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Nr. 15.
Freitag den 18. Januar.
1895.
Amtliches.
Nach Beschluß des Bundesraths findet, wie in den letzten Jahren, in der 2ten Hälfte des Monats Februar 1895 eine Ermittelung des Ernteertrages für 1894 statt, welche den Zweck verfolgt, durch direkte Umfragen möglichst zuverlässige Angaben über die im Jahre 1894 wirklich geerntete Mengen an Bodenprodukten zu gewinnen. Die bei den gleichen Aufnahmen in den jüngst verflossenen Jahren ausgesprochene Hoffnung, daß sachkundige Männer, namentlich Mitglieder der landwirthschaftlichen Vereine, sich bereit finden würden, durch ihre Erfahrungen und Ortskenntnisse die angeordneten Ermittelungen nach Kräften zu fördern und auf einen möglichst hohen Grad der Zuverlässigkeit zu erheben, ist erfreulicherweise nicht getäuscht worden. Dies berechtigt zu der Erwartung, daß auch bei den Ermittelungen der diesjährigen Ernteergebnisse sowohl Mitglieder der gedachten Vereine, als auch sonstige sachkundige und erfahrene Männer ihre thatkräftige Mitwirkung in den Schätzungskommissionen nicht versagen werden.
Cassel am 20. Dezember 1894.
Der Regierungspräsident. J. V.: v. Pawel.
^artd^rets ^artau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
In der Sitzung des Kreisausschusses am 29. Dezember 1894 sind gemäß §. 18 des Gesetzes vom 12. März 1881 (Gesetzsammlung S. 128) folgende sachverständige Personen bezeichnet worden, welche für das Jahr 1895 zu dem Amte eines Schiedsmaunes herangezogen werden können:
Die Ortspolizeibehörde hat aus diesen Personen für jeden einzelnen Schätzungsfall die Schiedsmänner zu ernennen, wobei darauf aufmerksam gemacht wird, daß die Gewählten innerhalb des ganzen Kreises zu Amtshandlungen herangezogen werden können.
Die Schätzung erfolgt durch die aus dem beamteten Thierarzt und zwei Schiedsmännern gebildete Kommission. Die letzteren werden von der Ortspolizeibehörde eidlich verpflichtet und zwar beim ersten Falle der Zuziehung für die ganze Periode der schiedsrichterlichen Thätigkeit, so daß die Vereidigung erst zu wiederholen ist, wenn der Betreffende in einem späteren Kalenderjahre wiederum zum Schiedsmann bestellt wird.
Das Erstere gilt, wenn an Stelle des beamteten Thierarztes ein nichtbeamteter Thierarzt zugezogen wird, für diesen, sofern derselbe nicht im Allgemeinen als Sachverständiger beeidigt ist.
Die den Schiedsmännern als Ersatz für Reisekosten und Auslagen zu gewährende Vergütung wird im Verwaltungswege festgesetzt und aus der Staatskasse bestritten. In allen Fällen aber, in welchen der zugezogene Schiedsmann nicht am Ort der Abschätzung oder in einer Entfernung von nicht mehr als 2 Kilometer von demselben wohnt, ist von der Ortspolizeibehörde unter der betreffenden Liquidation zu bescheinigen, daß am Orte der Abschätzung oder in größerer Nähe von demselben eine nach der Bezeichnung des Kreisausschusfes zu dem Amte eines Schiedsmannes verwendbare Person nicht wohnt. Eventuell ist unter den Liquidationen anzngeben, weßhalb diese Person zu der Abschätzung nicht zugezogen werden konnte.
Die Herren Bürgermeister wollen die nachstehend genannten Schiedsmänner von ihrer Wiederwahl in Kenntniß setzen und denselben mittheilen, daß sie verpflichtet seien, auf amtliche Requisition erforderlichen Falles an allen Orten des Kreises Abschätzungen vorzunehmen.
Die Herren Ortsvorstände derjenigen Gemeinden, für welche keine Schiedsmänner gewählt sind, verweise ich auf den vorigen und zweiten Absatz dieser Bekanntmachung mit dem Anheimgeben, erforderlichen Falles die Schiedsmänner der nächst - gelegenen Ortschaft zu rcquiriren.
1) Min decken: Philipp Lapp, Franz Reul und Johannes Pfeiffer, Landwirthe.
2) Bergen: Ludwig Heinrich Völp, Johannes Wilhelm Buchenhorst aus Bergen und Wilhelm Bingemer aus Enkheim, Landwirthe.
3) Bischofsheim: Andreas Reu hl! I., Peter Fritz V., Andreas Keller III.
4) Bruchköbel: Pachter Christian Viehmann, Gast- und Landwirth Philipp Baumann und Landwirth Konrad Kircher.
5) Dörnigheim: Peter Fliedner II., Schmied und Ackermann, Wilhelm Unger, Ackermann, und Peter Fafsing III.
6) Eichen: Philipp Euler, Johannes Baumann und Konrad Wilhelm Adam.
7) Erbstadt: Wilhelm Wenzel, Heinrich Balthasar Schäfer II. und Johannes Wörner II.
8) Fechenheim: Friedrich Wilhelm Fix, Theodor Weil und Georg Puth.
9) Großauheim: Joseph Grün, Johann Melchior Botzum, Ferdinand Emil Mangelmann.
10) Großkrotzenburg: Johann Peter, Karl Wilhelm Euler, Valentin Ludwig Lin den feld.
11) Gronau: Johann Georg Kalbhenn, Friedrich Wenzel II., Friedrich Wilhelm Böckel.
12) Hochstadt: Georg Rauch, Peter Stein, Andreas Schales III.
13) Hüttengesäß: Georg Arndt I., Johannes Neidhardt llr, Johannes Neidhardt 12r.
14) Kesselstadt: Friedrich Geibel, Jakob Fliedner, Wilhelm Engelhardt.
15) Kilianstädten: Johannes Köppel II., Konrad Schneider, Wilhelm Zeh III.
16) Langendiebach: Jakob Rüger 4r, Andreas Schneider, Friedrich Dückhardt II.
17) Langenselbold: Wilhelm Köhler II., Konrad Mohn 6r, Johannes Dreßler I.
18) M arköb el: Wilhelm Georg Stein, Peter Heinrich Gärtner II., Friedrich Karl Schneider.
19) Mittelbuchen: Peter Heck I., Johannes Krieger, Philipp Müller.
20) Neuwiederm uß: Philipp Haldy, Michael Ruhl, Johannes Steinbach.
21) Niederdorfelden: Karl Hofmann, Jakob Stark, Heinrich Vetter I.
22) Niederifsigheim: Konrad Lottig III., Heinrich Georg Kümmel, Johannes Gärtner.
23) Niederrodenbach: Peter Lehr I., Peter Wilhelm Schäfer, Heinrich Martin Römer.
24) Oberdorfelden: Johannes Oswald, Wilhelm Ohl, Friedrich Kitz.
25) Oberissigheim: Kaspar Heck, Heinrich Maisch, Johannes Dauth.
26) Oberrodenbach: Jakob Noll, August Börner, Nikolaus Peter.
27) Ostheim: Georg Kest er, Georg Brodt 14r, Heinrich Wilhelm Dählheimer.
28) Ravolzhausen: Daniel Karl Schäfer, Friedrich Wilhelm Tag I., Wilhelm Clauß II.
29) Roßdorf: Kaspar Schneider, Konrad Schuffert, Konrad Bach.
30) Rüdigheim: Johannes Schwarzhaupt, Peter Hensel V., Peter Köhler.
31) Rückingen: Wilhelm Rüfer, Wilhelm Schadt 4r, Karl Gerhardt.
32) Wachenbuchen: Kaspar Puth V., Wilhelm Emmerich, Johannes Zeller.
Behufs Veranlasfung des Weiteren gebe ich hiervon ergebenst Nachricht.
Hanau am 3. Januar 1895.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
V. 214 v. Oertzen.
Die Lieferung der Fourage für das Etatsjahr 1895/96 für die in Hanau, Bruchköbel und Dörnigheim stationirten Gendarmeriepferde soll
Donnerstag den 24. d. Mts.,
vormittags 9 Uhr,