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Erstes Blatt.

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Nr 293.

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liiililitl Anzeiger

Zugleich

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Erscheint täglich mit AnSna^ne der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Samstag den 15. Dezembers

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1894

Amtliches.

^anöBretö ^anau.

Bekanntnrachungei» des Königlichen Landrathsamtes. Kekanntmachung.

Bei der, dem Plane gemäß, heute vor Notar und Zeugen bewirkten Wsten Serienziehung des vormals kurhessischen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M. ausgenommenen Staatslotterieanlchns vom Jahre 1845 sind folgende 152 Seriennummern gezogen worden:

1 30 96 107 119 150 258 265 400 560 571 593 669 730 806 858 875 883 896 907 952 953 964 1000 1016 1069 1247 1311 1337 1382 1487 1510 1515 1529 1547 1555 1589 1645 1742 1749 1750 1784 1801 1815 1843 1979 1987 1990 2037 2105 2106 2137 2163 2192 2227 2300 2327 2374 2510 2556 2591 2667 2816 2845 2856 2878 2879 2907 3129 3146 3174 3180 3256 3275 3295 3349 3430 3467 3587 3644 3689 3846 3917 4000 4029 4140 4152 4289 4314 4502 4517 4539 4574 4581 4699 4709 4728 4781 4827 4828 4839 4897 4916 4934 4946 5009 5027 5033 5048 5073 5114 5123 5154 5217 5255 5279 5290 5328 5342 5414 5440 5490 5504 5519 5683 5697 5706 5717 5811 5866 5899 5957 5962 5984 6041 6193 6202 6210 6222 6228 6241 6247 6281 6284 6291 6347 6349 6389 6511 6592 6614 6629.

Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Cassel den 1. Dezember 1894.

Der Regierungspräsident.

J. V.: von Pawel.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 11. Dezember 1894.

Der Königliche Landrath

V. 10190 v. Ocrtz en.

Ketrifft Maul- und Klauenseuche.

Die durch meine Verfügung vom 24. November d. I., abgedruckt in Nr. 275 des Hanauer Anzeiger, für den Stadt- und Landkreis Hanau angeordneten Schutzmaßregeln gegen die Weiterverbreitung der Maul- und Klauenseuche (Kreissperre) werden hiermit aufgehoben.

Die Herren Ortsvorstände wollen dies sofort ortsüblich bekannt machen lassen und auch die betr. Eisenbahnämter davon in Kenntniß setzen, damit die Verladung von Rindvieh, Schweinen und Schafen wieder unge­hindert geschehen kann.

Hanau am 14. Dezember 1894.

Der Königliche Landrath

D. O ertzen.

^tadt^reis ^anaxt.

Bekanntmachungen des Dberbürgermeisteramtes. Oeffentliche Bekanntmachung.

Steuerveranlagung für das Steuerjahr 1895|96.

Auf Grund des §. 24 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige in der Stadt Hanau aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit v 0 M 4. Januar bis 21. Januar 18 9 5 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.

Die obenbezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuer­erklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein besonderes Formular nicht zugegangen ist.

Mb Die heutige Nummer umfaßt außer dem Unterhaltungsblatt 24 Seiten.

Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittelst Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden im Rathhaus, Zimmer Nr. 16, während der Stunden von 1012^2 Uhr vormittags zu Proto­koll entgegen genommen.

Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß §. 30 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung zur Einkommensteuer für das Steuer­jahr zur Folge.

Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im §. 66 des Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.

Zur Vermeidung von Beanstandungen und Rückfragen ersuche ich, die den Angaben der Steuererklärung zu Grunde liegenden Berechnungen auf den Seiten 3 und 4 der Steuererklärungsformulare mitzutheilen.

Für die Berechnung des Abzugs für Unterhaltung und Ab­nutzung der Gebäude kommt wieder wie in den Vorjahren ein Nor­malsatz von zusammen l°/o des Feuerversicherungs-Taxwerthes in Abzug, dagegen darf die Gebäudesteuer nicht mehr abgezogen werden, weil dieselbe vom 1. April 1895 ab nicht mehr Staatssteuer ist.

Steuerpflichtige, welche gemäß §. 26 des Ergänzungssteuergesetzes vom 14. Juli 1893 von dem Rechte der Vermögensanzeige Gebrauch machen wollen, haben dieselbe ebenfalls innerhalb der oben angegebenen Frist nach dem vorgeschriebenen Formular bei dem Unterzeich­neten schriftlich oder zu Protokoll abzugeben. Es wird hierbei bemerkt, dast eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe der Vermögens­anzeige nicht besteht.

Auf die Berücksichtigung später eingehender Vermögensanzcigen bei der Veranlagung zur Ergänzungssteuer kann nicht gerechnet werden.

Wissentlich unrichtige oder unvollständige thatsächliche Angaben über das Vermögen in der Vermögensanzcige sind im §. 43 des Ergänzungs- steuergcsetzes mit Strafe bedroht.

Der Vorsitzende der Veranlagungskommission für den Stadtkreis Hanau

Dr. Gebcschus.

Der auf den 19. DsZSmbvr d. 3s. ange- feßte ^iehmarkt in Hanau findet ni di t statt. 16252

Bekanntmachung der Ortskrankenkasse.

An alle Zahlungspflichtigen ergeht hiermit die Aufforderung, die noch rcstircnden Beiträge pro 1894 zur Ortskrankenkasse im Laufe der nächsten Woche, also vom 17ten bis 19ten, spätestens aber am 24ten Dezember d. J. zu entrichten, da am 27ten lfden. Mts. für alle Rückstände das Mahnverfahren beginnt.

Am 31. Dezember d. J. sowie am 2. und 7. Januar 1895 können wegen Ueberschreibung der Bücher Marken nicht abgestempelt werden.

Hanau am 13. Dezember 1894.

Der Vorstand der Hanauer Ortskrankenkasse.

Zimmermann,

Vorsitzender. 16099

Tagesschau.

Berlin, 14. Dez. Seine Majestät der Kaiser und König trafen gestern Abend 11 Uhr 20 Minuten mittels Sonderzugs auf der Wild­parkstation wieder ein und begaben Sich nach dem Neuen Palais. Heute Vormittag begaben Sich Beide Kaiserlichen und Königlichen Majestäten nach Berlin und wohnten der in der Singakademie veranstalteten Gedächt­nißfeier für den verstorbenen Wirklichen Geheimen Rath Professor Dr. von Helmholtz bei.