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Die einzelne Nummer 10 ^.
Zugleich
AmtLickes ^rqan für Stasi- uns Larrökreis Kanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Jrlsertrsus- Preis:
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Nr. 3.
Freitag den 4. Januar.
1895
Amtliches. (-£anö&rei0 ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Heinrich Hagenfeld von Bruchköbel ist als Wasenmeister der dortigen Gemeinde bestellt und am 15. d. Mts. als solcher verpflichtet morden.
Hanau am 26. Dezember 1894.
Der Königliche Landrath
V. 10471 v. Oertz en.
Adolf Grünebaum zu Bergen ist unterm heutigen Tage zum Rechnungsführer der Spnagogengemeinde Bergen-Enkheim bestellt und verpflichtet worden.
Hanau am 28. Dezember 1894.
Der Königliche Landrath
V. 10800 v. Oertzen.
Der Metzger Peter Sauerwein zu Langenselbold beabsichtigt aus seinem Grundstück Karte KK. Nr. 2489/1913 — Brandversicherungs-Nr. 3195/g — die Anlage und den Betrieb einer Schlächterei.
Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Einwendungen gegen die Anlage, zu welcher die Zeichnungen und Beschreibungen im Büreau des Kreisausschusses hier offen liegen, binnen 14 Tagen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen sind.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird Termin auf
Montag den 21. Januar 1895, vormittags 10 Uhr, in das Büreau des Kreisausschusfes hier anberaumt und werden der Unternehmer sowie die Widersprechenden unter der Verwarnung zu diesem Termin vorgeladen, daß im Falle des Ausbleibens gleichwohl mit der Erörterung der erhobenen Einwendungen vorgegangen werden wird.
Hanau am 31. Dezember 1894.
Der Vorsitzende des Kreisausschusfes: Königl. Landrath
A. 3393 v. Oertzen. 209
Dienstnachnchten aus dem Kreise.
Vom Wasenmeister am 3. d. Mts. eingefangen: Ein gelber Hofhund m. Geschl.
Gefunden: Ein farbiges Strickzeug. Ein Buch „Die täglichen Losungen u. Lehrtexte". Ein schwarzer Kinderumhängekragen.
Verloren: Eine Brille mit zweierlei Gläsern; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Entlaufen: Ein schwarzer großer Hirtenhund mit weißen Abzeichen, m. Geschl. Ein gelber schottischer Schäferhund mit weißer Brust, m. Geschl.
Hanau am 4. Januar 1895.
NR. Der Berliner Bierboykott.
In der Presse wird gegenwärtig die Frage lebhaft erörtert, wer als Sieger aus dem Kampfe hervorgegangen ist. Die Sozialdemokratie nimmt den Sieg voll und ganz für sich in Anspruch, während die linksliberale Presse jene als gänzlich geschlagen betrachtet. Beide Darlegungen können auf ernstliche Beachtung keinen Anspruch erheben, da die Beeinflussung des Urtheils durch Parteipolitik zu deutlich erkennbar ist. Wir stehen zu denen, die Ls lebhaft bedauern, daß in diesem Kampfe, der von der sozialdemokratischen Parteileitung übernommen und von einem Führer derselben als Kraftprobe der Berliner Arbeiterschaft bezeichnet wurde, der Ausgang ein „Vergleich" gewesen ist, bei welchem das Recht der Arbeitgeber, Herr im eigenen Hause zu sein, bedenklich erschüttert worden ist.
Von einer angesehenen nationalliberalen Zeitung (Nationalztg. Abendbl. vom 31. Dez. 1894) wurde diese Ansicht kürzlich in sachlicher, wohlbegrüudeter Weise vertreten; es wurde ausgesührt, daß der „Friedens
schluß", wie er erfolgt ist, in diesem Augenblick im Interesse der Sozialdemokratie, nicht in dem der bürgerlichen Gesellschaftsordnung lag. Dann hieß cs in dem betreffenden Artikel wörtlich weiter:
„Wir haben bereits bemerkt, daß den Leitern des Vereins der Brauereien insofern kein Vorwurf gemacht werden kann, als sie von der übrigen Industrie, soweit bekannt, nur geringfügige Unterstützung erhalten haben, in dem Kampf nahezu allein ge- laffen wurden."
In dieser Bemerkung liegt ein Vorwurf gegen die übrige Industrie, der zurückgewiesen werden muß.
Daß der Kampf gegen die Sozialdemokratie und die Umsturzparteien, wenn er Erfolg haben soll, die Solidarität aller bürgerlichen und staatserhaltenden Elemente erfordert, muß unbedingt zugegeben werden; wo dieser Kampf aber lokal und zwar in der Form von Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern hervortritt, sind diese zunächst berufen, ihn zum Austrag zu bringen.
In dem vorliegenden Falle kann nicht geleugnet werden, daß die Bedeutung des Konfliktes weit über die Grenzen eines einfachen Kampfes um den Lohn oder um sonstige Arbeitsbedingungen hinausging. Hierdurch würde die Forderung, daß die gesammte Industrie zu den angegriffenen Brauereien hätte stehen sollen, gerechtfertigt erscheinen, jedoch nur, wenn diese nicht stark genug gewesen wären, den Kampf bis zum gänzlichen Siege weiter zu führen. Daß sie diese Stärke aber besaßen, war nicht zu bezweifeln.
Das Brauereigewerbe gehört zu den kapitalkräftigsten und immerhin noch gut lohnenden Gewerben im Deutschen Reiche. Die Vertreter desselben in Berlin standen auch kräftig und entschlossen zusammen, bis auf einige Elemente, die sich in schmählicher Weise von ihren Gewerbsgenossen trennten. Diese beugten sich unter das Joch der Sozialdemokratie, um Vortheile für sich herauszuschlagen; sie sind von der öffentlichen Meinung gerichtet. Es ist voll anzuerkennen, daß die Brauereien in Berlin sehr große Opfer gebracht haben; wenn es ihnen jedoch unter diesen Umständen schwer, oder unmöglich wurde, den Kampf weiter zu führen, so war es zunächst Sache der Gewerbsgenosfen im Reiche, den schwer bedrängten Brauereien in Berlin Beistand zu leisten. Hier hat es aber an dem nothwendigen Solidaritätsbewußtsein leider gefehlt. Es war uns bereits bekannt, daß namentlich die großen Münchener Brauereien sich gegenüber der Bildung eines über ganz Deutschland zu erstreckenden Vereins der Brauereien zur Abwehr von Uebergriffen der Arbeiter ablehnend verhalten hatten. Die für solches Verhalten angeführten Gründe, auf die wir hier nicht weiter eingehen wollen, legten Zeugniß von außerordentlicher Kurzsichtigkeit ab. Daß die Berliner Brauereien von ihren auswärtigen Gewerbsgenossen, trotz der zum guten Theile überaus glänzenden Finanzlage derselben, gänzlich ohne Unterstützung gelassen worden sind, geht auch deutlich aus der unter dem 31. Dezember 1894 erlassenen Erklärung hervor.
Hier also, im Brauereigewerbe selbst, hat es an der nöthigen Einsicht und an dem Verständniß für den Ernst der Lage gefehlt, gegen die Theilnahmlosigkeit der augenblicklich nicht in den Kampf verwickelten auswärtigen Brauereien würden die Vorwürfe daher zu richten gewesen sein, nicht gegen die anderen Industrien. Diese, wie beispielsweise die rheinisch- westfälischen Zechen, haben seinerzeit gezeigt, wie mit den Arbeitern verfahren werden muß, wenn sie, von der Sozialdemokratie verhetzt, zum Angriff übergehen und unbillige Forderungen stellen. Der vollständige Sieg der Arbeitgeber wurde aber nur erreicht durch die Einmüthigkeit und Opferwilligkeit der Gewerbsgenosfen in einem großen Jndustriebezirke. Die übrigen Industrien hatten keine Verpflichtung, den Berliner schwer bedrängten Brauern beizuspringen, da diese von den eigenen nächsten Genossen im Stiche gelassen wurden; jenen wegen ihres Verhaltens einen Vorwurf zu machen, ist daher vollkommen ungerechtfertigt^____________________________
Tagesschau.
Berlin, 3. Jan. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute im Neuen Palais die Vorträge des Kriegsministers und des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten entgegen.