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Nr. 8.
Donnerstag den 10. Januar.
1895.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 30. d. Mts., durch welche die beiden Häuser des Landtages der Monarchie auf den 15. Januar kftg. -Js. in die Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammenberufen worden sind, mache ich hierdurch bekannt, daß die besondere Benachrichtigung über den Ort und die Zeit der Eröffnungssitzung in dem Büreau des Herrenhauses und in dem Büreau des Hauses der Abgeordneten am 14. Januar kftg. Js. in den Stunden von 8 Uhr früh bis 8 Uhr abends und am 15. Januar kftg. Js. in den Morgenstunden von 8 Uhr ab offen liegen wird. In. diesen Büreaus werden auch die Legitimationskarten zu der Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Bezug auf dieselben gemacht werden.
Berlin den 31. Dezember 1894.
Der Minister des Innern, (gez.) v. Köller.
-£anö&rcts ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes. Polizeiverordnung.
Auf Grund der §§. 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 (Gesetzsammlung S. 1525) und des §. 142 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung voui 30. Juli 1883 (Gesetzsammlung S. 195) wird hierdurch nach Zustimmung des Kreisausschusses für den Umfang des Landkreises Hanau folgende Polizeioerordnung erlaffen.
§. 1.
Personen unter 17 Jahren dürfen Gast- und Schankwirthschaften sowie andere Verkaufsstellen, mit welchen eine Verabreichung von geistigen Getränken zum Genuß auf der Stelle verbunden ist, nur in Begleitung ihrer Eltern bezw. deren Stellvertreter besuchen. Ausgenommen ist der Besuch von Volksfesten einschließlich der Kirchweihen. Ferner find ausgenommen diejenigen jungen Leute im angegebenen Alter, welche auf der Durchreise sich befinden oder tagsüber an dem betreffenden Orte sich aufhalten, ohne Privatwohnung an demselben zu besitzen. 3
S. 2.
Wirthe und Kleinhändler mit geistigen Getränken dürfen Personen, auf welche §. 1 sich bezieht, in ihren Räumlichkeiten nur dann dulden und denselben nur dann Getränke verabreichen, wenn diese sich in Begleitung ihrer Eltern bezw. Stellvertreter befinden.
8- 3.
Uebertretungen der vorgenannten Paragraphen sowohl seitens jugendlicher Personen als auch der Wirthe werden mit Geldstrafe bis M. 30 oder Haft bis zu einer Woche bestraft.
Hanau am 29. Dezember 1894.
Der Königliche Landrath
v. Oertzen.
Vorstehende Polizeiverordnung bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß und Beachtung. Die Herren Bürgermeister wollen dieselbe noch besonders aus ortsübliche Weise veröffentlichen.
Hanau am 3. Januar 1895.
Der Königliche Landrath
A. 58 v. O ertzen.
Die ledige Margaretha Klostermann, welche sich als freiprakti- zirende Hebamme in hiesiger Stadt niedergelassen hat, ist am 3. d. Mts. als Hebamme eidlich verpflichtet worden.
Hanau am 5. Januar 1895.
Der Königliche Landrath
: V. 11 v. Oertzen.
Rach Mittheilung des Königl. Polizeipräsidiums zu Frankfurt a/M. ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindviehbestand der städtischen Irrenanstalt zu Frankfurt a/M. und unter dem des Viehhändlers Moses Straus in Bockenheim erloschen.
Hanau am 5. Januar 1895.
Der Königliche Landrath
V. 87 v. Oertz en.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Von der Post ein goldner Ring nebst Briefmarke. Ein Geldstück.
Zugelaufen: Ein weißer Hund mit gelbem Kopf, auf dem Rücken und auf der Ruthe braune Placken, m. Geschl.; Empfangnahme bei Wilhelm König zu Kilianstädten. Ein weißer Foxterrier mit dunklem dreifarbigem Kopf, gestutzter Ruthe, w. Geschl. Ein desgl. mit gelber Backe, m. Geschl.
Hanau am 10. Januar 1895.
^taöt&re iö ^anaxt.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeifteramtes.
Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden noch nicht ertheilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. I. bei dem hiesigen städtischen Meldeamte zur Rekrutirungsstammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.
Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.
Die außerhalb geborenen, hier wohnhaften Militärpflichtigen des Jahrgangs 1875 haben bei Anmeldung zur Stammrolle ihren Geburtsschein vorzulegen. Die Geburtsscheine werden von den betreffenden Standesämtern kostenfrei ausgestellt.
Hanau am 2. Januar 1895.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 332
Der Hemmschuh der sozialdemokratischen Führer.
Berlin, 6. Januar.
Die Auer, Liebknecht, Singer, alle sozialdemokratischen Parteihäuptlinge versichern, so oft man es hören will, sie dächten nicht an einen gewaltsamen Umsturz, d. h. an Mord und Brandstiftung. Das wird ihnen allgemein geglaubt. Die Herren führen ein Leben herrlich und in Freuden und wollen ihre Tage in Ruhe beschließen. Sie versichern aber auch, es würde nicht zu sozialdemokratischen Gewaltthaten kommen, denn sie hätten ihre Anhänger so fest in der Hand, daß nichts passiren könne, was die Führer nicht guthießen.
Dies aber, und es ist die Hauptsache, glaubt den Führern niemand. Es widerspricht allen Lehren der Geschichte, daß in revolutionären Parteien, wenn sie zur Macht kommen, die Gemäßigteren oben auf bleiben. Und man braucht die Geschichte gar nicht. Was wir mit unseren eigenen Augen sehen, zeigt, daß hinter den Zahmen die Wilden stehen, jeden Augenblick bereit, die Zahmen zu überrennen. Deutlicher aber hat sich das niemals gezeigt, als" in den Vorgängen bei der Aufhebung des Berliner Bierbop- kotts. Die Führer schloffen einen Vergleich, sie hatten aber große Mühe, ihre Massen zur Zustimmung zu bringen. Ihre Macht schwankte in dieser Zeit bedenklich.
Nun kann man sagen: „die Führer haben ihren Willen schließlich doch durchgesetzt, alle sozialdemokratischen Versammlungen haben die Aufhebung des Boykotts angenommen." Allerdings, aber dieser Erfolg ist nur erreicht worden, weil die Sozialdemokratie noch keine Macht hat, weil der bürgerliche Staat noch fest und stark ist. Wären in den letzten Tagen die Sozialdemokraten die Herren von Berlin gewesen, die Singer und Auer