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- Nr 302
Freitag den 28. Dezember
1894
Amtliches.
Die Absender von Neujahrsbriefen werden in ihrem eigenen Interesse darauf aufmerksam gemacht, daß es zur Beschleunigung bei der postdienstlichen Behandlung und zur Sicherung einer pünktlichen Bestellung x der Briefe wesentlich beiträgt, wenn dieselben mit einer deutlichen M»d genauen Aufschrift versehen werden.
Hierzu gehört außer der Angabe des Bestimmungsortes in großer und leicht lesbarer Schrift besonders auch die Angabe der Straste und Wohnung (Hausnummer) des Empfängers^.
Hanau am 26. Dezember 1894.
Kaiserliches Postamt.
Zn Vertretung: Sparig.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XXII zu den SW/oigen Preußischen Staatsschuldscheinen von 1842.
Die Zinsscheine Reihe XXII Nr. 1 bis 8 zu den Z^/oigen Preußischen Staatsschuldscheinen von 1842 über die Zinsen für die Zeit ■ vom 1. Januar 1895 bis 31. Dezember 1898 nebst den Anweisungen - f zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 15. Dezember 1894 ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten ■ links, vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht < werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge- nommen oder durch die Regierungshauptkasfen, sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskafse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare K ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine Ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. In letzterem Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzcich- niffe einzureichen. Das eine Verzeichnis wird, mit einer Empfangsbeschei-- - nigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den i^ gedachten Provinzialkässen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben^ Der Einreichung der Staatsschuldscheine bedarf es zur Erlangnng 5- der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Staatsschuldscheine an d>e Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin den 22. November 1894.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
I 2712. gez. v. Hoffmann.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten Formulare von der hiesigen Regierungshauptkasse und den Steuerkassen unseres Bezirks verabreicht werden.
Cassel den 28. November 1894.
* Königliche Regierung.
L. 2414. J. V.: v. Pawel.
^anö&rets ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Aus allen Theilen des Regierungsbezirks laufen Gesuche ehemaliger kurhessischer Soldaten, welche 1849 die Feldzüge in Baden und Dänemark mitgemacht haben, mit der Bitte ein, ihnen aus der vom ehemaligen Landesherrn zu diesem Zweck gemachten Stiftung die zugedachte einmalige Unterstützung zu gewähren.
Ich bringe deshalb zur öffentlichen Kenntniß, daß von einer derartigen Stiftung bei hiesiger Regierung nichts bekannt ist, sowie daß das hiesige Blatt, die Hessische Post, welche die allarmirende Nachricht zuerst gebracht hat, von wo sie in andere Blätter übergegangen ist, solche in Nr. 330 widerrufen hat.
Cassel am 13. Dezember 1894.
Der Regierungspräsident. I. A.: Bracke!.
Wird veröffentlicht.
- Hanau am 21. Dezember 1894.
Der Königliche Landrath
V. 10644 v. Oertzen.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Zugelaufen: Vor einiger Zeit ein kleiner schwarzer Spitzhund mit weißer Brust; Empfangnahme bei Bernhard Hein zu Kahl a. M., auf einer Ziegelei nächst des dortigen Bahnhofs.
Im „Deutschen Haus" am 26. d. Mts. vertauscht ein schwarzer Damenpaletot mit Doppelkragen. •
Ein zweirädriger Stoßkarren abhanden gekommen.
Entlaufen: Eine weiße Gans mit grauem Kopf. Ein hellgelber Pinscher m. Geschl.
Gefunden: Ein wollenes Mannshemd. Eine dunkelgrüne Tasche. Ein heller Herrenhut (in einem Laden liegen geblieben). Eine Bindekette.
Hanau am 28. Dezember 1894.
Pferdenerjidierungsnerein für den ßandhrets Hanau.
Die in Gemäßheit des §. 26 der Statuten stattfindendc Generalversammlung ist auf Samstag den 5. k. Mts., mittags 2 Uhr, in das Gasthaus zum „goldnen Löwen" hier anberaumt, wozu die Mitglieder hiermit eingeladen werden.
t Tagesordnung.
1. Rechnungsablage.
2. Entgegennahme von Mittheilungen des Vorsitzenden über den Umfang und die Thätigkeit des Vereins.
3. Wahl der Vorstandsmitglieder.
4. Festsetzung der Prämien und Sonstiges.
Hanau am 27. Dezember 1894.
Der Vorsitzende
H- Jung. 16644
GeffmUche Silang des Gmemlls-âusslkuffes
Samstag der» 29. Dezember 1894, nachm. 5 Uhr.
Berathungsgegenstände:
1. Nachverwilligung von M. 250 auf Tit. II. A. 38 pro 1894/95.
2. Die Freilassung von außerpreußischen Einkommen bei der Veranlagung der Vermögenssteuer betr.
3. Rechnung der Realschulkasse pro 1893/94.
4. Desgl. „ Stadtkasse Abth. II. A. pro 1893/94.
5. Vermiethung von Räumlichkeiten auf der Sandelmühle.
6. Legat des Herrn Heinr. Herold.
7. Die Mandâtsniederlcgung des Herrn Oberbürgermeisters Westerburg als Abgeordneter für den Kommunallandtag betr.