.

Hanau am 31. Januar 1895.

Der Königliche Landrath

V. 342 v. Oertz en.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Entlaufen: Ein brauner Dachshund. Ein großer schwarzer wolliger Hofhund m. Geschl., mit Halsband und Maulkorb.

Vom Wasenmeister eingesangen: Ein schwarzer Wachtelhund w. Geschl.

Entflogen: Eine weiße Taube mit Häubchen und einigen schwar­zen Federn.

Gesunden: Ein Manschettenknops mit Mechanik. Ein Paar- schwarze Kinderhandschuhe.

Verloren: Ein goldner Korallcnohrring.

Hanau am 6. Februar 1895.

^tadtUreio ^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

In der Sandelmühle ist für Anfang des Monats Februar ein Stall als Lagerraum oder Werkstätte zu vermiethen.

Näheres im Stadtbauamt I, Zimmer Nr. 25 des Rathhauses.

Hanau am 18. Januar 1895.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 951

Bekanntmachung.

Der nächste Kursus zur Vorbereitung für die Fachprüfung der Trichinenbeschauer soll im Februar d. I. abgehalten werden und womöglich am 11. Februar beginnen. Theilnehmer werden veranlaßt, sich möglichst bald, am besten persönlich, bei dem Unterzeichneten in dessen Sprechstunden vormittags 89, nachmittags 23 Uhr anzumelden.

Hanau am 3. Februar 1895.

Der Kreisphysikus Dr. Sunkel.

Tagesschau.

Berlin, 5. Februar.

Der Reichstag nahm heute zunächst in Sachen der Priorität der Initiativanträge den Antrag der Geschästsordnungskommission an, nach welchem die Anträge in der Reihensolge jur Verhandlung kommen, in welcher sie eingegangen sind. Alle Anträge, welche innerhalb der ersten zehn Tage einer Session eingegangen sind, gelten als gleichzeitig eingebrachr; über ihre Reihenfolge hat sich der Präsident mit dem Hause zu verständigen. Gesetzentwürfe behalten ihre Priorität bis zu ihrer Schlußberathung. Die Petitionen ge­langen in derjenigen Reihensolge zur Berathung, in welcher sie zur Ver­handlung im Plenum vorbereitet sind.

Es folgt die Berathung des Antrages Ancker (freis. Volksp.), die verbündeten Regierungen zu ersuchen, in der nächsten Session das im § 6 des Reichswahlgesetzes vorgesehene Gesetz über die Abgrenzung der Reichs­tagswahlkreise vorzulegen und bei der Neueintheilung der Wahlkreise die seit 1867 veränderten Bevölkerungsverhältnisse zu berücksichtigen. Nachdem sich die Abgg. Hermes (freis. Volksp.), Tutzauer (soz.) und Rickert (freis. Ver.) für den Antrag ausgesprochen hatten, wurde die Abstimmung über denselben auf Anregung des Abg. Richter (freis. Volksp.) ausgesetzt. Hierauf gelangten die von den Abgg. Pachnicke (freis. Ver.), Ancker (freis. Volksp.) und Auer (sozd.) eingebrachten Gesetzentwürfe, betreffend die Volksvertretung in den Bundesstaaten, zur ersten Berathung. Abg. Pachnicke (freis. Ver.) beleuchtet die staatsrechtlichen Zustände in Mecklen­burg und betont dabei, daß diese Verhältnisse mit der Reichsverfassung nicht vereinbar seien. Diesem Zustande müsse ein Ende gemacht werden. Mecklenburgischer Staatsminister v. Oertzen bestreitet dem Reichstag das Recht, in die inneren Angelegenheiten Mecklenburgs einzugreifen. Die Reichsverfafsung stelle die mecklenburgische Verfassung unter den Schutz des deutschen Reiches; wollte man im Sinne der vorliegenden Anträge vorgehen, so würde dies einer Medialisirung deutscher Bundesfürsten ähn­lich sein. Abg. v. Buchla (kons.) führt aus, daß die mecklenburgischen Angelegenheiten den Reichstag nichts angingen; aber auch abgesehen davon, sei zu einer Aenderung der staatsrechtlichen Zustände in jenem Lande keine Veranlassung. Die mecklenburgischen Stände seien ebenso patriotisch und loyal wie die Vertretungskörperschaften in anderen Bundesstaaten.

Inzwischen ist von dem Abg. Frege (kons.) der Antrag eingegangen, über die zur Debatte stehenden Anträge zur Tagesordnung überzugehen. Abg. Singer (sozd.) beantragt die Vertagung der Berathung und be- zweiselt die Beschlußfähigkeit des Hauses. Die Auszählung ergibt die An­wesenheit von 166 Mitgliedern, das Haus ist somit nicht beschlußfähig.

Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr: Schleuniger Antrag der Abgg. Auer (sozd.) und Genossen, Interpellation der Abgg. Lieber (Ztr.) und Genossen (Arbeiterkamniern) und Wahlprüfungen.