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Nr. 18.
Dienstag den 22. Januar.
1895.
Amtliches, ^arvö&rciö ^anau. Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Nach Mittheilung des 1, Hessischen Infanterieregiments Nr. 81 vom 21. d. M. findet das für den 23. d. M. östlich von Bergen anberaumte Schießen mit scharfen Patronen nicht statt.
Hanau am 21. Januar 1895.
Der Königliche Landrath
M. 299 v. Oertzen.
Landwirthslhastlilher Kreisverein Hanau.
Nächste Versammlung Samstag den 26. Januar, nachmittags
2 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau. Tagesordnung:
1) Geschäftliche Mittheilungen.
2) Vortrag des Herrn Direktors Dr. Follenius aus Hattersheim über die Zuckerfabrik „Maingau" und die dort beabsichtigte Einführung eines Staffeltarifs für die Rüben nach Maßgabe des Zuckergehaltes.
3) Errichtung einer Sammel-Wasenmeistcrei für den Stadt- und Landkreis Hanau. Referent: Herr Kreisthierarzt Collmann.
4) Gemeinsame Beschaffung künstlicher Düngemittel, deren Preise und Zahlungsbedingungen. Berichterstatter Herr Heinrich Jung.
5) Rundschreiben des Zentralvereins in Cassel wegen Regulirung und Hebung der Getreidepreise.
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, obige Bekanntmachung des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Hanau am 19. Januar 1895.
Der Königliche Landrath
v. Oertz en.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Eine Bindekette. Ein brauner Herrenglatzähandschuh (rechter). Ein Portemonnaie mit Geld. Ein Zigarrenetui.
Entflogen: Eine hochgelbe Kropftäubin.
Verloren: Eine silberne Remontoirherrenuhr mit Sekundenzeiger.
Zugelaufen: Ein schwarzes Hündchen mit gestutzten Ohren, m. Geschl., mit Halsband.
Hanau am 22. Januar 1895.
Für Treu und Glauben im Geschäftsleben.
In den siebziger Jahren hatte, von England ausgehend, in unserem s öffentlichen Leben eine wirthschaftliche Richtung eine gewisse Geltung erlangt, die man Manchesterthum nennt. Darunter ist eine Anschauung zu oerstehen, die von der Entfesselung und dem freien Wettbewerbe aller I mirthschaftlichen Kräfte ausgeht und am äußersten Ende darauf hinausläuft, baß jeder thun könne, was ihm zu seinem wirthschaftlichen Vortheil beliebe. Vorausgesetzt wird dabei, daß bei der Entfesselung aller Kräfte, der schlechten wie der guten, die guten vermöge des ihnen innewohnenden höheren Werthes doch siegen würden.
Dies ist aber bei den Mängeln der menschlichen Natur, der Habsucht, der Geriebenheit und Arglist vieler Geschäftsleute auf der einen Seite und der Unerfahrenheit und dem Leichtsinn vieler Verbraucher auf der anderen Seite ein Irrthum von Grund aus, und das Manchesterthum berührt sich 'n diesem Zutrauen in die natürliche Vortrefflichkeit der menschlichen Natur wit seinem äußersten Gegensatz, dem sozialdemokratischen Kommunismus, in dem sich ebenfalls alle Dinge ohne Gesetzx, ohne Zwang von oben, ohne Schutz der Obrigkeit, von selbst zum Besten regeln sollen. „Von selbst" ist Fabelland, wie ein konservativer Sozialpolitiker, Rodbertus, gesagt hat. Und ist es nicht eine Verkehrtheit, den Segen, den der freie
Wettbewerb aller guten Kräfte entfalten kann, dadurch aufzuhalten, daß man den Staat zur Unthätigkeit gegenüber der Konkurrenz der bösen Kräfte, der Verfälschung, der Ausbeutung, des Schwindels in jeder Form ver- urtheilt?
Es war nur eine Kerze Periode, in der bei uns auch in der Gesetzgebung dem sogenannten Manchesterthum einzelne Zugeständnisse gemacht wurden. Mit dem Vordringen eines geschäftlichen Geistes, der unserem deutschen Volksthum mit seiner Verehrung von Treu und Glauben fremd und widerwärtig ist, hat sich auch der Sinn dafür immer mehr geschärft, daß unter dem Schaden für die soliden Geschäftsleute und für die Menge der übervortheiltm und betrogenen Kunden schließlich auch die Allgemeinheit leidet. Wir erinnern an das Gesetz zum Schutze der Waarenbezeichnungen, das nicht nur dem durch den Mißbrauch fremder Zeichen Geschädigten eine Klage auf Schadenersatz verleiht, sondern auch die Aneignung fremder Waarenzeichen, sowie die Erregung eines Irrthums über Beschaffenheit und Werth von Waaren durch fälschliche Bmutzung von öffentlichen Wappen und von Ortsnamen unter Strafe stellt. Gegenwärtig liegt ein das ganze Gebiet des unlauteren Wettbewerbes umfassender Gesetzentwurf der öffentlichen Kritik vor, der bezweckt, Treu und Glauben in den gegenseitigen Beziehungen der Gewerbetreibenden zu befestigen und damit auch dem Interesse des verbrauchenden Publikums zu dienen.
Die Vorschriften, die er enthält, gliedern sich in solche gegen Ausschreitungen im Reklamewesen, ferner gegen Quantitätsverschleierungen, gegen unwahre dem Absatz oder dem Kredit von Erwerbsgenossen nachtheilige Behauptungen, gegen die auf Täuschung berechnete Benutzung von Namen und Firmen, .endlich gegen den Verrath von Geschäfts- und Betriebsgeheimnisfen. Die wichtigsten Theile des Entwurfs mögen gesonderter Betrachtung vorbehalten bleiben. Einstweilen sei hervorgehoben, daß der Entwurf seiner ganzen Tendenz nach von dem weitaus gewichtigsten Theile der öffentlichen Meinung als ein werthvolles Mittel zur Bekämpfung schwer empfundener Mißstände freudig begrüßt worden ist.
Die Verwaltung des Reichslandes
soll nach einer Berliner Zuschrift der „Straßb. Post" Aenderungen unterzogen werden, deren hauptsächlichsten Part die Theilung der Ministerial- abtheilung für Finanzen, Landwirthschaft und Domänen bildet. Dieser stand bisher Ulsterstaatssekretär Schraut vor, der seine große Aufgabe bisher zur vollen Zufriedenheit des Landes gelöst hat und dem insbesondere auch die landwirthschaftlichen Kreife für die umsichtige und warmherzige Sorgfalt, welche er ihren Interessen widmete, stets dankbar verpflichtet sein werden. Aber der Zug der Zeit macht sich auch für die Verwaltung von Elsaß-Lothringen geltend, weshalb im Finanzwesen die Steuerreform im Vordergründe steht, und andererseits den Fragen auf dem Gebiete der Landwirthschaft und der öffentlichen Arbeiten erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden muß. Die Lösung der bis jetzt miteinander verbundenen Aemter soll in der Weise erfolgen, daß die Finanzabtheilung (Finanzen, Handel und Gewerbe) vom Unterstaatssekretär v. Schraut auch ferner fortgeführt wird, während Landwirthschaft und öffentliche Arbeiten eine gesonderte Vertretung erhalten. Die Leitung soll in die Hand eines Fachmannes gelegt werden, da man hofft, aus diese Weise werde es gelingen, die Lage der landwirthschaftlichen Bevölkerung besser gestalten zu können, vorausgesetzt, daß letztere nicht wie bisher alle Hilfe nur von der Regierung erwartet, sondern selbstthätig Hand mitanlegt. Das Entgegenkommen der maßgebenden Kreise soll aber umlaufenden Gerüchten zufolge den Wünschen der Elsässer noch weiter nahe kommen, indem man für den neuen Poften eines Landwirthschaftsministers einen Eingeborenen in Aussicht nimmt, dessen Ernennung n-cht lange mehr auf sich warten lassen dürfte. Es wäre den Elsaß-Lothringern sonach wieder eine Möglichkeit geöffnet, ihre Kenntnisfe und Kräfte auch in den ersten Stellen ihres Heimathlandes bethätigen und ihre Aussöhnung mit der Neuordnung der Dinge auch hierin beweisen zu können. Erwähnt sei noch, daß die Ernennung des Wirklichen Geheimen Oberregierungsrathes Dr. Hoseus zum Unterstaatssekretär im Ministerium für Elsaß-Lothringen unmittelbar bevorsteht. Er wird die Justizabtheilung übernehmen, Staatssekretär v. Puttkamer aber die Abtheilung des Innern fortsühren, die bis vor Kurzem der preußische Minister des Innern, v. Köller, innegehabt hatte.