LbonuementS-
PreiS:
ZSHrlich 9 ut Hâi.4°â5y^. WrrtclKhrllch a ^ 25 ^ Mr auswärügr Mcmnenten mit d» betreffenden
Votzsuffchlag. Die «mzelm W»MWer -0 4.
ffanailer Anzeiger.
Zwerch
Arnttiches ^rgon für Ktaöt- rmö Lcrn-Lreis Karr««.
Erscheint tLgüch mit Aâ«hme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
ZAtertWuS- Preis:
Die inaktiv @arme<tbieBe âr derer Dm» 10 4.
ttrt^.3«&
«e^â Zette 20 J.
MeStzâ Zette 80 ^.
Jtr 289.
Dienstag den 11. Dezember
1894
Amtliches, ^anö&rets» ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Veranlagnngsbezirk Landkreis Hana«.
Oeffentliche Bekanntmachung.
Steuerveranlagung für das Steuerjahr 1895)96.
Auf Grund des §. 24 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (Gesetzsammlung S. 175) wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuerpflichtige im Kreise Hanau aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. bis einschl. den 21. Januar 1895 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die obenbezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in seinem Amtslokal, Paradeplatz 1, während der Geschäftsstunden von 10 bis 12 Uhr vormittags zu Protokoll entgegen genommen.
Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß §. 30 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung zur Einkommensteuer für das Steuerjahr zur Folge.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im §. 66 des Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Steuerpflichtige, welche gemäß §. 26 des Ergänzungssteuergesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 134) von dem Rechte der Verwog ensanzeige Gebrauch machen wollen, haben dieselbe ebenfalls innerhalb der oben angegebenen Frist nach dem vorgeschriebenen Formular bei dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll abzugeben.
Auf die Berücksichtigung später eingehender Vermögensanzeigen bei der Veranlagung der Ergänzungssteuer kann nicht gerechnet werden.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige thatsächliche Angaben über das Vermögen in der Vermögensanzeige sind im §. 43 des Ergänzungssteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Die vorgeschriebenen Formulare zu Steuererklärungen und zu Vermögensanzeigen werden von heute ab im Amtslokal des Unterzeichneten aus Verlangen kostenlos verabfolgt.
Hanau am 6. Dezember 1894.
Der Vorsitzende der Veranlagungskommission
J. St. 3581 v. Oertzen, Landrath.
Wegen Ausbreitung der Maul- und Kleuenseuche in verschiedenen Orten des Landkreises und in der Umgegend findet der am 19. ds. Mts. fällige Viehmarkt in Hanau nicht statt.
Hanau am 10. Dezember 1894.
Der Königliche Landrath
P. 12859 v. O ertz en.
Landwirthschastlicher Kreisverein Hanau.
Nächste Versammlung Samstag den 15. Dezember, nachmittags
2 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau. Tagesordnung:
1) Geschäftliche Mittheilungen.
2) Bericht über die Errichtung einer Landwirthschaftskammer im Regierungsbezirk Cassel. Referent Herr Landrath v. Oertzen.
3) Erneute Berathung über das Einsperren der Tauben während der Saatzeit.
4) Gemeinsame Beschaffung von künstlichen Düngemitteln, Viehsalz und Kraftfuttermittel.
5) Erlaß polizeilicher Vorschriften über Verschalung der Tenngcrüste u. s. w. zwecks Unfallverhütung. Referent Herr Regierungsassesfor Dr. Köhler.
6) Vortrag des Herrn Dr. R. Hesse, Direktor der landwirthschaft- lichen Winterschule in Marburg, über: „Landwirthschaftliches ans Bayern".
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, obige Bekanntmachung des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Hanau am 10. Dezember 1894.
Der Königliche Landrath
v. Oertzen.
Dienstnachritzten aus dem Kreise.
Gefunden: Eine goldne Brache. Ein weißer Manschettenknops. Eine schwarze Spitzenschürze. Ein Taschenmesser. Ein hellgrauer Kinder-. Handschuh (rechter). Eine Quittung über Gemeindesteuer auf den Namen Joh. Georg Möser Wittwe, Kleinauheim. Ein Velozipedschild Nr. 14. Eine schwarzseidene Schürze.
Zugelaufen: Ein junger gelber Mopshund m. Geschl.
Verloren: Ein silbernes Armband mit goldner Kugel.
Hanau am 11. Dezember 1894.
^tadt^reis Jbanait»
Bekanntmachungen des Lberbürgerrneisteramtes. Bekanntmachung.
Der Bebauungsplan für das Gelände nördlich der Frankfurter Landstraße bis zur krummen Kinzig ist am 3. d. Mts. auf Grund des Gesetzes vom 2. Juli 1875 vom Gemeindevorstand gesetzlich förmlich festgesetzt worden. Der Plan liegt zu Jedermanns Einsicht aus dem Stadtbauamt II (Stadtschloß) auf.
Hanau, den 6. Dezember 1894.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebes chus. 16010
Tagesschau.
Berlin, 10. Dez. Seine Majestät der Kaiser haben gestern Nachmittag um Vk Uhr im Neuen Palais zu Potsdam den Kaiserlich russischen Botschafter, General der Infanterie und Generaladjutanten Grafen Schuwalow in Audienz zu empfangen und aus dessen Händen ein Schreiben Seiner Majestät des Kaisers aller Reußen entgegenzunehmen geruht, durch welches derselbe in seiner bisherigen Eigenschaft eines außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafters bei Allerhöchstdenselben bestätigt wird. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staatsminister Freiherr Marschall von Bieberstein wohnte der Audienz bei.
Berlin, 10. Dez. Heute Morgen hörten Seine Majestät der Kaiser und König die Marinevorträge und arbeiteten sodann mit dem Chef des Zivilkabinets. Mittags 12 Uhr 5 Minuten reisten Seine Majestät der Kaiser von der Wildparkstation nach Hannover.
Berlin, 10. Dez. Der Reichskanzler übermittelte dem Präsidenten des Reichstages einen Antrag des Ersten Staatsanwalts zu Berlin, worin die Genehmigung des Reichstages zur Strafverfolgung der beim Hoch auf den Kaiser in der Reichstagssitzung vom 6. d. Mts. sitzen gebliebenen Sozialdemokraten beantragt wird. Die Anklage lautet auf Majestätsbeleidigung.
Berlin, 10. Dez. Die heute erschienene erste Nunimer der Berliner Korrespondenz sagt zu der voni Ersten Staatsanwalt nachgesuchten Strafverfolgung der sozialdemokratischen Abgeordneten wegen Sitzenbleibens bei dem Hoch auf den Kaiser: Es dürfte im ganzen Lande erwartet werden