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Nr. 26.
Donnerstag den 31. Januar.
1895.
Amtliches, ^arvâ&reiö ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises mache ich auf meine Verfügung vom 21. Januar 1885 V. 769 (Kreisblatt Nr. 18) aufmerksam, wonach bis zum 15. Februar zu berichten ist, daß die Kreisblätter nebst Sachregister vom vorausgegangenen Jahre in zwei Bände eingebunden bezw. (in den Gutsbezirken) dauerhaft geheftet worden sind.
Hanau am 26. Januar 1895.
Der Königliche Landrath.
V. 621 I. V.: Schneider, Kreissekretär.
In Langenselbold ist die Maul- und Klauenseuche erloschen und die Orts- und Gemarkungssperre wieder aufgehoben worden.
Hanau am 29. Januar 1895.
Der Königliche Landrath
v. Oertz en.
Dienstnachrichten ans dem Kreise.
Verloren: Ein Oktavheft für höhere Schulen von der Haingasse bis zur Stadt.
Gefunden: Ein Paar schwarze Damenhandschuhe.
Hanau am 31. Januar 1895.
^taötUreiö ^anau.
Bekanntmachungen ves Oberbürgermeisteramtes.
Im Fürstenbau des Stadtschlosses, II. Obergeschoß, ist per 1. April nächsten Jahres eine Wohnung, bestehend aus 7 Zimmern, Küche, Speisekammer und Mansarde, zu vermiethen.
Näheres beliebe man im Stadtbauamt 1, Rathhaus Zimmer Nr. 25, zu erfragen.
Hanau am 22. Dezember 1894.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 688
Disziplin im Reichstage.
In einer kürzlich erschienenen Schrift über die „Disziplin im Reichstage" von Gustav Kukutsch (Berlin, W. Möser, Hofbuchhandlung) sind aus den Reichstagsverhandlungen zahlreiche schwere Ordnungswidrigkeiten zusammengestellt, die sich als Blasphemien, Verletzung der Ehrerbietung gegenüber deutschen Bundesfürsten, Gefährdungen der öffentlichen Ordnung, grobe Beleidigungen, Verleumdungen und Majestätsbeleidigungen darstellen. Diese schweren Verstöße haben das dringende Bedürfniß nach einer wirksamen Verschärfung der Disziplinarbefugnisse des Reichstags unzweifelhaft erwiesen, um so mehr, als die schwersten Fälle — Verleumdung und Majestätsbeleidigung — ungeahndet bleiben mußten, weil es gegen sie nach der geltenden Geschäftsordnung keine Disziplinarmittel gibt.
Eine derartige Straflosigkeit könnte in keinem Parlamente außerhalb Deutschlands Vorkommen, denn die ausländischen Volksvertretungen haben für sich mit weiser Vorsicht alle Garantien geschaffen, die ihnen zur Sicherstellung der Ordung geboten erschienen. So kennt das englische Parlament außer dem Ordnungsruf als schärfere Disziplinarstrafen den Verweis, die Abbitte, die sofortige Ausweisung aus dem Sitzungssaale, die Verhaftung und Einbehaltung im Gefängnisse und die Ausschließung.
In Frankreich sind die Disziplinarmaßregeln noch weiter ausgebildet. Hier hat man als Ordnungsstrafen vorgesehen: den einfachen Ordnungsruf; den Ordnungsruf mit Eintragung in das Protokoll und Verlust des achttägigen Gehaltes des betreffenden Parlamentsmitgliedes; den einfachen Verweis; den Verweis mit zeitweisem Ausschlusse von den Sitzungen, wobei der Abgeordnete augenblicklich den Saal zu verlassen hat und in den nächsten drei Sitzungen nicht erscheinen darf. Im Falle des Ungehorsams erfolgt Verhaftung und dreitägiger Einschluß im Gefängnisse des Hauses. Beide Arten von Verweis haben zur Folge die Entziehung des vierzehn
tägigen Gehaltes und die Verlautbarung der Maßregel durch öffentlichen Anschlag des betreffenden Protokollauszuges in allen Gemeinden des Departements, welches den Abgeordneten gewählt hat. Einem Mitgliede, welches zweimal in der nämlichen Sitzung zur Ordnung gerufen wird, kann die Versammlung ohne Debatte das Wort für die Sitzung entziehen. Wenn ein gemeines Vergehen von einem Mitgliede im Bereich des Hauses begangen worden ist, wird die Verhandlung sofort geschlossen; der Präsident kann den Angeschuldigten aus dem Saale und in das Hausgefängniß weisen; der Generalstaatsanwalt wird sodann benachrichtigt, daß ein Vergehen innerhalb des Hauses begangen worden sei.
Mit diesem ausgebildeten Strafensystem vergleiche man nun unsere einfachen Bestimmungen, die nur eine einzige Disziplinarstrafe kennen: den Ordnungsruf! Die Unzulänglichkeit dieser nicht einmal in allen Fällen anwendbaren Strafe, sowie die schweren Verletzungen der Ordnung können nur diejenigen als nicht stichhaltig ansehen, die sich von der Nothwendigkeit einer Verschärfung der Disziplinarbefugnisse des Reichstags nicht überzeugen wollen. Wer aber gewohnt ist, nicht nach vorgefaßten Meinungen, son- dern lediglich nach Gründen zu urtheilen, der wird sich der Ueberzeugung nicht verschließen, daß es so nicht weiter gehen kann. Das praktische Bedürfniß erfordert gebieterisch eine wirksame Abhilfe der jetzigen Uebelstände, und es ist zu hoffen, daß der Reichstag nicht noch länger zaudern werde, die verfassungsmäßige Befugniß zur selbstständigen Regelung seines Hausrechts auszuüben. Die Ausübung dieser Befugniß ist aber nicht bloß ein Recht, sondern sie ist noch viel mehr eine Pflicht, deren Erfüllung im Interesse des Ansehens und der Würde des Reichstags, sowie des ge- sammten deutschen Volkes liegt, — eine Pflicht, deren Erfüllung nun endlich zur That werden muß.
Tagesschau.
Berlin, 30. Jan. Der „R.- u. St.-A." veröffentlicht an der Spitze seiner heutigen Nummer folgende Allerhöchste Kundgebung:
„Als schönste Festgabe sind Mir auch zu Meinem diesjährigen Geburtstage aus allen Gauen des deutschen Vaterlandes, sowie von patriotischen Deutschen im Auslande Glück- und Segenswünsche in reicher Fülle zugegangen, sodaß Mir eine Beantwortung derselben im einzelnen unmöglich ist. Es gewährt Mir wahrhafte Freude und Befriedigung, zu wissen, daß nicht nur im engeren Vaterlande, sondern überall, wo Deutsche weilen, Mein Ehrentag durch festliche Veranstaltungen mannigfachster Art mit herzlicher Theilnahme gefeiert worden ist. Kann Ich doch aus den Mir gewordenen Kundgebungen unverbrüchlicher Treue und Anhänglichkeit die Zuversicht entnehmen, daß das Band gegenseitiger Treue, welche das deutsche Volk mit feinen Fürsten verbindet, und welches vor nunmehr bald 25 Jahren so herrliche Früchte gezeitigt hat, auch in ernsteren Zeiten, die Gott der Herr von uns in Gnaden abwenden wolle, sich als fest und unzerreißbar erweisen wird. In diesem Bewußtsein werde Ich mit Freudigkeit fortfahren, Meine Kraft für die Größe und Wohlfahrt unseres theuren Vaterlandes einzusetzen und bin Ich gewiß, daß Ich hierbei auf die treue Mitarbeit aller Gutgesinnten rechnen kann. — Indem Ich Allen, welche an Meinem Geburtstage Mir freundliche Aufmerksamkeit erwiesen und Meiner liebevoll gedacht haben, Meinen warm empfundenen Dank ausspreche, ersuche Ich Sie, diesen Erlaß zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin den 30. Januar 1895.
Wilhelm. L R.
An den Reichskanzler."
Berlin, 30. Jan. Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets und hatten am Nachmittag eine kurze Besprechung mit dem Reichskanzler.
Berlin, 30. Jan. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht den Wortlaut des dem Reichstage zugegangenen Tabaksteuergesetzentwurfes.
Berlin, 29. Jan. Ausländische Telegraphenbüreaus verbreiten die Nachricht, daß aus einer auf der Insel Zanta angeschwemmten Flaschenpost auf den Untergang der Deutschen Fregatte „Stein" geschloffen werden müsse. Es braucht nicht erst versichert zu werden, daß die Nachricht falsch