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ZLHrlich 9 ^L 4>a®i.4<*5 04.

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Mr auswärtige Mormenten mit tem betreffenden Vostauffchlag.

Die einzelne Lummer 10 4.

Hamner Anzeiger.

Zugleich

ArnMcHes g)rgan für SLcröt- und Lcrnökreis Kanau.

Erschât täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Die I W Zeile 15 4.

Die Sspalt. Zeile 20 4.

Die Osvalt. Zeile 80 ^^

Mittwoch den 16. Januar.

Nr. 13.

Amtliches.

SlâHl^eis ^anaxt. Ausschreiben.

In der Nacht vom 15. zum 16. ds. Mts. sind aus dem hiesigen Landgerichtsgefängniß ausgebrochen und flüchtig gegangen:

1) der Untersuchungsgefangene Bauschreiber Heinrich Dr epp er aus Hanau, 36 Jahre alt;

2) der Untersuchungsgefangene Taglöhner Heinrich Geyer aus Hanau, 38 Jahre alt; 3) der Untersuchungsgefangene Schneider Georg Jung aus Altenburg, 30 Jahre alt;

4) der Strafgefangene Schlosser Wilhelm Cinpke aus Schönwald in

Schlesien, 28 Jahre alt.

Dieselben tragen sämmtlich Zivilkleidung.

Um Anstellung geeigneter Nachforschungen, Festnahme und Ablieferung in das hiesige Landgerichtsgefäugniß wird ergebenst ersucht.

Hanau am 16. Januar 1895.

Königliche Polizeidirektion.

P. 422 v. Oertz en.

,4and&r<n0 ^anaxu

e Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Die ledige Mathilde Herbst, welche vorläufig zu Pulverfabrik als j freipraktizirende Hebamme thätig sein wird, ist am 5. d. Mts. als Heb- ' amme eidlich verpflichtet worden.

Hanau am 7. Januar 1895.

Der Königliche Landrath

V. 163 v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Abhanden gekommen: Ein Schlitten.

Gefunden: Ein Portemonnaie mit Konsummarken. Ein gelbes Kettenhundehalsband. Ein Einkaufsnotizbuch. Ein Taschenmesser.

Hanau am 16. Januar 1895.

^tadWreiö ^anau.

Bekanntmachungen des Dberbürgermeifteramtes.

Das von dem hiesigen Stadtrath unter Zustimmung des Gemeinde- ausschuffes festgestellte,,Ortsstatut über die Aushebung des Orts­statuts, betreffend die Benutzung der städtischen Gasleitung zum Privatgebrauch in Hanau am Main vom 21. Oktober 1890", wird der Vorschrift im §. 3 der Gemeindeordnung vom 23. Oktober 1834 entsprechend, vom 17. d. Mts. an im hiesigen Rathhaus, Zimmer Nr. 18, öffentlich aufgelegt, um binnen der nächsten zwei Mo­nate die Erinnerungen zu vernehmen, welche einzelne oder gewisse Klassen von Gemeindegliedern dagegen -zu machen finden.

Hanau am 11. Januar 1895.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 765

Oeffmitikke Sijung des Oemeinlle-Augslkujses

Donnerstag den 17. Januar 1895, nachm. 5 Uhr.

Berathungsgegenstände:

1. Neuwahl der Schriftführer, sowie der Bau- und Finanzkommission des Gemeindeausschusses.

2. Nachverwilligung von M. 160.26 auf Tit. XII. 3 pro 1894/95.

3. Rechnung der gewerblichen Fortbildungsschule pro 1893/94.

4. Etat der Begräbnißanstalt pro 1895/96.

5. Nachverwilligung von M. 392.50 auf Tit. IX. C. 2 des Hauptetats pro 1894/95. 768

1895.

Städtische Badeanstalt.

Wir machen hiermit bekannt, daß vom 15. ds. Mts. ab die städtische Badeanstalt an Werktagen auch während der Mittagsstunden von 12 bis 2 Uhr, sowie abends bis 8 Uhr und an Samstagen bis 9 Uhr zur Ab­gabe von Wannenbädern geöffnet ist.

Karten zu Douche- und römisch-irischen Bädern werden dagegen nur in der Zeit bis 12 Uhr mittags und von 3 bis 7^2 Uhr nachmittags ausgegeben und sind die Räume dieser Bäder an jedem Mittwoch aus­schließlich nur für Damen reservirt.

Wir empfehlen gleichzeitig die Badeanstalt einem geehrten Publikum zu recht regem Besuche.

Hanau den 11. Januar 1895.

554 Städt. Badeanstalt.

Der Landtag der Monarchie

wurde gestern Mittag 12 Uhr von Sr. Majestät dem Kaiser und Könige im Weißen Saale des Königlichen Schlosses eröffnet. Der Saal, der sich bei dieser Gelegenheit in seiner neuen prächtigen Ausschmückung zum ersten Male weiteren Kreisen zeigte, bot das gewohnte farbenreiche Bild. Se. Majestät der König, auf den beim Eintritt und beim Verlassen des Saales ein Hoch ausgebracht wurde, verlas folgende Thronrede:

Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtages!

In gewohnter Weise habe Ich Sie zur verfassungsmäßigen Mitarbeit berufen und entbiete Ihnen bei Wiederaufnahme Ihrer Thätigkeit Meinen königlichen Gruß.

Der Haushaltsplan für das Jahr 1895/96, welcher infolge des Abschlusses der Steuerreform und der Neuordnung der Eisenbahnver­waltung, wie des Kastenwesens im Bereiche der Verwaltung der direkten Steuern wesentliche Umgestaltungen erfahren hat, wird Ihnen unverweilt zugehen. Zu Meinem Bedauern schließt er wiederum mit einem erheb­lichen Fehlbeträge ab. Trotz der fortdauernden vorsichtigen und sparsamen Bemessung der Ausgaben und der günstigeren Entwickelung der eigenen Einnahmen Preußens es wesentlich wegen der zu Ungunsten der Ein­zelstaaten gänzlich veränderten Finanzlage des Reiches noch nicht gelungen, das Gleichgewicht des preußischen Staatshaushalts wieder herzustellen. Diesen seit mehreren Jahren bestehenden beklagenswerthen Zustand endlich zu beseitigen, muß unser ernstes Bestreben sein. Die verbündeten Regie­rungen haben in der Erwartung, dadurch zu einem besser geregelten finan­ziellen Zustande zn gelangen, auf die bisherigen Mehrüberweisungen sei­tens des Reichs an die Einzelstaaten verzichtet. Sie werden ihre Vorlagen an den Reichstag auf eine mäßige Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reichs und die Herstellung gesetzlicher Bürgschaften für die finanzielle Selbstständigkeit des Reichs und seiner Glieder beschränken. Wenn es ge­lingt, auf dieser Grundlage eine Einigung herbeizuführen, so ist zu hoffen, daß die dringlichste Forderung, die Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Landes, erfüllt werden wird.

Das letzte Rechnungsjahr hat einen Fehlbetrag von mehr als 31 000 000 Mark; für das laufende Etatsjahr wird der Fehlbetrag jedoch zum Theil infolge vorübergehender Verhältnisse wahrscheinlich nicht unerheblich hinter dem Anschläge und demjenigen des Vorjahres zurück­bleiben.

Der zu Ihrer Beschlußfassung gelangende Gesetzentwurf, be­treffend die Stempelsteuern, soll die auf dem Gebiete der direkten Steuern nunmehr abgeschlossene grundlegende Reform auf die indirekten Landessteuern ausdehnen und auch bei den letzteren die Vertheilung der Staatslasten nach der Leistungsfähigkeit in höherem Grade als bisher durch­führen. Ein nach gleichen Grundsätzen ausgearbeiteter Gesetzentwurf be­zweckt eine Neuordnung des gerichtlichen Kostenwesens, unter dem Gesichts­punkte einer einheitlichen Gestaltung für alle Landestheile und der Er­mäßigung der Kosten für Gegenstände geringen Werthes, namentlich in Grundbuch- und Vormundschaftssachen. Gleichzeitig wird Ihnen der Ent­wurf einer Gebührenordnung für Notare zugehen, in welchem auch die Notariatsgebühren für die ganze Monarchie gleichmäßig geregelt sind.