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Hanauer Anzeiger.

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Nr. 5.

Montag den 7. Januar.

1895.

Amtliches.

^anö&reis ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsawtes.

Polizeiverordnung, betreffend Verkehr mit Arzneimitteln außerhalb der Apotheken.

Auf Grund des §. 137 des Gesetzes über die allgemeine Landes­verwaltung vom 30. Juli 1883 und der §§. 6, 12 und 13 der Ver­ordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 verordne ich mit Zustimmung des Bezirksaus­schusses für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel, was folgt:

§ . 1. Arzneimittel, soweit deren Abgabe außerhalb der Apotheken nach den Vorschriften der Kaiserlichen Verordnung vom 27. Januar 1890 überhaupt freigegeben ist, dürfen nur in brauchbarem, unverdorbenem, unverfälschtem und nicht verunreinigtem Zustande feilgehalten und verkauft werden.

§ . 2. Arzneimittel (§. 1) müssen sowohl in den Verkaufs- als auch in den Vorrathsräumen in dichten, festen Behältern mit dichtschließenden festen Deckeln oder Stöpseln aufbewahrt werden. Schiebladen müssen entweder mit derartigen Deckeln versehen sein, oder in vollen Füllungen laufen.

Säcke oder Papierbeutel sind als Aufnahmebehälter unzulässig; ver­schiedene Arzneimittel dürfen in einem upd demselben Behälter (Vorraths- gefäße, Schiebladen, Kasten und dergl.) nicht aufbewahrt werden.

§ . 3. Die Aufnahmebehälter (§. 2) müssen ihrem Inhalte entsprechend deutlich und dauerhaft mit eingebrannter Oelsarbe oder (auf gut lackirten Papierschildern) mit Druck- oder gleichwerthiger Schrift und zwar aus­schließlich, oder neben der etwa gewählten Lateinischen, jedenfalls auch in Deutscher Sprache bezeichnet sein, auch übersichtlich nach dem Alphabete geordnet in einfachen Reihen und von allen übrigen Waaren getrennt aufgestellt werden.

§ . 4. Auf den Großhandel mit Arzneimitteln finden die Vorschriften der §§. 2 und 3 keine Anwendung.

§ . 5. Arzneimittel, welche zu den Giften und giftigen Stoffen ge­hören, unterliegen den hierüber bestehenden besonderen polizeilichen Be­stimmungen.

§ . 6. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung, welche am 1. April 1895 in Kraft tritt, werden, sofern sie nicht durch gesetzliche Vor­schriften mit höheren Strafen zu ahnden sind, mit Geldstrafen bis zu scchszig Mark und an deren Stelle im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.

Cassel am 30. November 1894.

Der Regierungspräsident. Haussonville.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 24. Dezember 1894.

Der Königliche Landrath

V. 10477 v. Oertzen.

Nach einer Mittheilung des Königlichen Landrathsamtes zu Geln­hausen ist unter der Schafheerde in Spielberg die Räude ausgebrochen.

Hanau am 3. Januar 1895.

Der Königliche Landrath

V. 9 v. Oertzen.

Nach Mittheilung des Königl. Landrath samtes zu Frankfurt a/M. ist unter dem Rindvieh des Landwirthes Georg Heidt in Rödelheim die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Hanau am 5. Januar 1895.

Der Königliche Landrath

v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Meye.

Verloren: Ein dunkelbrauner Kragen von einem Regenmantel. Ein Mädchenschuh. Ein Kindermuff. Ein brauner Muff.

Gefunden: Am 30. v. Mts. auf dem Forsthaus ein Paar dunkele Kinderhandschuhe. Ein weißes Taschentuch.

Hanau am 7. Januar 1895.

Aus dem Bericht des Dr. Hindorf über den landwirth- fchaftlichen Werth Deutsch-Südwestafrikas.

Sein Gesammturtheil über Deutsch-Südwestafrika faßt Dr. Hindorf in folgende Sätze zusammen:

Der mittlere und nördliche Theil Deutsch-Südwestafrikas ist durch­gängig ein für deutsche Ansiedler sehr geeignetes Land. Das Klima ist für Weiße durchaus zuträglich, das Land bietet nach Ueberwindung des zum Theil schmalen, sandigen Küstenstreifens überall die Möglichkeit aus­gedehnter Viehzucht und stellenweise alsbald erfolgreicher Bodenkultur, und auch sonst sind die Verhältnisse derartig, daß viele unserer deutschen Aus­wanderer hier eine zweite Heimath zu finden vermögen, wo sie und ihre Nachkommen sich dauernd wohl fühlen und vorwärts kommen können."

Hervorgehoben zu werden verdient, daß nach dem Bericht des Dr. Hindorf Deutsch-Südwestafrika nicht, wie die übrigen deutschen über­seeischen Besitzungen, eine tropische Plantagen- oder Herrenkolonie, sondern eine wirkliche Siedelungskolonie mit gemäßigtem gutem Klima ist, wo auch der kleine europäische Ansiedler durch seiner Hände Werk ein Auskommen und später auch ein Vorwärtskommen finden kann. Dieser wird dort, wenn es ihm auch Anfangs nicht glänzend gehen wird, dennoch nicht leicht zu Grunde gehen, wie es im engeren Tropengürtel in feuchtwarmen Nie­derungsgebieten leicht der Fall sein könnte, und er wird, selbst wenn er in der Hauptsache auf sich selbst angewiesen ist und nur in loser Beziehung zu den Kulturländern steht, doch vorwärts kommen können. In keiner unserer Kolonien wird so schnell wie in Südwestafrika das Europäerthum, und zwar das Deutschthum, die unumschränkte Herrschaft gewonnen haben. In einigen Jahrzehnten wird Deutsch-Südwestafrika eine überwiegend deutsche Bevölkerung haben, mit deutschen Sitten und deutscher Sprache, und die deutsche Sprache wird schon in ganz kurzer Zeit das allgemeine Verständigungsmittel zwischen den Weißen und den Eingeborenen sein. Schon jetzt wird im Verkehr zwischen Europäern und den Farbigen des Schutzgebiets nicht eine der Landessprachen, sondern eine europäische Sprache, das Kapholländische, ganz allgemein angewandt. Nicht nur die alteinge­sessenen Weißen des Schutzgebiets und die Bastards verstehen und sprechen das Kapholländische; auch sehr viele Eingeborene vermögen sich in dieser Sprache zu verständigen. Bei der nahen Verwandtschaft des Holländischen und Deutschen wird es nicht schwer fallen, das Kapholländische allmählich durch Deutsch zu ersetzen.

Deutschland und England in Kolonialfragen.

Englische Blätter werfen der deutschen Presse mit Vorliebe blinde Gehässigkeit gegen England vor. Sie suchen eine Erklärung für dieselbe theils in purem Neid Deutschlands, theils in seinem Unwillen darüber, daß sich England nicht in die Netze des Dreibundes habe. fangen lassen, sie lassen sich aber nie einfallen, daß die einfachste Erklärung für eine Erscheinung, die sie beklagen, in ihrem eigenen Verhalten liegt, in dem Verhalten, das sie Deutschland gegenüber in allen Kolonialfragen gewohn- heitsmüßig beobachten. Wenn sie daher wünschen, daß die deutsche Presse England gegenüber einen freundlicheren Ton anschlage, so haben sie selbst das Mittel in den Händen, diesen Wunsch zu realisiren. Sie müssen nur ihre phänomenale Selbstgerechtigkeit etwas in den Kasten stellen und we­nigstens zuweilen den Versuch machen, streitige Fragen nicht nur durch die Brille des eigenen Interesses, sondern auch einmal vom Standpunkt des Gegners zu sehen. Ein ähnlicher Gedankengang scheint Mr. H. Reade vorgeschwebt zu haben, der in der letztenWestminster Gazette" seinen naiven Landsleutenzu beweisen sucht, daß Deutschland wirklich guten Grund hat, sich in Samoa und der Delagoabai einzumischen, und daß die englische Presse nur böses Blut machen muß, wenn sie sich über dieses Thema ausläßt, wie bisher." Mr. Reade zeigt dann ausführlich, einmal,