Erstes Blatt.
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Donnerstag den 20. Dezember
1894
^ Amtliches.
Bekanntmachung.
Postpacketverkehr mit Japan. Taxermäßigungen für Postfrachtstücke im Verkehr mit Frankreich.
Vom 1. Januar 1895 ab können Postpackete ohne Werthangabe im Gewicht bis 5 kg nach Japan auf dem Wege über Bremen mit den Reichspostdampfern der ostasiatischen Linie nach Maßgabe der Bestimmungen der Vereins-Postpacketübereinkunft versandt werden.
Die Postpackete müssen frankirt sein.
Die Taxe beträgt einheitlich 4 M. 40 Ps. für jedes Packet.
Von dem gleichen Zeitpunkt ab treten für die schwereren Packet- sendungen (Postfrachtstücke) im Verkehr mit Frankreich neue Tarife in Kraft, durch welche in Ansehung der französischen Beförderungsstrecke die Gebührensätze fast durchweg Ermäßigungen erfahren.
Ueber das Nähere in Betreff der vorstehenden Aenderungen ertheilen die Postanstalten aus Verlangen Auskunft.
Berlin W., 14. Dezember 1894.
Der Staatssekretär des Reichspostamts.
von Stephan.
KeKanntmachung.
Am Sonntag den 23. Dezember werden die Schalter bei den Kaiserlichen Postanstalten in demselben Umfange wie an Werktagen für den Verkehr mit dem Publikum geöffnet sein.
Cassel, 16. Dezember 1894.
Der Kaiserliche Oberpostdirektor Frank.
^artö&rew ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Unter der Langenselbolder Schafhecrde ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt und Orts- und Gemarkungssperre angeordnet worden. Hanau am 20. Dezember 1894.
Der Königliche Landrath.
J. V.: Schneider, Kreissekretär.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Eine Damenzylinderuhr. Eine weiße Schürze mit rothen Streifen. Ein Portemonnaie mit Inhalt.
Verloren: Eine Krone von einer Lampe.
Hanau am 20. Dezember 1894.
Rede des Staatssekretärs des Reichsjastizamts Rieberding.
Die von dem Staatssekretär des Reichsjustizamts Rieberding in der vergangenen Montag stattgehabten (8.) Sitzung des Reichstags zur Einleitung der ersten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend ^Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuchs, des Militärstrafgesetzbuchs und des Gesetzes über die Presse, gehaltene Rede hat folgenden Wortlaut:
Meine Herren! Die Vorlage, die uns heute beschäftigen soll, ist bereits während ihrer Fertigstellung wochenlang der Gegenstand so hochgespannter Diskussionen gewesen, und es haben sich an ihren Ursprung und an ihre Zwecke so weitgehende, ich möchte fast sagen, abenteuerliche Deutungen geknüpft, daß wir es nur mit Freude begrüßen konnten, als im Lause der Generaldebatte über den Etat von verschiedenen Herren Rednern, ich glaube sagen zu können, von den Rednern fast aller Parteien, der Geneigtheit Ausdruck gegeben wurde, die einzelnen Bestimmungen der Vorlage leidenschaftslos, unbefangen und an der Hand der Thatsachen zu würdigen. Das ist, meine Herren, was die verbündeten Regierungen von Ihnen wünschen: eine Prüfung der Vorlage ohne Erregung, ohne Pathos, unter
ZM- Die heutige Nummer umfaßt au
Würdigung der Wahrnehmungen, die die verbündeten Regierungen in ber Lage sind, Ihnen vorzulegen; unter Würdigung auch der Thatsachen, bie im Laufe der Zeit Sie selbst Gelegenheit gehabt haben, auf dem hier in Frage stehenden Felde zu sammeln. Ich bin überzeugt, daß eine solche Prüfung rasch dazu beitragen wird, die Gespenster zu verscheuchen, die von einer einseitigen Presse während der letzten Wochen über diese Vorlage und ihre Wirkungen verbreitet worden sind, um von vornherein die öffentliche Meinung gegen ihren Inhalt gefangen zu nehmen.
Meine Herren, es ist wirklich eine Uebertreibung sondergleichen, wenn behauptet wird, daß diese Vorlage dazu bestimmt sei, die Presse zu knebeln (Heiterkeit), oder wenn der Ausspruch gethan wird, daß die Vorlage nur dazu da sei, dem freien Ausdruck der öffentlichen Meinung einen Maulkorb anzulegen. Was die Vorlage will, ist, der freien Meinungsäußerung ihren Raum zu lassen, aber verbrecherische Auswüchse abzuschneiden, die nicht dazu beitragen, das öffentliche Urtheil auf die rechten Wege zu führen. Es ist auch unrichtig, meine Herren, — und ich möchte das gleich bei Beginn meiner Ausführungen vorausschicken — als ob diese Vorlage nichts Anderes sei als ein verkapptes Sozialistengesetz. Nein, meine Herren, die Vorlage richtet sich nicht gegen die Sozialdemokraten. (Heiterkeit links.) Die Vorlage ist der ehrliche Versuch, auf dem Wege des gemeinen Rechts verbrecherische Ausschreitungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, Ausschreitungen, die mit dem Staatswohl unverträglich sind, zu bekämpfen. So lange von feiten der sozialdemokratischen Partei nicht behauptet werden kann, daß die Aufforderung zur Begehung von Verbrechen, die Glorifizirung verbrecherischer Thaten, die Verführung der Soldaten, die Bedrohung der Bevölkerung mit Mord- und Brandschriften, das Komplot zum Umsturz der Staatsordnung, die Schmähung der heiligsten Grundlagen unseres Staatsund Gesellschaftsleben (Heiterkeit links) allein und ausschließlich in dem Kreise der Partei draußen im Lande ihren Boden finden, so lange kann auch nicht behauptet werden, daß die Vorlage sich gegen die Partei richtet.
Meine Herren, der Herr Reichskanzler hat beim Beginn der Etatsberathung bereits erklärt, daß die gegenwärtige Vorlage irgend welcher momentanen Irritation ihren Ursprung nicht verdanke. So ist es. Kein Attentat, kein sonstiges verbrecherisches Unternehmen, kein politisches Er- eigniß irgend welcher Art ist Veranlassung gewesen, an die Ausarbeitung der Vorlage zu gehen. Als wir die Aufstellung des Entwurfs in die Hand nahmen, haben wir uns des Programms erinnert, welches bereits im Jahre 1878 bei der Berathung des Sozialistengesetzes von feiten der Kommission des Reichstags und, wie ich glaube, unter der Zustimmung der großen Mehrheit des Reichstages aufgestellt wurde, und welches dahin ging, daß den Ausschreitungen auf dem hier in Frage stehenden Gebiete entgegengetreten werden könne und entgegengetreten werden müsfe auf dem Boden des gemeinen Rechts. Dieses Programm, meine Herren, haben die verbündeten Regierungen im Laufe der Jahre nicht aus den Augen verloren, und als im Jahre 1890 hier zum letzten Male die Ausdehnung des Sozialistengesetzes zur Diskussion stand, wurde im Hinblick auf die Möglichkeit, daß es zu einer Verlängerung der Geltung dieses Gesetzes nicht kommen würde, im Namen der verbündeten Regierungen von dem damaligen Herrn preußischen Minister des Innern ausdrücklich der Vorbehalt gemacht, auf dem Wege des gemeinen Rechts zu versuchen, dasjenige zu bekämpfen, was auf dem Wege einer scharfen Ausnahmegesetzgebung zu bekämpfen, der Reichstag nicht mehr gewillt war.
Diesem Vorbehalt suchen die verbündeten Regierungen zu entsprechen, indem sie Ihnen die Vorlage machen. Indem der gegenwärtige Herr Reichskanzler die Verantwortlichkeit für die Vorlage übernahm, hat er nichts Anderes gethan, als was der Herr Graf Caprivi bereit war, seinerseits auch zu thun, und er thut es, unterstützt und getragen von dem einmüthigen Votum aller verbündeten Regierungen, denen ihre Verantwortlichkeit nicht mehr gestattet, in dieser Sache noch länger mit Anträgen zurückzuhalten, und die diese Verantwortlichkeit nunmehr auf den Reichstag zu übertragen sich verpflichtet haben.
Die verbündeten Regierungen haben, indem sie dieser Auffassung Ausdruck geben, einen neuen Standpunkt nicht eingenommen. Was sie vertreten, ist Das, was sie vertreten haben, ich möchte sagen, seit der Gründung des Reichs: die feste Ueberzeugung, daß Dasjenige, was unf^ ier dem Unterhaltung-Matt 12 Seiten.