Einzelbild herunterladen
 

Abonnements- Preis: Jährlich 9 ^L Hâi.4-^50^

KkrteljShMch 8 ^t 25 - j.

Mir auswLrüg« Mrmnenteu mit tem betreffenden Postauffchlag.

Die einzelne Ihnmner 10 4.

Hanauer Inniger.

Zugleich

AwttilHes g>rgcm für Staöt- und Lcrrlökreis ^anau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Insertions- Preis:

D« ispaltige Garmoiüizeile oder deren Raum

10 A

Di- IW Zelle 15 ^.

Die 2spalt. Zeile

20 ^.

Die Zfpalt. Zeile

Nr. 11.

Montag den 14. Januar.

1895.

Amtliches.

^anö&retö ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Nach Mittheilung des Königl. Polizeipräsidiums zu Frankfurt a/M. ist wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche zu Ginnheim und Preungesheim die Kreissperre mit der Maßgabe angeordnet worden, daß das Treiben von Rindvieh, Schafen und Schweinen außerhalb der Feld­warkgrenzen, insbesondere das Durchtreiben von fremdem Vieh durch die Ortschaften des Stadt- und Landkreises Frankfurt untersagt ist.

Hanau am 10. Januar 1895.

Der Königliche Landrath

V. 201 v. Oertzen.

Nach Mittheilung des König!. Landrathsamtes zu Frankfurt a/M. ist unter dem Rindvieh des Landwirthes Georg Heidt in Rödelheim die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Hanau am 5. Januar 1895.

Der Königliche Landrath

v. Oertz en.

Dienstnachnchten aus dem Kreise.

Gefunden: Zwei Hundemaulkörbe. Ein goldner Vorstecknadel­kopf. Eine goldne Vorstecknadel mit dem Bildniß des Kaisers Friedrich. Drei Paar Handschuhe und ein schwarzer Glacehandschuh (linker). Ein Polierstein. Eine weiße Decke (in einem Laden liegen geblieben). Ein Theil von einem Pferdeschweif. Eine Abonnementskarte zur Schlittschuh­bahn Teich.

Zugelaufen: Ein grauer Wolfshund.

Hanau am 14. Januar 1895.

^taöt&reis ^artoxu

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgül­tige Entscheidung der Ersatzbehördcn noch nicht ertheilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. I. bei dem hiesigen städtischen Meldeamtc zur Rekrutirungsstammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.

Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die An­meldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.

Die außerhalb geborenen, hier wohnhaften Militärpflichtigen des Jahrgangs 1875 haben bei Anmeldung zur Stammrolle ihren Geburtsschein vorzulegen. Die Geburtsscheine werden von den betreffenden Standes­ämtern kostenfrei ausgestellt.

Hanau am 2. Januar 1895.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 332

Städtische Badeanstalt.

Wir machen hiermit bekannt, daß vom 15. ds. Mts. ab die städtische Badeanstalt an Werktagen auch während der Mittagsstunden von 12 bis 2 Uhr, sowie abends bis 8 Uhr und an Samstagen bis 9 Uhr zur Ab­gabe von Wannenbädern geöffnet ist.

Karten zu Douche- und römisch-irischen Bädern werden dagegen nur in der Zeit bis 12 Uhr mittags und von 3 bis 7*/s Uhr nachmittags ausgegeben und sind die Räume dieser Bäder an jedem Mittwoch aus- schlietzlich nur für Damen reservirt.

Wir empfehlen gleichzeitig die Badeanstalt einem geehrten Publikum zu recht regem Besuche.

Hanau den 11. Januar 1895.

554 Städt. Badeanstalt.

Der Präsident des Reichstages.

Während der Feftzeit ruhte die innere Politik. Daß aber nichts sonderlich Aufregendes zu berichten war, scheint manchen Journalisten, namentlich solchen, die sich mit parlamentarischen Sachen beschäftigen, nicht recht behagt zu haben, und so brachten sie einePräsidentenkrisis" aufs Tapet. Es hieß nämlich, der Abgeordnete v. Levetzow sei des Vorsitzes im Reichstage müde. Vorgespukt hatte die Geschichte schon nach der feier­lichen Legung des Schlußsteines für das neue Reichstagshaus, bei der Präsident v. Levetzow in der Uniform eines Landwehrmajors erschienen war. Er ist schon seit einer Reihe von Jahren in der ersten Ehrenstel­lung, die der Reichstag zu vergeben hat, und noch bei jedem feierlichen Akte, der sich in Gegenwart des Kaisers und Königs vollzog, hatte man ihn seine Obliegenheiten in Uniform ausüben sehen.

Das beruht einfach auf allerhöchsten Bestimmungen, nach denen jeder, der das Ehrenrecht besitzt, Militäruniform zu tragen, diese bei allen feier­lichen Begegnungen mit Seiner Majestät anzulegen hat. Herr v. Levetzow hat sich das Ehrenkleid eines Landwehrftabsoffiziers in mehreren Feldzügen erworben. Der Vorwurf, daß der Reichstagspräsident mit seiner Uniform statt desbürgerlichen Kleides" das Volksgefühl verletzt habe, erinnert bei­nahe an die vergangenen Zeiten desMännerstolzes vor Fürstenthronen" und der Heckerhüte. Wir sind ein Volk in Waffen, die Armee ist wie jeder andere Stand oder Beruf ein Theil des ganzen Volkes; wie sollte es das Volksgefühl verletzen, wenn der Präsident der Volksvertretung vor den Augen des Monarchen die Uniform trägt, die er sich im Dienste für König und Vaterland erworben hat?

Einzelne freisinnige Blätter haben denn auch die Verkehrtheit der Versuche eingesehen, der Uniformfrage einen politischen Charakter zu geben. Es ist dann gesagt worden, der Präsident hätte sich bei der Verhandlung über die vom Staatsanwalt beantragte Verfolgung der sozialdemokratischen Abgeordneten, die beim Hoch auf den Kaiser sitzen geblieben waren, lieber der Stimme enthalten, als sich durch sein Ja mit der Mehrheit in Wider­spruch setzen sollen. Das wäre aber ein schöner Präsident, der in jedem Falle seine Abstimmung nach dem Votum der Mehrheit einrichten wollte. So viel wir uns erinnern, hat der Abgeordnete v. Levetzow auch gegen den russischen Handelsvertrag gestimmt, der doch die Mehrheit des Parla­ments hinter sich hatte.

Etwas Anderes ist es, ob der wackere patriotische Präsident v. Le­vetzow mit Recht verdrießlich fein darf über Wahrnehmungen wie die, daß ihm gegen den Hohn auf die Gefühle des Reichstages, der in dem Sitzen­bleiben sozialdemokratischer Abgeordneter beim Kaiscrhoch lag, kein Macht­mittel zur Verfügung stand, und daß die erste Lesung der Umsturzvorlage vor Weihnachten durch den Mangel an Pflichteifer vieler Abgeordneten vereitelt werden konnte. Dem Reichstage liegt ein Antrag auf Verstärkung der Machtmittel des Präsidenten vor. Hier, wo es sich um die Befugnisse zur Aufrechterhaltung der Würde des Reichstages selbst handelt, wird Herr v. Levetzow wohl zu prüfen haben, in wie weit sich die Anschauungen der Mehrheit mit seinen eigenen decken. Einstweilen aber scheint uns das Gerede von Rücktrittsabsichten des Präsidenten gegenstandslos und eben nur aufgebracht zu sein, um trübselige oder sensationssüchtige Leser mit kritischen Stimmungen zu unterhalten.

Unlauterer Wettbewerb.

Seit längerem zeigt es sich, wie, besonders in großen Städten, der Konkurrenzkampf im gefchäftlichen Leben einen immer schärferen Charakter annimmt und vor unlauteren Mitteln nicht zurück gescheut wird. So werden Treu und Glauben untergraben und die Bürger geschädigt. Gegen dieses schädliche Gebühren richtet sich ein von der deutschen Reichsverwal­tung entworfenes Gesetz zurBekämpfung des unlauteren Wettbewerbes", das soeben den Bundesregierungen zur Begutachtung vorgelegt worden ist und später den Bundesrath und den Reichstag beschäftigen wird. Der Entwurf ist im Reichsanzeiger veröffentlicht und enthält 11 Paragraphen. Hauptsächlich handelt es sich um folgende Dinge: Wer unrichtige Angaben thatsächlicher Art über die Beschaffenheit oder die Preisbemessung von Waaren und gewerblichen Leistungen, über die Bezugsquelle von Waaren, über den Besitz von Auszeichnungen, über die Menge der Vorräthe ode, den Anlaß zum Verkauf den Anschein eines besonders günstigen Angebot