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Nr 288.
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Montag den 10. Dezember.
1894
Amtliches, ^artd&rei# ^anait.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes. Veranlagungsbezirk Landkreis Hanau.
Oesientliche Bekanntmachung.
Steuerveranlagung für das Steuerjahr 1895,96.
Stuf Grund des §. 24 < des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (Gesetzsammlung S. 175) wird hiermit jeder bereits mit einem Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagte Steuer- pflichtige im Kreise Hanau aufgefordcrt, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4. bis einschl. den 21. Januar 189 5 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung abzugcben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die obenbezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. Mündliche Erklärungen werden von dem Unterzeichneten in seinem Amtslokal, Paradeplatz 1, während der Geschäftsstunden von 10 bis 12 Uhr vormittags zu Protokoll entgegen genommen.
Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß §. 30 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung zur Einkommensteuer für das Steuer- jahr zur Folge.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder wissentliche Verschweigung von Einkommen in der Steuererklärung sind im §. 66 des Einkommensteuergesetzes mit Strafe bedroht.
Steuerpflichtige, welche gemäß §. 26 des Ergänzungssteucrgesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesctzsamml. S. 134) von dem Rechte der Vermögensanzeige Gebrauch machen wollen, haben dieselbe ebenfalls innerhalb der oben angegebenen Frist nach dem vorgeschriebenen Formular bei dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll abzugeben.
Auf die Berücksichtigung später eingehender Vermögensanzeigen bei der Veranlagung der Ergänzungssteuer kann nicht gerechnet werden.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige thatsächliche Angaben über das Vermögen in der Vermögensanzeige sind im §. 43 des Ergänzungs- steuergesetzes mit Strafe bedroht.
Die vorgeschriebenen Formulare zu Steuererklärungen und zu Vermögensanzeigen werden von heute ab im Amtslokal des Unterzeichneten auf Verlangen kostenlos verabfolgt.
Hanau am 6. Dezember 1894.
Der Vorsitzende der Veranlagungskommission
J. St. 3581 v. Oertzen, Landrath.
Landwirthschastlilher Kreisverein Hanau.
Nächste Versammlung SamfidO den 15» Dezember, nachmittags
2 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.
Tagesordnung:
1) Geschäftliche Mittheilungen.
2) Bericht über die Errichtung einer Landwirthschaftskammer im Regierungsbezirk Cassel. Referent Herr Landrath v. Oertzen.
3) Erneute Berathung über das Einsperren der^ Tauben während der Saatzeit.
4) Gemeinsame Beschaffung von künstlichen Düngemitteln, Viehsalz und Kraftfuttermittel.
5) Erlaß polizeilicher Vorschriften über Verschalung der Tenngerüste u. s. w. zwecks Unfallverhütung. Referent Herr Regierungsassessor Dr. Köhler.
DM- Die heutige Nummer umfaßt außer dem Unterhattungsvlatt 12 Seiten.
6) Vortrag des Herrn Dr. R. Hesse, Direktor der landwirthschaft- lichen Winterschule in Marburg, über: „Landwirthschaftliches aus Bayern".
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, obige Bekanntmachung des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Hanau am 10. Dezember 1894.
Der Königliche Landrath _________________________ v. Oertzen.___________________________ ^taöf&reis ^artaxt.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Im Hof der „Sandelmühle", Nordstraße Nr. 12, gelangen am Mittwoch den 12. Dezember 1894, nachmittags 3 Uhr, gegen Baarzahlung zur Versteigerung: 7 Haufen Brennholz, sowie mehrere steinerne Futtertröge.
Hanau am 8. Dezember 1894.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebe schus. 15959
Tagesschau.
Berlin, 8. Dez. Seine Majestät der Kaiser und König haben heute Vormittag mit Seiner Durchlaucht dem Prinzen Ernst von Sachsen- Altenburgs und Gefolge Hummelshain verlassen. Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg begleiteten Seine Majestät bis Kahla.
Berlin, 8. Dez. In öffentlichen Blättern ist eine angebliche Aeußerung des Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenraths, welche der- selbe auf dem Festmahl zur Feier der Einweihung der Christuskirche in Köln über die neuerdings erfolgten Angriffe auf Professoren der evangelischtheologischen Fakultät in Bonn gemacht haben soll, mehrfach besprochen. Demgegenüber sind wir zu der Erklärung ermächtigt, daß der Präsident des Evangelischen Oberkirchenraths an einer allgemeineren Unterhaltung über obigen Gegenstand sich überhaupt nicht betheiligt, auch in einem mit einem der Festtheilnehmer über den Gegenstand geführten Zwiegespräche die ihm in den Mund gelegten Worte nicht gesprochen, vielmehr nur in dem Sinne sich geäußert hat, wie es beklagenswerth sei, daß, während soeben ein großes Friedenswerk der evangelischen Kirche in Einmüthigkeit zu Stande gekommen, jener bedauerliche Streit in dieselbe hineingetragen sei.
Berlin, 8. Dez. Im Ministerialblatt für die innere Verwaltung tritt der Handelsminister der Auffassung entgegen, als ob die handwerksmäßigen Betriebe der Gewerbeaufsicht zur Zeit noch nicht unterlägen.
Berlin, 8. Dez. Seit längerer Zeit kommen fortgesetzt zahlreiche falsche Reichskaffenschcine von 1882 zum Vorschein, welche in Zeichnung und Farbenton den echten Stücken vielfach so ähnlich sind, daßdas Publikum leicht getäuscht werden kann. Besonders gilt dies von den Falsifikaten über 50 Mark. Es empfiehlt sich deshalb, bemerkt die „Nordd. Allg. Ztg.", die bisherigen Scheine einzuziehen und durch neue zu ersetzen, die vermöge ihrer veränderten Ausstattung einen größeren Schutz gegen Nachbildungen bieten. Die Wilkoxpflanzenpapier, welches sich durchaus bewährt hat, soll auch fernerhin beibehalten werden. Die Kosten der zunächst auf die Fünfzigmarkscheine zu beschränkenden Maßnahme sind auf rund 170 000 Mark veranschlagt.
Berlin, 8. Dez. Anläßlich der Vorgänge im Reichstage fordert die „Köln. Ztg.", daß der bereits im Jahre 1879 dem Reichstage vorgelegene Entwurf betreffend die Disziplinargewalt isber Abgeordnete wieder eingebracht werde. Als 1879 diese Vorlage abgelehnt wurde, habe man an ein derartiges Sinken des sozialen Niveaus der Volksvertreter nicht geglaubt, wie es heute unleugbar vorhanden sei. Der Reichstag solle nicht länger in schlimmer Verblendung verharren; heute handle es sich nicht um den Schutz wehrloser Außenstehender, sondern um die eigene Würde des Reichstages und um die Ehrfurcht vor dem Kaiser, welche man von allen Deutschen, besonders aber von den Volksvertretern beanspruchen könne.