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Nr. SS.

Mittwoch den 30. Januar.

1895.

Amtliches, ^anö&reiö ^anau.

Bckanntmächunge« des Königlichen Landrathsamtes.

In der Beilage zu Nr. 4 des Regierungs-Amtsblattes von 1895 ist die zweite, durch Aufnahme der seither ergangenen abändernden und ergänzenden Vorschriften berichtigte Ausgabe des zweiten Theils der Anweisung vom 5. August 1891 zum Einkommensteuergesetze abgedruckt worden.

Dieselbe tritt in der neuen Fassung an Stelle der hiermit außer Anwendung gesetzten ersten Ausgabe sofort, jedoch hinsichtlich der Be­stimmungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Artikel 67 A.) erst am 1. April 1895 in Kraft.

Ich mache die Herren Gemeinde- und Gutsvorstände aus diesen Ab­druck hiermit besonders aufmerksam.

Hanau am 28. Januar 1895.

Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlagungskommission für den Landkreis Hanan

St. 3605 v. Oertzen, Landrath.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein Brief, abgesandt von H. Schlichter hier. Ein Zeugniß für den Barbier Hermann Schatz aus Posen. Zwei lederne lange Leitzügel.

Verloren: Ein braunes Pelzkrägelchen.

Hanau am 30. Januar 1895.

Schwindelhafte Reklame.

Der üble Sinn, den man mit dem Worte Reklame verbindet, beruht auf der Wahrnehmung, daß das Angebot von Waaren in den Zeitungen, in Plakaten u. s. w. nicht nur oft in höchst aufdringlicher Form, sondern auch unter unwahren, schwindelhaften Angaben über Beschaffenheit und Herkunft der Waaren, über Auszeichnungen des Herstellers u. s. w. ge­schieht. Dieser Reklameschwindel bedarf einer gesetzlichen Einschränkung zum Schutze reeller Geschäftsleute, und seine Bekämpfung bildet mit Recht einen Haupttheil des Gesetzentwurfs gegen den unlauteren Wettbewerb.

Die Schwindelreklame verletzt den Grundsatz von Treu und Glauben durch die Vorspiegelung unwahrer Thatsachen. Je nach den Thatsachen, die fälschlich zur Anlockung von Kunden vorgespiegelt werden, sind die Formen dieses Schwindels verschieden. Die Täuschung kann sich beziehen auf die Beschaffenheit der Waare, auf ihre Herkunft (Domänenbutter"), auf den Preis, auf den angeblichen Besitz von Diplomen, Medaillen und anderen Auszeichnungen, endlich auf den Anlaß zum Verkauf. Die letztere Form ist eine der schädlichsten; sie umfaßt die zahllosen Scheinausverkäufe wegen Aufgabe des Geschäfts",wegen Abbruchs des Hauses",wegzugs­halber",aus einer Konkursmasse",ans dem Besitz eines ab berufenen Diplomaten" u. s. w. In allen diesen Fällen wird fälschlich die Vor­stellung erweckt, als handele es sich unter dem Zwange besonderer Um­stände um die schleunige Räumung von Vorräthen, d. h. für den Kon­sumenten um besonders billige sogenannte Ramsch- und Gelegenheitskäufe.

Der Gesetzentwurf will die verschiedenen Formen von Schwindel­reklame treffen, indem sich seine Vorschriften gegen jeden richten, deres unternimmt, durch unrichtige Angaben thatsächlicher Art über die Beschaffen­heit oder die Preisbemessung von Waaren in gewerblichen Leistungen, über die Bezugsquelle von Waaren, über den Besitz von Auszeichnungen, über die Menge der Vorrâthe oder den Anlaß zum Verkauf den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen." Der Reklameschwindler soll zivilrechtlich beiaugbar sein, insofern er, wenn er die falschen Vorspiege­lungen im geschäftlichen Verkehr gemacht hat, von jedem mit denselben Waaren handelnden Produzenten oder Geschäftsmann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Er kann ferner strafrechtlich bis zur Höhe von 1500 Mk. Geldstrafe oder von jechs Monaten Haft oder Ge­fängniß haftbar gemacht werden, wenn die unwahre Reklame in öffent­lichen Bekanntmachungen oder in Zirkularen gemacht worden ist. Man mag an den Vorschriften im Einzelnen dieses oder jenes ändern, im

Großen und Ganzen stellen sie sich nicht als eine Beengung, sondern als eine Wohlthat für den redlichen Wettbewerb dar.

Tagesschau.

Berlin, 29. Jan. Seine Majestät der Kaiser und König hörten im Lause des heutigen Vormittags die Vorträge des Ministers der öffent­lichen Arbeiten Thielen, sowie des Chefs des Militärkabinets, Generals der Infanterie und Generaladjutantcn von Hahnke und nahmen hierauf militärische Meldungen entgegen.

Berlin, 29. Jan. DasMilitärwochenblatt" meldet: Dem Grafen Herbert Bismarck, Oberstlieutenant â la suite der Armee, wurde der Charakter als Oberst verliehen.

Berlin, 29. Jan. Wie in der Reichstagssitzung vom 23. d. M. vom Staatssekretär von Bötticher festgestellt ist, wird sich der Reichstag noch in der laufenden Tagung mit einem Gesetzentwurf über die Konsum­vereine zu beschäftigen haben. Daß ein solcher Entwurf Aussicht auf Zustandekommen hat, geht aus den Reichstagsverhandlungen früherer Tagungen hervor. Wir erinnern nur daran, daß sogar der Antrag, den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage ein Gesetz vorzulegen, durch welches den Konsumvereinen die Abgabe von Waaren an Nichtmitglieder schlechthin und unter Strafandrohung verboten wird, in der Session 1893/94 in namentlicher Abstimmung mit 131 gegen 92 Stimmen angenommen worden ist. Für den Antrag stimmten damals die Konservativen, das Zentrum, die Reichspartei, die Polen und Antisemiten gegen die National­liberalen, Freisinnigen und Sozialdemokraten. In der letztverflossenen Tagung war ein gleicher Antrag von Seiten der Konservativen eingebracht worden, blieb jedoch unerledigt. In der jetzigen ist er nochmals wieder­holt; von anderen Seiten, wie vom Zentrum, von den Nationalliberalen und von den Antisemiten sind andere, mehrfach recht weitgehende Anträge auf Aenderung des die Konsumvereine behandelnden Gesetzes über die Er­werbs- und Wirthschaftsgenossenschaften gestellt.

Berlin, 29. Jan. DerReichsanzeiger" veröffentlicht den Bundes­rathsbeschluß, betr. die Ausnahme vom Verbot der Beschäftigung von Ar­beitern in gewerblichen Anlagen an Sonn- und Festtagen vom 1. April 1895 an, ferner den dem Bundesrathe zur Beschlußfassung vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Erwerbs­und Wirthschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889.

Berlin, 28. Jan. Der Präsident der preußischen Seehandlung hat, nach derD. T.-Z.", den Bund der Landwirthe ermächtigt, die Er­klärung abzugeben, daß er bereit sei, bei der jetzigen Lage des Geldmarktes den Verbänden der landwirthschaftlichen Darlehnskasfen Lombarddarlehen gegen Sicherheit zu 2einhalb Prozent zu geben.

Berlin, 29. Jan. Laut telegraphischer Mittheilung an das Ober­kommando der Marine ist S. M. S.Alexandrine", Kommandant Ka­pitän zur See Schmidt, am 25. Januar in Chefoo angekommen und be­absichtigt heute nach Dokohama in See zu gehen. S. M. S.Irene", Kommandant Korvettenkapitän von Dresky, ist am 26. Januar in Sin- gapore eingetroffen und will am 30. d. M. die Reise nach Hongkong fortsetzen. S. M. S.Arcona", Flaggschiff der Kreuzerdivision, Chef Kontreadmiral Hoffmann, ist am 26. Januar in Chefoo angekommen.

Dortmund, 29. Jan. Die hiesige Polizei hat eine Falschmünzer­bande entdeckt und den Hauptthäter verhaftet. (Fr. N.)

Greifswald, 29. Jan. Dem Direktor des hiesigen hygienischen Instituts, Professor Löffler, ist in Anerkennung seiner wissenschaftlichen Arbeiten, besonders über Diphtherie, nach denFr. N.", das Offizierkreuz der französischen Ehrenlegion verliehen worden.

Bern, 29. Jan. Der Bundesrath hat zwei in Genf verhaftete italienische Anarchisten ausgewiesen. Der eine hat im Geheimen in anar­chistischen Versammlungen zu Gewaltthaten aufgefordert, der andere seine Wohnung zu solchen Zusammenkünften hergegeben. (Rh. K.)

Bern, 29. Jan. Der Bundesrath beschloß heute die Ausweisung von 17 in Tessin wohnenden Anarchisten; die Namen derselben werden erst nach vollzogener Maßregel veröffentlicht werden.

Lüttich, 29. Jan. Den Beamten des Gerichtshofes, vor dem der Anarchistenprozeß anhängig ist, wurden, wie dieFr. N." melden, Droh­briefe von Anarchisten zugeschickt.